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BFH, 05.08.1998 - VIII B 88/97 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Gewerbeverlust - Gesonderte Feststellung - Gewerbesteuer-Meßbescheid des Folgejahres - Grundlagenbescheid - Folgebescheid
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.08.1999 - VIII B 79/98
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung
Denn entgegen der Darstellung der Beschwerdeschrift ist der Bescheid zur Feststellung des vortragsfähigen Fehlbetrags, dessen Erlaß das FG nicht klären konnte, von der Vorinstanz nicht aufgehoben, sondern die Klage gegen den Gewerbesteuermeßbescheid mit der Begründung abgewiesen worden, daß sich die Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags 1991 --selbst bei der von der Klägerin begehrten Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 10a GewStG-- deshalb als rechtmäßig erweise, weil der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) es bisher unterlassen habe, die Hälfte der Dauerschulden nach § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewinn aus Gewerbetrieb hinzuzurechnen (zum Streitgegenstand betr. die Klage gegen einen Gewerbesteuermeßbescheid vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344, zu Abschn. III. 4.;… Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 14 Rz. 1; zur Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts als Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags vgl. Senatsbeschluß vom 5. August 1998 VIII B 88/97, nicht veröffentlicht). - FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts ist Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid, aber auch der Gewerbesteuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.08.1998 VIII B 88/97, juris;… vom 03.08.1999 VIII B 79/98, BFH/NV 2000, 222; vom 17.07.1967 GrS 1/66, BStBl II 1968, 344).