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   BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97   

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https://dejure.org/1997,4512
BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97 (https://dejure.org/1997,4512)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1997 - VIII B 7/97 (https://dejure.org/1997,4512)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - VIII B 7/97 (https://dejure.org/1997,4512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision wegen Vorliegen von Divergenzentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese strengen Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit von Verträgen zwischen Ehegatten von Verfassungs wegen nicht beanstandet (vgl. Beschluß der ersten Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, 36, m.w.N.).

    Den von der Beschwerde als Divergenzentscheidungen angeführten Beschlüssen des BVerfG (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Die Information über Steuer und Wirtschaft -- Inf -- 1997, 95) liegen bereits nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.

  • BFH, 13.12.1995 - I B 35/95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Dazu ist zumindest erforderlich, daß in Auseinandersetzung mit der vorhandenen BFH-Rechtsprechung, die zu dem allgemeinen Problemkreis vorliegt, in dem die herausgearbeitete Rechtsfrage steht, dargetan wird, daß sich aus diesen Entscheidungen des BFH keine Lösung der herausgestellten (Spezial-)Frage ableiten lasse (vgl. BFH-Beschluß vom 6. Dezember 1995 II B 87/95, BFH/NV 1996, 555).
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Auch in einem solchen Fall ist eine Auseinandersetzung mit den wichtigsten im Schrifttum und der Rechtsprechung der FG dazu vertretenen Auffassungen notwendig (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892).
  • BFH, 06.12.1995 - II B 87/95
    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Dazu ist zumindest erforderlich, daß in Auseinandersetzung mit der vorhandenen BFH-Rechtsprechung, die zu dem allgemeinen Problemkreis vorliegt, in dem die herausgearbeitete Rechtsfrage steht, dargetan wird, daß sich aus diesen Entscheidungen des BFH keine Lösung der herausgestellten (Spezial-)Frage ableiten lasse (vgl. BFH-Beschluß vom 6. Dezember 1995 II B 87/95, BFH/NV 1996, 555).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Bereits der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) hat in der Erwiderung auf das speziell zu einem zwischen Ehegatten abgeschlossenen Kaufvertrag ergangene BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88 (BFH/NV 1990, 693) verwiesen.
  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen Ehegatten steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn sie eindeutig und ernstlich vereinbart sind und entsprechend dieser Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, dort auch zur Gewichtung der Einzelumstände; ferner Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 4 Rz. 520 "Angehörige"; lit. c, m. umf. N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Es muß sich jeweils um die Entscheidung tragende Rechtssätze handeln (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Den von der Beschwerde als Divergenzentscheidungen angeführten Beschlüssen des BVerfG (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Die Information über Steuer und Wirtschaft -- Inf -- 1997, 95) liegen bereits nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
  • BFH, 18.01.1993 - X B 14/92

    Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Zudem darf sich der vom FG beurteilte Sachverhalt nicht in einer so bedeutenden und wesentlichen Weise von demjenigen der Divergenzentscheidung unterscheiden, daß der Sachverhalt des FG nicht als durch die Divergenzentscheidung "mitentschieden" angesehen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 669, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
    Hierzu ist erforderlich, daß die Beschwerde ausgehend von der Entscheidung des BFH im einzelnen in der Beschwerdeschrift konkret darlegt, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte (FG) und/oder der Literatur vorgetragen werden, die der BFH bisher noch nicht geprüft hat (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, 407; vom 20. Dezember 1995 VIII B 83/95, BFH/NV 1996, 468, 469, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

  • BFH, 20.12.1995 - VIII B 83/95

    Unterschiedliche Besteuerung wesentlicher Beteiligungen im Betriebs- und

  • BFH, 05.09.2002 - XI B 111/99

    NZB; grundsätzliche Bedeutung - noch nicht entschiedene Rechtsfrage

    Es ist auch zumindest erforderlich, dass unter Heranziehen der vorhandenen Rechtsprechung des BFH, die zu dem allgemeinen Problemkreis vorliegt, in dem die aufgeworfene Rechtsfrage steht, dargetan wird, dass sich aus diesen Entscheidungen keine Lösung ableiten lasse (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 VIII B 7/97, BFH/NV 1998, 1226, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.1999 - VII B 334/98

    Prozessvollmacht im Original; Telefax

    Mit diesem Vortrag und dem bloßen Hinweis auf eine angeblich abweichende Kommentarmeinung ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargetan (zu den Darlegungserfordernissen vgl. BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1997 VIII B 7/97, BFH/NV 1998, 1226).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 85/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auch wenn eine Rechtsfrage vom BFH noch nicht entschieden ist, so ist zumindest erforderlich, dass unter Heranziehung der vorhandenen Rechtsprechung des BFH, die zu dem allgemeinen Problemkreis vorliegt, in der die aufgeworfene Rechtsfrage steht, dargetan wird, dass sich aus diesen Entscheidungen keine Lösung ableiten lasse (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 VIII B 7/97, BFH/NV 1998, 1226, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.1999 - V B 38/99

    Zustellung einer Prüfungsanordnung; Heilung etwaiger Zustellungsmängel

    Der Kläger hat mit dem bloßen Hinweis auf die Verletzung von §§ 3 und 9 Abs. 2 VwZG keinen klärbaren Rechtssatz von grundsätzlicher Bedeutung herausgestellt, sondern nur vom FG getroffene Feststellungen in Zweifel gezogen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache z.B. BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1997 VIII B 7/97, BFH/NV 1998, 1226, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.1999 - V B 39/99

    Zustimmung zu einer negativen Steueranmeldung

    Der Kläger hat mit dem bloßen Hinweis auf die Verletzung von "§ 168 AO i.V. mit AEAO zu § 168 Ziff. 10 und 11" keinen klärbaren Rechtssatz von grundsätzlicher Bedeutung herausgestellt, sondern nur die vom FG getroffene Entscheidung in Zweifel gezogen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache z.B. BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1997 VIII B 7/97, BFH/NV 1998, 1226, m.w.N.).
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