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   BVerwG, 10.11.1976 - VIII C 91.75   

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BVerwG, 10.11.1976 - VIII C 91.75 (https://dejure.org/1976,335)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1976 - VIII C 91.75 (https://dejure.org/1976,335)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1976 - VIII C 91.75 (https://dejure.org/1976,335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anpruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum bei einem Spätgeborenen - Nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75
    Es ist zuzugeben, daß die nötigen Feststellungen hierzu in der Tatsacheninstanz vielfach besonders schwierig sein werden (vgl. BVerwGE 26, 344 [350 f.]), zumal wenn der Aussiedelnde ohne seine Eltern allein in das Bundesgebiet kommt.
  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75
    Im übrigen kann es für die Frage des Bekenntniszusammenhanges auf ein Verhalten nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bei spätgeborenen Kindern ebensowenig ankommen wie bei Vertriebenen oder Aussdiedlern, die diesen Beginn bereits erlebt haben (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 51.68 -).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75
    Wann dieses Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt worden sein muß, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 13. März 1974 - BVerwG VIII C 24.73 und BVerwG VIII C 33.73 - (Buchholz 412.3 § 1 Nr. 13) zusammenfassend dargelegt.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten, am selben Tage verkündeten Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - dargelegt hat, schließt das Bundesvertriebenengesetz, solange eine ausdrückliche normative Regelung für Spätgeborene wie den Kläger fehlt, die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift nicht aus.
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 33.73

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75
    Wann dieses Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt worden sein muß, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 13. März 1974 - BVerwG VIII C 24.73 und BVerwG VIII C 33.73 - (Buchholz 412.3 § 1 Nr. 13) zusammenfassend dargelegt.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Nur bei ihnen hat es Sinn, im hier einschlägigen Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG mittels eines Wohnsitzstichtags zu verlangen, daß sie von den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen betroffen und ihnen verspätet zum Opfer gefallen sind (zuletzt Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 und VIII C 92.75 -).

    Zwar hindert der Zeitablauf zwischen dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Wohnsitzaufgabe des Ehemannes der Klägerin im Vertreibungsgebiet dessen Anerkennung als Vertriebener nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht ohne weiteres (Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 und VIII C 92.75 -).

    Auch im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG wird vorausgesetzt, daß der Aussiedler von Vertreibungsmaßnahmen getroffen wird, da diese Vorschrift die Gruppe der Nachzügler der durch allgemeine Vertreibungsmaßnahmen betroffenen deutschen Bevölkerung umfaßt (zuletzt Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 und VIII C 92.75 -).

  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 101.82

    Bestimmung des prägenden Elternteils in einer Mischehe

    Das angefochtene Urteil geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 S. 24 [26] und vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 17 S. 9 [18 f.] und BVerwG VIII C 91.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 18 S. 20 [23 f.]) zutreffend davon aus, daß es bei Bewerbern um den Vertriebenenausweis, die im maßgebenden Zeitpunkt nach ihrem Alter noch nicht in der Lage waren, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG abzulegen, auf die Volkszugehörigkeit des die Familie prägenden Elternteils ankommt.

    Naturgemäß sind jedoch die Abwesenheit eines Elternteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 - a.a.O. S. 24) und der Sprachgebrauch in der Familie (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - a.a.O. S. 18) zu berücksichtigen.

    Die Rüge einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 und BVerwG VIII 92.75 - (a.a.O.) kann mit Erfolg auch nicht damit begründet werden, daß der (1942 geborene) Kläger "zum maßgeblichen Zeitpunkt wegen seines Alters überhaupt jeglicher Prägung entzogen war" (Beschwerdeschrift S. 5).

    Die Beschwerde verkennt, daß zwischen dem für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgebenden Zeitpunkt und dem Zeitraum zu unterscheiden ist, in dem es auf die Bekenntnislage der Familie und deren Prägung durch einen Elternteil ankommt, nämlich die Zeit von der Geburt bis zur Selbständigkeit des Kindes (vgl. BVerwG, Urteile vorn 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - a.a.O. S. 18 und - BVerwG VIII C 91.75 - a.a.O. S. 24).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborene Ausweisbewerber (sog. Spätgeborene) entwickelte Auffassung, wonach die Frage der volkstumsmäßigen Prägung der Familie nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Eheschließung der Eltern "und der Zeit danach bis zur Selbständigkeit" des Spätgeborenen zu beurteilen ist (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 und insbesondere BVerwG 8 C 91.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 18), kann für die sog. Frühgeborenen nicht herangezogen werden.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Ob er darüber hinaus auch schon kurz vor Beginn der gegen die deutsche Bevölkerung in Jugoslawien gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen deutscher Staatsangehöriger gewesen sein muß, hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. für die deutsche Volkszugehörigkeit Urteile vom 10. November 1976 [BVerwGE 51, 298 [301]] und BVerwG 8 C 91.75).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

    Danach soll das Begehren des Klägers bereits daran scheitern, daß die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 10.11.1976 - VIII C 92.75 -, E 51, 298 = Buchholz Nr. 17 zu § 1; VIII C 91.75 -, Buchholz Nr. 18 zu § 1) für sogenannte Spätgeborene entwickelte entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht mehr für solche der zweiten Generation möglich sei, zu der der Kläger gehöre.

    Maßgebend für die volkstumsmäßige Prägung des Spätgeborenen ist, wie bereits dargelegt, die Entwicklung des Einflusses der Elternteile von ihrer Eheschließung bzw. von der Geburt des Spätgeborenen bis zu seiner Selbständigkeit (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 10.11.1976 - VIII C 91.75 und VIII C 92.75 -, jeweils aaO; Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 41.87 -, E 79, 73).

  • VGH Hessen, 31.03.2003 - 12 UE 2584/02

    Nachgeborenes Kind von Vertriebenen - Ehegatten

    Für diese Eigenschaft trifft allein § 7 BVFG a.F. eine Regelung, soweit es sich um Kinder handelt, die nicht vor der Vertreibung geboren sind und daher selbst ein Vertreibungsschicksal nicht erlitten haben können (betr. im Aussiedlergebiet nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborene Personen, vgl. jedoch BVerwG, 10.11.1975 - VIII C 92.75 -, BVerwGE 51, 298 = BayVBl. 1977, 342 = DVBl. 1978, 642; BVerwG, 10.11.1976 - VIII C 91.75 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 18 = ZLA 1978, 72).
  • VGH Hessen, 22.01.1991 - 4 UE 16/84

    Anerkennung eines sog "Spätgeborenen" als Heimatvertriebener -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.11.1976 -- VIII C 92.75 -- Buchholz, Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 3. Folge, 412.3 Nr. 17 zu § 1 BVFG = BVerwGE 51, 298 ; Urteil vom 10.11.1976 -- VIII C 91.75 -- Buchholz, 412.3 Nr. 18 zu § 1 BVFG), der sich der Senat angeschlossen hat (Hess. VGH, Urteil vom 29.03.1985 -- 4 UE 1303/84 --), kommt es bei einem sogenannten Spätgeborenen der ersten Generation, d. h., einem Kind solcher Eltern, die bereits vor Beginn der allgemeinen Vertreibung gelebt haben -- in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auf das Bekenntnis der Eltern oder -- bei unterschiedlicher Volkszugehörigkeit von Vater und Mutter -- auf das Bekenntnis des das Volkstum des Kindes prägenden Elternteiles zum maßgebenden Zeitpunkt an.

    Es kommt also vorrangig auf die Feststellung an, ob die Großeltern, zumindest die des prägenden Elternteils, sich zum Deutschtum bekannt haben, ihre deutsche Volkszugehörigkeit mindestens zu vermuten ist, weil die objektiven gesetzlichen Bestätigungsmerkmale hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (BVerwG, Urteil vom 23.02.1988, a.a.O.) und dieses Bekenntnis den Eltern des Klägers und von diesen an den Kläger weitergegeben wurde, so daß der geforderte Bekenntniszusammenhang festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1987 - 9 B 44.87

    Vermittlung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum durch die Familie an nicht

    In dieser Entscheidung sowie in der Entscheidung vom gleichen Tage - BVerwG 8 C 91.75 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 18) ist ausgeführt, daß bei nach Beginn oder Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geborenen Personen, die in dem auch für Aussiedler maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein nach § 6 BVFG erforderliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht ablegen konnten, für die Beurteilung ihrer Volkszugehörigkeit stellvertretend auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie und einen durch deren Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhang abzuheben ist, der auch dann vermittelt werden kann, wenn nur ein Elternteil deutscher Volkszugehöriger ist.

    Auf Personen, die - wie der Kläger zu 1 - nach Beginn oder Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geboren sind, ist § 7 BVFG nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 91.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1980 - 8 B 16.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines

    In Fällen der sogenannten Spätgeborenen hat der Senat diese Frage durch seine Rechtsprechung geklärt (BVerwGE 51, 298, Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 91.75 -).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch für die spätgeborenen Kläger zu 3 bis 5 (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 91.75 und 92.75 -).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 46.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 45.79

    Verbergen eines deutschen Soldaten nach dem Ende des 2. Weltkrieges - Zeitpunkt

  • BVerwG, 23.03.1987 - 9 B 24.87

    Bejahung der deutschen Volkszugehörigkeit im Hinblick auf die Prägung bei zu

  • BVerwG, 29.08.1979 - 8 B 66.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 33.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 34.79

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Darlegung einer Verletzung

  • BVerwG, 23.07.1979 - 8 B 32.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 21.86

    Frühkindliche Prägung zum deutschen Volkstum - Zugehörigkeit zur rumänischen oder

  • BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 64.79

    Antrag einer rumänischen Staatsbürgerin auf Vertriebenenausweis A - Bekenntnis

  • BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 65.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 76/92

    Sprachkenntnisse; Volksdeutsches Besußtsein; Spätgeborener

  • BVerwG, 08.07.1981 - 8 B 201.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 366/91

    Vertreibungsdruck; Asylverfahren

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