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BFH, 09.02.2000 - VIII B 67/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Mangelnde Sachaufklärung - Nichterhebung angebotener Beweise - Unterbliebenene Beweisaufnahme - Übertragung einer Einzelpraxis - Praxiswert - Mandantenstamm
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 4; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 135 Abs. 2; ; KStG § 28 Abs. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Mangelnde Sachaufklärung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 25.02.2010 - IV R 24/07
Unstatthaftes Teilurteil: Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - Teilurteil …
Darin liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966;… vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 67/97, BFH/NV 1998, 1197, m.w.N., zum Grundurteil). - BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil
Der Senat hat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom heutigen Tag VIII B 67/99 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 24.01.2006 - IV B 121/04
Ausschluss der Wiedereinsetzung bei fahrlässigem Vertreterschulden; Zulassung der …
Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, und vom 22. September 2004 VIII B 151/04, juris).
- BFH, 25.02.2002 - X B 77/01
Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung
Denn die Zulässigkeit eines Zwischenurteils betrifft zwar die Grundordnung des Verfahrens; selbst deren Verletzung aber ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ohne --im Streitfall unterbliebene-- Rüge nicht zu prüfen (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966). - BFH, 07.06.2022 - VIII B 67/21
Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bei …
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…BFH-Beschlüsse vom 18.03.2021 - VIII B 76/20, BFH/NV 2021, 1076, und vom 09.02.2000 - VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966). - BFH, 20.10.2000 - I B 1/00
VGA; Geschäftsführervergütung
Denn zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung gehört u.a. ein Vortrag dazu, welche Tatsachen sich bei der vermissten (weiteren) Aufklärung voraussichtlich ergeben hätten und wie sich diese auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hätten (…BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 76/99, BFH/NV 2000, 848; vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 65 i.V.m. § 120 Rz. 37, m.w.N.). - BFH, 22.09.2004 - VIII B 151/04
Rückforderung von Kindergeld bei Überschreiten des Jahresgrenzbetrags
Eine schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert in diesem Fall Ausführungen dazu, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, 968). - BFH, 24.01.2006 - IV B 121/94
Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund verschuldeten …
Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, und vom 22. September 2004 VIII B 151/04, juris). - BFH, 25.08.2000 - V B 54/00
Verfahrensmangel; Zulassung der Revision
Deshalb ist eine Verfahrensrüge unzulässig, wenn sie keine (substantiierten) Angaben darüber enthält, dass und warum die angefochtene FG-Entscheidung bei einer Unterlassung des (vermeintlichen) Verfahrensverstoßes unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966). - BFH, 09.02.2000 - VIII S 4/99
AdV; sachliche Zuständigkeit des BFH
Der beschließende Senat hat die Revision mit Beschluss vom heutigen Tag (VIII R 27/99) als unzulässig verworfen und die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss ebenfalls vom heutigen Tag (VIII B 67/99) als unbegründet zurückgewiesen.