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   BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71   

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BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71 (https://dejure.org/1972,116)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 (https://dejure.org/1972,116)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 (https://dejure.org/1972,116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung von Anspruchsüberleitungsanzeigen - Voraussetzungen eines Anspruches auf Wohngeld - Heiminsassen als Inhaber von Wohnraum - Gleichstellung von Mietern von Wohnraum und Nutzungsberechtigten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 115
  • ZMR 1973, 135
  • WM 1973, 69
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Anders als im Falle der Sozialhilfeempfänger, die nach dem durch die Entscheidung BVerfGE 27, 220 für verfassungswidrig erklärten § 29 I.WoGG kein Wohngeld erhalten sollten, auch wenn sie im übrigen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllten, beruht es nicht auf einen mit der Zweckbestimmung der Wohngeldgesetze und mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbaren Ausschlußtatbestand, daß Personen, die nicht als Inhaber von Wohnraum zur selbständigen Benutzung dieses Raumes berechtigt sind, kein Wohngeld erhalten.

    Der Revision ist zuzugeben, daß der allgemeine Grundsatz der Sozialstaatlichkeit besondere Beachtung verdient, wenn zu entscheiden ist, ob bestimmte gesetzlich vorgesehene Unterscheidungen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen (vgl. etwa BVerfGE 22, 83 [86] und die schon genannte Entscheidung BVerfGE 27, 220 [227]).

    Der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit bleibt unangetastet, wenn soziale Notstände möglicherweise allein im Wege der Sozialhilfe behoben werden können, während in anders gelagerten Fällen andere öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, sofern dadurch nicht - wie bei der Regelung, die durch die Entscheidung BVerfGE 27, 220 für verfassungswidrig erklärt worden ist - Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird.

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Diese Unterscheidung entspricht dem Gesamtsystem des geltenden Miet- und Wohnungsrechts, dem die Regelungen der Wohngeldgesetze entsprechen, und kann schon ans diesem Grunde nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 [38]; 17, 210 [216]) als systemwidrig angesehen werden.
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Dieser Verfassungsgrundsatz ermöglicht es nicht, besondere gesetzliche Regelungen, die mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit anderen Verfassungsvorschriften vereinbar sind, allein deshalb für unwirksam zu erklären, weil ihre Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führen kann (vgl. BVerfGE 26, 44 [61 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Der Revision ist zuzugeben, daß der allgemeine Grundsatz der Sozialstaatlichkeit besondere Beachtung verdient, wenn zu entscheiden ist, ob bestimmte gesetzlich vorgesehene Unterscheidungen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen (vgl. etwa BVerfGE 22, 83 [86] und die schon genannte Entscheidung BVerfGE 27, 220 [227]).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Die damit getroffene Unterscheidung ist nicht als willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 20, 31 [33]; 22, 349 [364]) anzusehen.
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Die damit getroffene Unterscheidung ist nicht als willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 20, 31 [33]; 22, 349 [364]) anzusehen.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Diese Unterscheidung entspricht dem Gesamtsystem des geltenden Miet- und Wohnungsrechts, dem die Regelungen der Wohngeldgesetze entsprechen, und kann schon ans diesem Grunde nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 [38]; 17, 210 [216]) als systemwidrig angesehen werden.
  • LG Saarbrücken, 13.04.1972 - 2 S 351/71
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Wohngeld beantragt hat - das wurde bereits dargelegt -, bedarf die Frage keiner Entscheidung, ob nach einer Überleitung auch der Sozialhilfeempfänger anspruchsberechtigt bleibt, solange die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 BSHG im Falle für die Zukunft beanspruchter Leistungen noch nicht erfüllt sind (vgl. LG Saarbrücken, NJW 1972, 1901 [LG Saarbrücken 13.04.1972 - 2 S 351/71]).
  • BVerwG, 21.01.1970 - V C 93.69

    Geltendmachung der Kosten einer Heilbehandlung als Ersatzanspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Überleitungsfähig sind alle für bestimmte Zeiträume gewährten Ansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwGE 35, 36).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
    Die Überleitung von Ansprüchen nach § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG läßt das Wesen des übergeleiteten Anspruchs unberührt (vgl. BVerwGE 34, 219 [221]); der Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen, des übergeleiteten Anspruchs richtet sich formellrechtlich und materiellrechtlich nach den gesetzlichen Vorschriften, die für diese Ansprüche getroffen worden sind.
  • BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Die bislang von dem Senat vertretene gegenteilige Rechtsauffassung, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1972 - 8 C 127.71 - (BVerwGE 41, 115 ) begründet worden ist (diesem zuletzt folgend BVerwG, Beschluss vom 5. März 2015 - 5 KSt 6.15 - juris Rn. 6), ist durch die Rechtsentwicklung überholt und wird aufgegeben.

    Zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge sind zwar traditionell insbesondere die Leistungen zu zählen, die - wie die Sozialhilfe - der Sicherung der Lebensgrundlagen bzw. des Existenzminimums und damit der Gewährleistung eines der Menschenwürde genügenden Daseins dienen; der Begriff ist jedoch fachsprachlich nicht darauf beschränkt, sondern erstreckt sich jedenfalls im Kontext der Regelung über die Gerichtskostenfreiheit auf Fürsorgeleistungen in einem weiteren Sinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - 8 C 127.71 - BVerwGE 41, 115 ), mit denen der Gesetzgeber auf bestimmte Bedarfslagen reagiert und deren Gewährung er typischerweise von bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen abhängig macht.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Die Regelungen der Wohngeldgesetze sind seit jeher abgestimmt auf das Gesamtsystem des geltenden Miet- und Wohnungsrechts und diesem konzeptionell zugeordnet (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 127.71 - BVerwGE 41, 115 (124 f.) [BVerwG 25.10.1972 - VIII C 127/71]).
  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Beihilfeberechtigte

    Die Überleitungsanzeige gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist ein Verwaltungsakt, der mit unmittelbarer Rechtswirkung zum Anspruchsübergang, zu einem Wechsel in der Person des Gläubigers, führt, wenn er nicht nichtig ist (BVerwGE 41, 115 [116]; Bültmann, Rechtsnachfolge in sozialrechtliche Ansprüche, 1971, S. 74 ff.).

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).

    Mit der Überleitung geht das Antragsrecht auf den Sozialhilfeträger über (vgl. BVerwGE 41, 115 [116 f.] hinsichtlich des auf Antrag zu gewährenden Wohngeldes; vgl. im übrigen Mildenberger, BhV, 6. Aufl., Stand 1. April 1976, Nr. 3 Anm. 16 g aa).

    Der übergeleitete Rechtsanspruch behält seine Rechtsnatur (BVerwGE 34, 219 [221]; 41, 115 [117] und Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [a.a.O.]; Jehle-Schmitt, a.a.O., § 90 Anm. 3 h dritter Abs.; Gottschick-Giese, BSHG, 5. Aufl., § 90 Anm. 14).

    Ebenso wie sich die Verjährung eines nach § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG übergeleiteten Anspruchs oder die Notwendigkeit eines fristgerechten Antrages (vgl. BVerwGE 41, 115 [118]) nach den für diesen Anspruch jeweils maßgebenden Regelungen richtet, ist auch für die Beurteilung der Frage, ob der erst nach dem Tode der Hilfeempfängerin übergeleitete Beihilfeanspruch im Zeitpunkt der Überleitung noch bestand, das einschlägige Recht maßgebend.

    Denn § 118 Abs. 2 Satz 3 BSHG, wonach § 188 Satz 2 VwGO "unberührt" bleibt, enthält eine Sonderregelung, die die Anwendbarkeit des § 118 BSHG ausschließt (vgl. BVerwGE 41, 115 [126]).

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Die Überleitungsanzeige gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist ein Verwaltungsakt, der mit unmittelbarer Rechtswirkung zum Anspruchsübergang, zu einem Wechsel in der Person des Gläubigers, führt, wenn er nicht nichtig ist (BVerwGE 41, 115 [116]; Bültmann Rechtsnachfolge in sozialrechtliche Ansprüche, 1971, S. 74 ff.).

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).

    Mit der Überleitung geht das Antragsrecht auf den Sozialhilfeträger über (vgl. BVerwGE 41, 115 [116 f.] hinsichtlich des auf Antrag zu gewährenden Wohngeldes; vgl. im übrigen Mildenberger, BhV, 6. Aufl., Stand 1. April 1976, Nr. 3 Anm. 16 g aa).

    Der übergeleitete Rechtsanspruch behält seine Rechtsnatur (BVerwGE 34, 219 [221]; 41, 115 [117] und Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [a.a.O.]; Jehle-Schmitt, a.a.O., § 90 Anm. 3 h; Gottschick-Giese, BSHG, 5. Aufl., § 90 Anm. 14).

    Denn § 118 Abs. 2 Satz 3 BSHG, wonach § 188 Satz 2 VwGO "unberührt" bleibt, enthält eine Sonderregelung, die die Anwendbarkeit des § 118 BSHG ausschließt (vgl. BVerwGE 41, 115 [126]).

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 - , zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Hierzu rechnet die Verwirklichung von Forderungen, die dem Hilfesuchenden zustehen - unter der Voraussetzung, daß sie in angemessener Zeit durchzusetzen sind, weil es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage und für die Behebung der Notlage auf "bereite Mittel" ankommt (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 [211]; 38, 307 [308]; 41, 115 [116/117] und 55, 148 [152]).
  • BGH, 11.03.1994 - V ZR 188/92

    Entreicherung des Beschenkten bei Überleitung eines

    Das übergeleitete Rückforderungsrecht des Sozialhilfeträgers kann nach § 528 Abs. 1 BGB auch nicht, wie die Revisionserwiderung meint, mit den Fällen der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 115, 117; 29, 229, 231), Wohngeld und Unterhaltsansprüche betreffend, verglichen werden.
  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

    Die Überleitungsanzeige gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist ein Verwaltungsakt, der mit unmittelbarer Rechtswirkung zum Anspruchsübergang, zu einem Wechsel in der Person des Gläubigers, führt, wenn er nicht nichtig ist (BVerwGE 41, 115 [116]; Bültmann, Rechtsnachfolge in sozialrechtliche Ansprüche, 1971, S. 74 ff.).

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).

    Mit der Überleitung geht das Antragsrecht auf den Sozialhilfeträger über (vgl. BVerwGE 41, 115 [116 f.] hinsichtlich des auf Antrag zu gewährenden Wohngelds; vgl. im übrigen Mildenberger, BhV, 6. Aufl., Stand 1. April 1976, Nr. 3 Anm. 16 g aa).

    Der übergeleitete Anspruch behält seine Rechtsnatur (BVerwGE 34, 219 [221]; 41, 115 [117] und Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [a.a.O.]; Jehle-Schmitt, a.a.O., § 90 Anm. 3 h; Gottschick-Giese, BSHG, 5. Aufl., § 90 Anm. 14).

  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Der Kläger ist mithin forderungsberechtigter Gläubiger, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen die Beklagte besteht (BVerwGE 34, 219, 220; 41, 115, 116; Knopp/Fichtner, BSHG 5. Aufl. § 90 Rdn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188

    Daraus ergibt sich, dass mit der Neufassung des § 188 VwGO der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber den bisherigen Fassungen, die eine Freistellung von Gerichtskosten gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115, 126) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (u. a. Beschlüsse vom 1.12.2003 - 12 PA 432/03 - und 4.6.2004 - 12 LA 69/04 -) in Wohngeldsachen nicht vorsah, nicht erweitert werden sollte.

    Zum anderen gehört das Wohngeld nach seiner Zweck- und Zielsetzung nicht zu den in den genannten Gesetzesmaterialien "insbesondere" erwähnten finanziellen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Leistungen, "die dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht" (ebenso BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, a. a. O., wonach Wohngeld nicht zu den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge zählt).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, a. a. O.) gehören Wohngeldleistungen nicht zu den Sozialhilfeleistungen und deshalb auch nicht zu den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge und zu anderen Fürsorgeleistungen im Sinne von § 188 VwGO a. F.

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BFH, 26.10.1989 - V R 88/86

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen

  • OVG Sachsen, 01.06.2018 - 4 E 34/18

    Wohngeld; Fürsorge; Sozialhilfe

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

  • LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 12 A 1453/17

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Vertretung durch einen

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

  • OVG Sachsen, 16.01.2019 - 4 E 277/18

    Wohngeld; Streitwert; Gerichtskostenfreiheit; Fürsorgeangelegenheit;

  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1011/78
  • BVerwG, 15.03.2016 - 5 KSt 4.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung; Auferlegung der Kosten

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71

    Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter

  • BVerwG, 15.03.2016 - 5 KSt 5.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung; Auferlegung der Kosten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - L 15 SO 154/11

    Zuwendung auf Grund der Landeshaushaltsordnung für Beratungsstellen und

  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72

    Sozialhilfeträger - Abtretung eines Beihilfeanspruchs - Ausschluß der Überleitung

  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 2.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 4.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.v. Wohngeldleistungen

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 3.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.d. Verwerfung einer Revision gegen einen

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 1.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14

    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldverfahren

  • OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89

    Wirksamkeit von "Behindertentestamenten"

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 4.14

    Gerichtsgebührenpflicht für Verfahren über die Gewährung von Wohngeldleistungen

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 464/82

    Geltung der Beihilfevorschriften für die Deutsche Bundesbahn - Beförderungskosten

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 5.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 5.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 933/02

    Geltendmachung eines Wohngeldanspruchs durch einen überörtlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 6.15

    Zurückweisung der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 8.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 7.71

    Beihilfe zu den Kosten der Unterbringung der früheren Ehefrau in eine Heil- und

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 3.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 2.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • OVG Niedersachsen, 16.01.1991 - 13 A 108/88

    Kirchenrecht und staatlicher Rechtsweg; nicht gegeben bei vermögensrechtlichen

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 60.78

    Überleitung der Wohngeldansprüche nach dem Sozialhilfegesetz (SHG) - Begriff des

  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 11.582

    Wohngeld; Wohngeldberechtigung; betreutes Wohnen

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 21 K 6602/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Gewährung von Erziehungshilfe i.R.d.

  • BVerwG, 18.05.1979 - 5 ER 211.79

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2019 - 4 OA 57/19

    Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Wohngeld

  • BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1977 - 8 ER 206.77

    Rechtsmittel

  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2004 - 11 L 1019/04

    Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft; Räumungsklage; Anordnungsgrund;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1989 - 11 S 3849/88

    Wohngeld - zur Antragsberechtigung für ein Kind bei Heimbetreuung

  • SG Osnabrück, 13.06.2007 - S 16 SO 2/07
  • VG Münster, 03.02.2009 - 5 K 548/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2010 - L 8 SO 121/08
  • VG Koblenz, 09.11.1976 - 1 K 87/75

    Gewährung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses; Kinderheim als Wohnraum

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