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   BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94   

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https://dejure.org/1995,13216
BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94 (https://dejure.org/1995,13216)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1995 - VIII B 97/94 (https://dejure.org/1995,13216)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - VIII B 97/94 (https://dejure.org/1995,13216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines neuen tatsächlichen Vorbringens im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Sollten mit der Beschwerde auch Verstöße des FG gegen die Denkgesetze oder Lebenserfahrung gerügt sein, handelte es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der nicht die Revisionszulassung wegen Verfahrensfehlern rechtfertigen kann (vgl. Urteil des Senats vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289 Ziff. 1 der Gründe, und Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671).
  • BFH, 11.02.1991 - V B 13/89

    Inhaltliche Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Dazu hätte es der Darlegung des voraussichtlichen Beweisergebnisses sowie seiner Entscheidungserheblichkeit bedurft, wobei von der materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG) auszugehen war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 669).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Das FG brauchte deshalb dem Beweisantrag nicht stattzugeben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 XII ZR 241/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1391; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 86 Tz. 21 a. E., und Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 81 FGO Tz. 8 S. 75).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Hiervon abgesehen verweist die Beschwerde nur auf diesen Beweisantrag, ohne sich mit der von der Vorinstanz dazu in ihrem Urteil gegebenen Begründung auseinanderzusetzen, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Tz. 65 i. V. m. § 120 Tz. 40 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1977 V CB 68.74, Die öffentliche Verwaltung 1978, 338).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Sollten mit der Beschwerde auch Verstöße des FG gegen die Denkgesetze oder Lebenserfahrung gerügt sein, handelte es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der nicht die Revisionszulassung wegen Verfahrensfehlern rechtfertigen kann (vgl. Urteil des Senats vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289 Ziff. 1 der Gründe, und Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671).
  • BFH, 05.09.1990 - X B 150/89

    Nichtzulassungsbeschwerde gestützt auf das Übergehen eines Beweisantrages als

    Auszug aus BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94
    Dazu hätte es der Darlegung des voraussichtlichen Beweisergebnisses sowie seiner Entscheidungserheblichkeit bedurft, wobei von der materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG) auszugehen war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 669).
  • BFH, 02.11.2001 - IX B 50/01

    Aufklärungspflicht - Rechtliches Gehör - Nachfrist - Frist -

    Hat das Finanzgericht (FG) in seiner Entscheidung nämlich begründet, weshalb es den angebotenen Beweis nicht erhoben oder ein in Aussicht gestelltes Vorbringen nicht abgewartet hat, so erfordert die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen eines vom FG übergangenen Antrags eine Auseinandersetzung mit der Antragsablehnung durch das FG (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 1995 VIII B 97/94, BFH/NV 1995, 810).

    Selbst eine (hilfsweise) vorgebrachte berichtigte Kalkulation ließe keine zwingenden Schlüsse auf die Einkunftserzielungsabsicht der Kläger in den Streitjahren (1990 und 1991) zu, so dass das FG berechtigt gewesen wäre, auch einen derartigen Antrag zurückzuweisen (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 810, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.2000 - VIII B 143/99

    Darlegungsanforderungen - Beweiswürdigung - Fehlerhafte Rechtsanwendung -

    Hat das FG in seiner Entscheidung begründet, weshalb es den angebotenen Beweis nicht erhoben hat, so erfordert die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen eines vom FG übergangenen Beweisantrags auch eine Auseinandersetzung mit der Antragsablehnung durch das FG (BFH-Beschluss vom 3. Februar 1995 VIII B 97/94, BFH/NV 1995, 810).
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