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BFH, 20.12.1994 - VIII B 82/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - …
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711). - FG Düsseldorf, 19.09.1997 - 2 K 5460/93
Zinseinnahmen aus gewährten Darlehen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
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