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   BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91   

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https://dejure.org/1992,498
BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91 (https://dejure.org/1992,498)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1992 - VIII B 59/91 (https://dejure.org/1992,498)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1992 - VIII B 59/91 (https://dejure.org/1992,498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (20)

  • FG München, 01.08.1989 - 12 K 3451/89
    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Dieser sei gemäß § 155 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO 1977) durch Zustellung eines Bescheids wirksam bekanntgegeben worden; dem von den Klägern genannten Urteil des FG München vom 1. August 1989 12 K 3451/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 46) habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen, im übrigen träfen die Schlußfolgerungen der Kläger aus diesem Urteil nicht zu.

    Auch die Begründung des Beschlusses vom 6.Februar 1991 sei eindeutig falsch und weiche von dem Urteil in EFG 1990, 46 ab.

    Die Kläger behaupten insoweit lediglich, daß die Richter einem schwerwiegenden materiell-rechtlichen Rechtsirrtum unter Abweichung von dem in EFG 1990, 46 veröffentlichten Urteil unterlegen seien, ohne sich mit dem Hinweis in der Vorentscheidung auseinanderzusetzen, daß dieses FG-Urteil die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 155 Abs. 5 AO 1977 betreffe.

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 84/91

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Diese hat das FG zu Recht verneint, wie sich aus dem Beschluß des erkennenden Senats vom gleichen Tage VIII B 84/91 zur Nichtzulassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren ergibt.

    Anmerkung: Die von den Beschwerdeführern eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG ergangenem Beschluß vom gleichen Tage VIII B 84/91 als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, ständige Rechtsprechung).

    Das Ablehnungsverfahren dient vielmehr allein dazu, den Beteiligten vor der Mitwirkung eines Richters zu bewahren, an dessen Unparteilichkeit Zweifel begründet sind (Beschluß in BFHE 144, 144 BStBl II 1985, 555).

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 100/91

    Rechtliche Wirkungen des Hinweises der Statthaftigkeit der Beschwerde in der

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Die gleichzeitig gefällte BFH-Entscheidung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung VIII B 100/91 ist nachstehend abgedruckt.
  • BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1986 VII B 118/85, BFH/NV 1986, 415, 416, und vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656, 658 im Anschluß an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwG 50, 36, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 51, Rechtsspruch 28).
  • BFH, 16.12.1987 - I B 130/87

    Antrag auf Ablehung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Denn ihr Ablehnungsantrag stützt sich - anders als in den vom BFH bereits entschiedenen Fällen (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1987 II B 134/86, BFH/NV 1988, 160, und vom 16.Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788) - auf die Bescheide beider Anträge auf Aussetzung der Vollziehung durch das FG, also auf den Gesamtsachverhalt dieses Verfahrens (vgl. Zöller, Zivilprozeßordnung, 17. Aufl., § 43 Tz.8).
  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Wegen Rechtsmißbrauchs ist es im allgemeinen unzulässig, pauschal den ganzen Spruchkörper oder alle Berufsrichter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters abzulehnen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142, und Senatsbeschluß vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Die Beschwerde ist nicht deshalb unzulässig geworden, weil das FG bereits zur Hauptsache entschieden hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

  • BFH, 13.05.1987 - II B 134/86

    Ablehnung von Richtern wegen Besrognis der Befangenheit wegen eines

  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 7/87
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Eine Äußerung des abgelehnten Richters ist nämlich grundsätzlich nur zu Tatsachen erforderlich (vgl BFH Beschluss vom 30. September 1986 - VIII B 31/86 und vom 27. Juli 1992 - VIII B 59/91, beide juris), die hier - soweit es die vom Kläger angeführten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit betrifft - anhand der Akten eindeutig feststellbar sind.
  • BFH, 29.03.1995 - II B 36/94

    Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Denn in einem solchen Fall kann der Betroffene wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

    Ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts durch Ablehnung des gesamten Spruchkörpers liegt beim Anknüpfen an eine von diesem getroffene Entscheidung daher nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH in BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

    Die Beschwerde kann gleichwohl zurückgewiesen werden, weil das Ablehnungsgesuch unbegründet ist (vgl. BFH- Beschluß vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; BFH in BFH/NV 1993, 112).

    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch gestellt hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabes Anlaß hat, eine Befangenheit des Richters zu befürchten (BFH in BFH/NV 1993, 112, ständige Rechtsprechung).

    Ein Ablehnungsgesuch, das auf Rechtsverstöße des abgelehnten Richters etwa in früheren Verfahrensabschnitten oder in Parallelverfahren gestützt wird, kann nur ausnahmsweise dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

  • BFH, 16.10.2019 - X B 99/19

    Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

    In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts nur dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (ausführlich zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.07.1992 - VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, und vom 16.04.1993 - I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, unter 1., beide m.w.N.).

    Im Ergebnis nahm das Rechtsmittelgericht in diesen Fällen daher eine volle inhaltliche Prüfung der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch vor (ausführlich hierzu z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb; diese Verfahrensweise liegt aber gleichermaßen zahlreichen weiteren BFH-Entscheidungen zugrunde, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).

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