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   BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98   

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https://dejure.org/1998,970
BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98 (https://dejure.org/1998,970)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1998 - VIII B 74/98 (https://dejure.org/1998,970)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1998 - VIII B 74/98 (https://dejure.org/1998,970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Formwechsel - Übernahmegewinn - Tarifbegrenzung - Nachprüfung - Gewerbesteuer - Aussetzung der Vollziehung - Gewerbesteuermeßbescheid

  • Judicialis

    UmwStG 1995 § 4 Abs. 4; ; UmwStG 1995 § 18 Abs. 2; ; EStG § 32c; ; GewStG § 7; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.03.1998 - IV B 49/97

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte in Organschaftsfällen

    Auszug aus BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
    Hinzu komme, daß der BFH nunmehr in der vergleichbaren Problematik der Tarifbegrenzung für abgeführte Gewinne einer Organgesellschaft mit Beschluß vom 3. März 1998 IV B 49/97 (BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608) Aussetzung der Vollziehung gewährt habe.

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit den Ausführungen in dem bereits von der Antragstellerin zitierten BFH-Beschluß in BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608 davon aus, daß in einem solchen Fall im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit nicht zu prüfen sind.

    Dies wäre aber mit dem Wesen eines Eilverfahrens nicht vereinbar (vgl. BFH in BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608, 609 f., m.w.N.).

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
    Soweit --wie im Streitfall-- Rechtsfragen umstritten sind, sind ernstliche Zweifel anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gesichtspunkte zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage auslösen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 24.10.1967 - II B 17/67

    Annahme eines ersten Erwerbs im Sinne des § 1 Nr. 3 niedersächsischen GrESWG

    Auszug aus BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht der Klage ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1967 II B 17/67, BFHE 90, 532, BStBl II 1968, 229; vom 14. November 1989 VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279).
  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht der Klage ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1967 II B 17/67, BFHE 90, 532, BStBl II 1968, 229; vom 14. November 1989 VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 92/86

    Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer

    Auszug aus BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
    Es führte zur Begründung aus, daß der Übernahmegewinn nicht --wie § 32c Abs. 2 EStG dies erfordere-- nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Gewerbesteuer unterliege, weil von dieser Vorschrift nur laufende Gewinne erfaßt würden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262, BStBl II 1990, 699).
  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsakts neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluß vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468, m.w.N.).
  • FG Bremen, 28.03.2017 - 3 V 22/17

    Bilanzierung von Gesellschafterforderungen bei einer GmbH: Anwendung von § 5 Abs.

    Dabei brauchen die für die Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 , [...] Rz 8).

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht einer außerdem erhobenen Klage ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 468 , [...] Rz 8).

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht einer außerdem erhobenen Klage ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 468 , [...] Rz 8).

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