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   BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09   

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https://dejure.org/2010,11570
BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09 (https://dejure.org/2010,11570)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2010 - VIII B 72/09 (https://dejure.org/2010,11570)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - VIII B 72/09 (https://dejure.org/2010,11570)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • openjur.de

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung; Begründung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verfahrensaussetzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 74, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 79b Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, FGO § 96 Abs 2
    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • Bundesfinanzhof

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 79b Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 79b Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • rewis.io

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verfahrensaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur Revision aufgrund Einwänden gegen die materielle Richtigkeit eines angefochtenen Urteils; Pflicht zur umfassenden Erörterung der maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte vor der Entscheidung oder zur Benennung einzelner für die Entscheidung erheblicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; keine Verfahrensaussetzung wegen eines anhängigen Parallelverfahrens beim selben Senat desselben Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Einwände gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils (hier etwa betreffend die Ausführungen zur Änderungsbefugnis nach § 165 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung) führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Einwände gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils (hier etwa betreffend die Ausführungen zur Änderungsbefugnis nach § 165 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung) führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Dem Verfahrensantrag, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Senats im Parallelverfahren VIII B 71/09 auszusetzen, war nicht zu entsprechen (vgl. die Ausführungen in diesem Beschluss zu 2.b).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Es war schon deshalb nicht gehalten, das Verfahren bis zum Erlass des Urteils in einem Parallelverfahren (2 K 1386/08) auszusetzen, weil beide Verfahren beim selben Senat desselben Gerichts anhängig waren (s. BFH-Beschluss vom 17. August 1995 XI B 123, 125/94, BFH/NV 1996, 219).
  • BFH, 06.09.2006 - VIII B 187/05

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verweigerung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Derjenige Beteiligte, der in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge stellt und die aus seiner Sicht mangelnde Sachaufklärung durch das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, übt einen sog. Rügeverzicht (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung) aus und kann sich nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die Verletzung der Aufklärungspflicht berufen (s. etwa Beschluss des beschließenden Senats vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.1995 - XI B 123/94
    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
    Es war schon deshalb nicht gehalten, das Verfahren bis zum Erlass des Urteils in einem Parallelverfahren (2 K 1386/08) auszusetzen, weil beide Verfahren beim selben Senat desselben Gerichts anhängig waren (s. BFH-Beschluss vom 17. August 1995 XI B 123, 125/94, BFH/NV 1996, 219).
  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

    b) Abgesehen davon käme eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung nur in Betracht, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 V B 106/11, BFH/NV 2012, 1339, sowie vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474).
  • BFH, 13.05.2013 - I R 39/11

    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer

    b) Die erstmals mit dem Schriftsatz vom 29. November 2011 erhobene Rüge, es liege eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 FGO) durch eine Überraschungsentscheidung vor (dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474; vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131; vom 11. Mai 2012 V B 106/11, BFH/NV 2012, 1339), weil die vom FG als Kern des Missbrauchs angenommene zu frühzeitige Gründung der Beigeladenen zu 3.
  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    Der Kläger hat aber keinen ordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt, denn zur ordnungsgemäßen Benennung eines zu vernehmenden Zeugen gehört die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2013 X B 71/12, BFH/NV 2013, 579; vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474; vom 11. März 2008 VII B 214/06, BFH/NV 2008, 1291; vom 26. Februar 2004 VII B 174/03, n.v.; vom 4. Juni 1996 I B 202/94, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Dem Verfahrensantrag, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Senats in dem Parallelverfahren VIII B 72/09 wegen Nichtzulassung der Revision (Einkommensteuer 2001 bis 2003) auszusetzen, war nicht zu entsprechen.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass die Entscheidung des Rechtsstreits i.S. von § 74 FGO "von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand" jenes anderen anhängigen Rechtsstreits (VIII B 72/09) bildet.

    Es bleibt deshalb unerheblich, dass die Kläger auch im Verfahren VIII B 72/09 einen Aussetzungsantrag gestellt und diesen in widersprüchlicher Weise mit der Anhängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits (VIII B 71/09) begründet haben.

  • BFH, 11.05.2012 - V B 106/11

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474; vom 21. Juni 2010 IX B 1/10, BFH/NV 2010, 2032; vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12

    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474, m.w.N.), nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach Auffassung der Kläger-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung vorgeschriebenen Hinweis zu Unrecht unterlassen habe.
  • BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung -

    Schließlich ist ein Urteil auch nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne, weil es nicht den Erwartungen oder Hoffnungen eines Beteiligten entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, juris).
  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

    aa) Ein Urteil ist nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne, weil es nicht den Erwartungen oder Hoffnungen eines Beteiligten --hier des Klägers-- Rechnung trägt, das FG werde die streitigen Fahrtkosten zumindest teilweise im Wege der Schätzung anerkennen, weil es schlicht der Lebenswahrscheinlichkeit entspreche, dass derjenige, der Gebühren für ein Präsenz-Repetitorium entrichte, die Kurse auch besuche und deshalb jedenfalls Fahrtkosten trage (BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 13/15

    Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte

    Darüber hinaus ist ein Urteil auch nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung, weil es nicht den Erwartungen oder Hoffnungen eines Beteiligten --hier der Klägerin auf Aufhebung der Prüfungsanordnung für die Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2011-- entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige

    Darüber hinaus ist ein Urteil auch nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung, weil es nicht den Erwartungen oder Hoffnungen eines Beteiligten --hier des Klägers auf Aufhebung der Prüfungsanordnung für die Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2011-- entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474).
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