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BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.05.1992 - II B 131/91
Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
Auszug aus BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Das bedeutet, daß in der Beschwerdebegründung hinsichtlich mindestens einer Rechtsfrage ausgeführt werden muß, inwieweit sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, weil z. B. umstritten ist; die bloße Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung und der Hinweis darauf, daß noch keine BFH-Entscheidung zum vom Finanzgericht (FG) entschiedenen Fall vorliege, genügen hierfür nicht (…BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, und vom 13. Mai 1992 I B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Tz. 56, 87 bis 88, m. w. N.). - BFH, 19.03.1991 - II B 122/90
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
Auszug aus BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Das bedeutet, daß in der Beschwerdebegründung hinsichtlich mindestens einer Rechtsfrage ausgeführt werden muß, inwieweit sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, weil z. B. umstritten ist; die bloße Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung und der Hinweis darauf, daß noch keine BFH-Entscheidung zum vom Finanzgericht (FG) entschiedenen Fall vorliege, genügen hierfür nicht (BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, …und vom 13. Mai 1992 I B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Tz. 56, 87 bis 88, m. w. N.). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Denn hierfür bedarf es nach ständiger Rechtsprechung einer Begründung, aus der sich ergibt, zu welcher Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsfortbildung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Zudem hat das FG sein Urteil auf mehrere selbständig tragfähige Gründe gestützt, so daß auch die Klärungsfähigkeit hätte dargelegt werden müssen (vgl. schon BFH-Beschluß vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524). - BFH, 14.10.1992 - III B 16/92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Dasselbe gilt für die Rüge der unzutreffenden Rechtsanwendung (BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546).
- BFH, 26.04.2000 - III B 47/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und …
Mit dem Hinweis, diese Frage lasse sich anhand der Rechtsprechung des BFH noch nicht ohne weiteres beantworten, wird indes nicht die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage dargetan (vgl. zu den Anforderungen BFH-Beschluss vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711, m.w.N., ständige Rechtsprechung), dies umso weniger, als die Beschwerde gerade eine in ihrem Sinne bestehende herrschende Meinung behauptet und keine davon abweichende Auffassung anführt. - BFH, 17.06.1999 - III B 15/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
Die grundsätzliche Bedeutung der Streitsache wird auch nicht schon durch die Behauptung dargelegt, der BFH habe über einen vergleichbaren Fall in dieser Weise noch nicht entschieden (BFH-Beschluß vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711, m.w.N.).Dasselbe gilt für die Rüge der unzutreffenden Rechtsanwendung (…Senatsentscheidung vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546; BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 711).
- BFH, 23.01.2004 - VII B 126/03
Wiederbestellung als Steuerberater
Vielmehr muss in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt werden, warum die bezeichnete Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (…BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624; vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711).
- BFH, 09.08.1999 - III B 21/99
Zulassungsgrund - Umbau eines Gebäudes - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung …
In Fällen, in denen das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der bloße Hinweis nicht aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von denjenigen unterscheide, über die der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 17.12.1997 - III B 155/96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Der Beschwerdeführer muß dazu auch darauf eingehen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 06.10.2000 - III B 42/00
Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Darlegung - …
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung --wie im Streitfall-- unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der bloße Hinweis nicht aus, dass noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von denjenigen unterscheide, über die der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, dass ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, und vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - …
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil - …
Wegen der gleichzeitig eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde wird auf den Senatsbeschluß X B 194--197/93 vom heutigen Tag (BFH/NV 1995, 711) Bezug genommen. - BFH, 02.07.1999 - VIII B 34/99
Gesellschafter einer Personengesellschaft - Beteiligung an Kapitalgesellschaft - …
Der Hinweis, der Bundesfinanzhof (BFH) habe eine Rechtsfrage bisher noch nicht entschieden, ist nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung darzulegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 31.01.1996 - X R 61/94
Schlüssige und substantiierte Darlegung eines Revisionsgrundes für die Eröffnung …
Der Senat ist -- wie nun schon mehrfach unter allen denkbaren Gesichtspunkten dargelegt (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 7. März 1995 X B 194--197/93, BFH/NV 1995, 711, 713) -- ordnungsgemäß besetzt. - BFH, 31.01.1996 - X B 197/94
Zulässigkeit einer Revision wegen Divergenz
- BFH, 18.04.1996 - X B 163/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache