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   BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70   

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BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70 (https://dejure.org/1971,698)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1971 - VIII C 24.70 (https://dejure.org/1971,698)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1971 - VIII C 24.70 (https://dejure.org/1971,698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozess und revisionrechtliche Überprüfung der dabei getroffenen Feststellungen - Abgrenzung der für die früheren Bediensteten jüdischer Dienstherren zu wiedergutmachungsrechtlichen Versorgungsansprüchen führenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 10
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 89.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70
    Seine Ausgangserwägungen zur Schadensermittlung entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 20 [BVerwG 21.12.1967 - BVerwG VIII C 89.67] [22, 28 f., 31 ff.] mit weiteren Hinweisen).

    § 31 d BWGöD, der den besonderen Schadensausgleich für die verfolgten Angehörigen des jüdischen öffentlichen Dienstes regelt (vgl. das Urteil BVerwGE 29, 20 [BVerwG 21.12.1967 - BVerwG VIII C 89.67]), berücksichtigt demgemäß verfolgungsbedingte Schäden nur in engen Grenzen, nämlich nur solche, die sich auf eine künftig zu erwartende "Versorgung" der Betroffenen "gegenüber ihrem Dienstherrn" bezogen; dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versorgungsanspruch zur Zeit der Schädigung schon bestand oder ob er erst später ohne die Verfolgung des Judentums entstanden wäre.

    Im Urteil BVerwGE 29, 20 [BVerwG 21.12.1967 - BVerwG VIII C 89.67] sind die Gründe dafür angegeben worden, daߧ 31 d BWGöD nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. auch den Schriftlichen Bericht zum Entwurf eines Siebenten Änderungsgesetzes zum Bundeswiedergutmachungsgesetz - BTDrucks. IV/3592 -, wo eine großzügige und wohlwollende Auslegung des § 31 d BWGöD für erforderlich erklärt wird).

  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 99.61

    Anspruch auf eine Wiedergutmachung - Voraussetzung für einen Versorgungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70
    Der Begriff Versorgung ist in § 31 d BWGöD weiter als etwa in § 21 Abs. 1 BWGöD, weil keine Versorgung "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" gemeint ist (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 99.61 - [Buchholz 233, § 31 d BWGöD Nr. 5 = NJW/RzW 1962, 521]).

    Jede auf Dauer angelegte Gewährung von Leistungen nach dem Eintritt der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit fällt unter diesen Begriff, auch wenn dadurch nur die Sozialversicherungsleistungen ergänzt werden (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 99.61 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/65

    Verfassungsmäßigkeit des Rechts zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70
    Das Bundeswiedergutmachungsgesetz gewährt den Verfolgten keinen allgemeinen Schadensersatzanspruch, soweit sie Schäden als Angehörige des öffentlichen Dienstes erlitten haben; es berücksichtigt nur bestimmte Schäden (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1971 - 2 BvL 2/65 -) und gewährt nur in den gesetzlich bestimmten Formen einen Schadensausgleich.
  • BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 249.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70
    Der Begriff "Versorgung" hat, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG VIII C 249.59 - (NJW/RzW 1962, 231 = RiA 1962, 237) näher dargelegt hat, keinen allgemein feststehenden Inhalt und wird auch im Bundeswiedergutmachungsgesetz mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.
  • Drs-Bund, 24.06.1965 - BT-Drs IV/3592
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70
    Im Urteil BVerwGE 29, 20 [BVerwG 21.12.1967 - BVerwG VIII C 89.67] sind die Gründe dafür angegeben worden, daߧ 31 d BWGöD nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. auch den Schriftlichen Bericht zum Entwurf eines Siebenten Änderungsgesetzes zum Bundeswiedergutmachungsgesetz - BTDrucks. IV/3592 -, wo eine großzügige und wohlwollende Auslegung des § 31 d BWGöD für erforderlich erklärt wird).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Der Senat stützt sich zudem auf die zeithistorischen Fakten, die das Revisionsgericht seiner Entscheidung zugrunde legen darf (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45; Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 14.73

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen

    Zur wiedergutmachungsrechtlichen Schadensermittlung (im Anschluß an BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (im Anschluß an das Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII G 99.61 - vgl. BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70] [13 f.] mit weiteren Hinweisen) wird in § 31 d BWGöD ein nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu bestimmender Versorgungsanspruch vorausgesetzt; ein solcher Anspruch konkretisiert sich bereits als Anwartschaft auf künftige Versorgung im Falle des Ausscheidens wegen Invalidität oder aus Altersgründen und verselbständigt sich im Falle eines solchen Ausscheidens als Rechtsanspruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber.

    Die hypothetische Schadensermittlung bei Anwendung des § 31 d BWGöD ist Bestandteil der dem Revisionsgericht nicht erlaubten tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70] [12]).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Dies hindert das Revisionsgericht aber nicht, seiner Entscheidung geschichtliche Tatsachen zugrunde zu legen, die in der Öffentlichkeit als feststehend erachtet werden oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben (Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82 S. 76; Beschluss vom 3. Januar 1994 - BVerwG 9 B 634.93 - vgl. auch BVerwGE 30, 225 ; 54, 101 ; Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45).
  • VG Karlsruhe, 13.03.2019 - A 4 K 16909/17

    Asylverfahren; unglaubhaftes Vorbringen betr. homosexuellen Analverkehr

    Es ist demgemäß zu erkennen, wie stark oder schwach die einzelnen Umstände und Elemente des Prozessstoffs auf das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein der behaupteten Tatsache hinweisen, wobei das aus seiner Lebens- und Welterfahrung gewonnene Erfahrungswissen und die Erfahrungssätze des erkennenden Richters den Maßstab bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.03.1971 - VIII C 24.70 -, BVerwGE 38, 10 ).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der

    Es ist demgemäß zu erkennen, wie stark oder schwach die einzelnen Umstände und Elemente des Prozessstoffs auf das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein der behaupteten Tatsache hinweisen, wobei das aus seiner Lebens- und Welterfahrung gewonnene Erfahrungswissen und die Erfahrungssätze des erkennenden Richters den Maßstab bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1971 - VIII C 24.70 -, BVerwGE 38, 10 ).
  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Zwar kann das Revisionsgericht ungeachtet seiner grundsätzlichen Bindung an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz nachprüfen, ob in der Öffentlichkeit als feststehend erachtete oder aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmende Tatsachen (allgemeinkundige Tatsachen), zu denen auch geschichtliche Tatsachen gehören, beachtet worden sind (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45; vom 12. September 1968 - BVerwG 8 C 99.67 - BVerwGE 30, 225 [228]; Beschluß vom 3. Januar 1994 - BVerwG 9 B 634.93).
  • VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16

    Blutrache in Albanien als Verfolgungsgrund bzw. Abschiebungsverbot

    Es ist demgemäß zu erkennen, wie stark oder schwach die einzelnen Umstände und Elemente des Prozessstoffs auf das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein der behaupteten Tatsache hinweisen, wobei das aus seiner Lebens- und Welterfahrung gewonnene Erfahrungswissen und die Erfahrungssätze des erkennenden Richters den Maßstab bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1971 - VIII C 24.70 -, BVerwGE 38, 10 ).
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76

    Zur Bestimmung der Höhe bei den Einsparungen bei einem Erholungsaufenthalt

    Die revisionsrichterliche Prüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob das Verwaltungsgericht die materiell-rechtlichen Fragen zutreffend erkannt, die entscheidungserheblichen Umstände sachgerecht aufgeklärt sowie bei seinen Schlußfolgerungen die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze beachtet hat (BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70] [12]).
  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 6.73

    Ansprüche Vertriebener auf Ersatz des Verdienstausfalls - Ausgleich für die

    Verbleibende Zweifel hat das Berufungsgericht mit Hinweisen auf die besonderen Umstände des Falles nicht zu seinen Gunsten verwertet; das gehört in den Bereich der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO); diese folgt bei hypothetischen Schadensermittlungen ähnlichen Grundsätzen, wie sie nach § 287 ZPO bei Schadensermittlungen gelten (vgl. BVerwGE 38, 10 [BVerwG 25.03.1971 - VIII C 24/70]).
  • BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 79.69

    Wegfall des Wiedergutmachungsanspruchs bei neuem verfolgungsunabhängigen

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG VIII C 24.70 - (NJW/RzW 1971, 521) zusammenfassend folgendes dargelegt:.
  • BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 634.93

    Beantragung eines Vertriebenenausweises auf Grund einer Vertriebeneneigenschaft

  • BVerwG, 14.08.1986 - 9 B 26.86

    Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensmangels in

  • VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische

  • BVerwG, 03.08.1976 - 8 B 53.75
  • VG Arnsberg, 22.04.2020 - 12 K 2766/17
  • BVerwG, 17.01.1975 - VIII B 3.74

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer in Isreal lebenden Jüdin auf

  • VG Karlsruhe, 03.04.2019 - A 4 K 6866/16
  • VG Berlin, 24.08.1994 - 21 A 11.92

    Wohngeldanspruch einer nicht bei ihren Eltern wohnenden, studierenden Frau;

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