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   BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94   

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https://dejure.org/1995,5953
BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94 (https://dejure.org/1995,5953)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1995 - VIII B 62/94 (https://dejure.org/1995,5953)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1995 - VIII B 62/94 (https://dejure.org/1995,5953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und das Vorliegen einer Divergenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
    Insoweit wird in ständiger Rechtsprechung ein Tatsachenvortrag und die entsprechende Glaubhaftmachung verlangt, die dafür eine Grundlage bieten müssen, daß nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, 814 m. w. N.; vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, 617; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 22. Juni 1992 IV R 125/91, BFH/NV 1994, 553; vom 24. September 1991 XI R 38/88, BFH/NV 1992, 258; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, 682).

    Zwar zitiert die Beschwerde als Divergenzentscheidungen die BFH-Urteile vom 10. Juli 1974 I R 223/70 (BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736) und in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681 sowie den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Mai 1991 2 BvR 215/90 (NJW 1991, 2076).

    Die weitere Entscheidung in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, 682 betrifft die Frage der Glaubhaftmachung rechtzeitiger Absendung, verlangt indessen für deren Glaubhaftmachung ebenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.

  • BFH, 27.03.1986 - I R 189/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
    Insoweit wird in ständiger Rechtsprechung ein Tatsachenvortrag und die entsprechende Glaubhaftmachung verlangt, die dafür eine Grundlage bieten müssen, daß nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, 814 m. w. N.; vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, 617; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 22. Juni 1992 IV R 125/91, BFH/NV 1994, 553; vom 24. September 1991 XI R 38/88, BFH/NV 1992, 258; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, 682).

    Der I. Senat meint hiermit allerdings kein minderes Maß an Wahrscheinlichkeit, sondern entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" (vgl. BFH/NV 1987, 720).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
    Zwar zitiert die Beschwerde als Divergenzentscheidungen die BFH-Urteile vom 10. Juli 1974 I R 223/70 (BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736) und in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681 sowie den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Mai 1991 2 BvR 215/90 (NJW 1991, 2076).

    In dem vom BVerfG (NJW 1991, 2076) entschiedenen Fall war die Frage des tatsächlichen rechtzeitigen Zugangs der Berufungsbegründungsschrift an sich unstreitig; es war zu entscheiden, ob eine verzögerte Entgegennahme eines tatsächlich fristgerecht in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangten Schriftsatzes zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen darf.

  • BFH, 21.10.1996 - VIII B 4/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung der durch Prozessbevollmächtigte

    Dazu ist erforderlich, daß ausgehend von der Rechtsprechung des BFH in der Beschwerdeschrift dargelegt wird, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte und/oder der Literatur vorgetragen werden, die bislang vom BFH noch nicht geprüft worden sein sollen (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069, m. w. N.).

    Insbesondere entbehrt die Rüge jeglicher Voraussetzungen für die Annahme einer Divergenzrüge i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (vgl. dazu BFH/NV 1995, 1069, 1070, m. w. N.).

  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

    Demgemäß hat der BFH eine i.S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis sowohl im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) als auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Diese erfordert einen Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 K 510/03

    Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch

    Es fehlte aber unter anderem an einer lückenlosen Darstellung, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, den Hausbriefkasten des Finanzamtes oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das Einspruchsschreiben befunden hat, aufgegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069; vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644, und vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512, 513).
  • BFH, 09.04.1998 - VIII R 35/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtursächlichkeit eines Mangels

    Demgemäß hat der BFH eine i. S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis nicht nur im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266), sondern auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • BFH, 16.12.1999 - II B 4/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Hinweis auf anhängige

    Eine schlüssige Divergenzrüge hätte erfordert, tragende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des FG sowie den BFH-Entscheidungen derart gegenüberzustellen, dass daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1994 V B 14/94, BFH/NV 1995, 525, sowie vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Erforderlich ist danach ein Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 - VIII B 62/94 - BFH/NV 1995, 1069).
  • FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05

    Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht

    Erforderlich ist danach ein Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 - VIII B 62/94 - BFH/NV 1995, 1069).
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