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   BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63   

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BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63 (https://dejure.org/1963,134)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1963 - VIII C 123.63 (https://dejure.org/1963,134)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1963 - VIII C 123.63 (https://dejure.org/1963,134)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 5
  • NJW 1964, 741
  • JR 1964, 194
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63
    Diese Frage ist auch nicht nach nur den Behörden der Bundeswehr zugänglichen, sondern nach allgemein gültigen objektiven Maßstäben eindeutig zu beurteilen, so wie dies z.B. auch für die Beurteilung der Würdigkeit für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes anerkannt ist (BVerwGE 15, 128 [130 ff.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG, welche der Entlassungsbehörde einen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum nicht eröffnen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, sind hier erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG, welche der Entlassungsbehörde einen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum nicht eröffnen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5 (8), und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361 (362) = juris, Rn. 17, sind hier erfüllt.
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 180.67

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Begriff der "ernstlichen

    (Ergänzung zu BVerwGE 17, 5).

    Auf diesen Zusammenhang hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 17, 5 (7) [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 123/63] hingewiesen: § 55 Abs. 5 SG stelle nicht etwa von der Dienstpflichtverletzung losgelöst zu betrachtende Gefährdungstatbestände auf; es wird allerdings nicht, wie damals ungenau gesagt wurde, die Dienstpflicht Verletzung, sondern die Gefährdung durch die Anknüpfung an die Auswirkungen der Dienstpflichtverletzung näher bestimmt.

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 47.78

    Soldat auf Zeit - Dienstunfähigkeit - Zulässigkeit der fristlosen Entlassung

    Dies haben die Verwaltungsgerichte im Einzelfall im vollen Umfang, d.h. ohne der gerichtlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum der Entlassungsbehörde, zu prüfen (vgl. BVerwGE 17, 5 [6 ff.]).

    Die ernstliche Gefährdung kann sich aus der begründeten Befürchtung ergeben, daß es bei dem zu entlassenden Soldaten zu weiteren vergleichbaren Dienstpflichtverletzungen kommen werde (Wiederholungsgefahr), aber auch daraus, daß es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, so daß ohne die fristlose Entlassung ein Anreiz zu ähnlichem Verhalten für andere Soldaten gegeben wäre (vgl. BVerwGE 17, 5 [9]; 38, 178 [180, 182]; Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 171.67 - und vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 23. Juni 1971 - BVerwG 8 B 11.68 - und vom 22. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 31.72 -).

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Die Gefahr kann sich andererseits aber auch daraus ergeben, daß es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, so daß ohne die fristlose Entlassung ein Anlaß zu ähnlichem Verhalten für andere Soldaten gegeben wäre (BVerwGE 17, 5 [BVerwG 26.09.1963 - BVerwG VIII C 123/63] [9]; 38, 178 [180 ff.]; 59, 361 [364]; Urteil vom 12. Februar 1981, ZBR 1981, 323 [BVerwG 12.02.1981 - 2 C 47.78] [324]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Die weiteren - ohne Beurteilungsspielraum der Behörde von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfange nachprüfbaren (Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG 8 C 11.63 - [a.a.O.] und BVerwGE 17, 5 [8]; 42, 20 [22]) - gesetzlichen Voraussetzungen der fristlosen Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG sind ebenfalls gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift, welche der Entlassungsbehörde einen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum nicht eröffnen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.9.1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5, und vom 31.1.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, sind hier nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG eröffnen der Entlassungsbehörde keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, und schon vom 26. September 1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5, sondern sind von den Verwaltungsgerichten in einer "objektiv nachträglichen Prognose" (selbst) nachzuvollziehen.
  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 29.20

    Klagebefugnis gegen Zurückstellung von Dienstleistungen

    Insoweit kann auf die vergleichbare Vorschrift des § 55 Abs. 5 SG verwiesen werden, bei deren Anwendung das Merkmal der ernstlichen Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr ebenfalls der uneingeschränkten Kontrolle des Gerichts unterliegt (BVerwG, Urteil vom 26. September 1963 - 8 C 123.63 - BVerwGE 17, 5 ; OVG Münster, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 - NZWehrr 2007, 171 und VG Hamburg, Urteil vom 16. August 2019 - 14 K 265/18 - UA S. 18).
  • BVerwG, 22.11.1971 - VIII CB 45.69

    Feststellung des fehlenden Bewusstseins der Pflichtwidrigkeit eines Verhaltens

    Diesen Zulassungsgrund macht die Beklagte geltend mit der Begründung, die bisherige Nichtbehandlung einer Frage durch das Bundesverwaltungsgericht dürfte der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gleichstehen; sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf den Beschluß vom 22. Juni 1967 - BVerwG VIII B 78.66 -, in dem ausgeführt worden sei, daß durch die Entscheidung BVerwGE 17, 5 noch nicht hinreichend geklärt sei die auch außerhalb des Soldatendiehstrechts strittige Frage, in welchem Umfang bei unbestimmten Rechtsbegriffen wertenden Inhalts die Beurteilung der zuständigen Verwaltungsbehörde der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliege sowie in welchem Umfang die verwaltungsgerichtliche Entscheidung hierüber der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren unterliege, und daß es somit geboten erscheine, die bezeichneten Fragen auch für die Anwendung der Begriffe "Gefährdung der militärischen Ordnung" und "Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr" in § 55 Abs. 5 SG erneut zu prüfen.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar - insoweit in Anlehnung an die Entscheidung BVerwGE 17, 5 - auch die Schwere der Dienstpflichtverletzung geprüft mit dem Ergebnis, daß bei den besonderen Umständen dieses Falles nicht ein derart grobes Dienstvergehen vorliege, daß die Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG als erfüllt angesehen werden könnten; auf dieser Grundlage hat es festgestellt, nach der gesamten Sachlage würde das Verbleiben des Klägers in seinem Dienstverhältnis weder das Ansehen der Bundeswehr noch die militärische Ordnung ernstlich gefährden.

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 116.70

    Gefährdung einer militärischen Ordnung - Verletzung von Dienstpflichten eines

  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung

  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 64.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzurechenbarem Fristversäumnis durch

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 176.70

    Wehrpflichtiger in militärfachlicher Verwendung als Stabsarzt - Ermessen

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

  • BVerwG, 03.02.1977 - 6 B 31.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1967 - VIII B 124.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung der Verlängerung

  • BVerwG, 22.06.1967 - VIII B 78.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fristlose Entlassung eines

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 171.67

    Soldat auf Zeit in der Bundeswehr mit dem Dienstgrad eines Gefreiten - Grobe

  • VG Würzburg, 17.06.2008 - W 1 K 08.876

    Ein Lokomotivführer, der den Weg zum Dienst mit einem BAK-Wert von mindestens

  • OVG Bremen, 21.12.1976 - II BA 40/76

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus der Bundeswehr wegen

  • BVerwG, 04.03.1970 - VIII B 118.69

    Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des Ansehens der Bundeswehr

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