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   BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04   

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https://dejure.org/2004,6784
BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04 (https://dejure.org/2004,6784)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2004 - VIII B 63/04 (https://dejure.org/2004,6784)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VIII B 63/04 (https://dejure.org/2004,6784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung von Kindergeld; Gerichtsbescheid: unterlassener Antrag auf mündliche Verhandlung kann Rügeverzicht bewirken

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Rückforderung zu viel gezahlten Kindergeldes; Rügeverzicht durch Unterlassen eines Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.11.1997 - IV B 130/96

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge unterlassener Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04
    Wendet sich ein Kläger jedoch nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid, so kommt dies einem Verzicht auf das Rügerecht gleich (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. November 1997 IV B 130/96, BFH/NV 1998, 609).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Rückforderung von Kindergeld auf die zwischen Kenntniserlangung von den maßgeblichen Umständen und Geltendmachung der Rückforderung verstrichene Zeit (das sog. Zeitmoment) jedenfalls dann nicht an, wenn es am sog. Umstandsmoment fehlt, d.h. wenn der Inhaber des Rückforderungsanspruchs sich nicht in der Weise verhalten hat, dass der zur Rückzahlung Verpflichtete als sicher annehmen konnte, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden würde (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 15.07.2014 - III S 19/12

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache -

    Dieses Verhalten ist bei summarischer Prüfung als Verzicht auf das Rügerecht zu bewerten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 VIII B 63/04, BFH/NV 2004, 1526).

    Dieses Verhalten kommt bei summarischer Prüfung einem Verzicht auf das Rügerecht gleich (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1526).

  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

    Dem Verhalten der Familienkasse muss demnach die schlüssige Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; vom 15. Juni 2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153; BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2004 VIII B 289/03, BFH/NV 2004, 759; vom 28. Mai 2004 VIII B 63/04, BFH/NV 2004, 1526).
  • BFH, 13.11.2014 - III R 38/12

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber

    Dieses Verhalten kommt im Ergebnis einem Verzicht auf das Rügerecht gleich (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 VIII B 63/04, BFH/NV 2004, 1526, unter 2.; Schallmoser, a.a.O.).
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