Rechtsprechung
BFH, 30.09.1986 - VIII E 1/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslegung der Formulierung dass ein prozessualer Antrag gegenstandslos sein dürfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 17.12.1998 - III R 26/98
Einkommensteuerfestsetzung - Begründung - Ankündigung - Fristversäumung - …
Prozessuale Erklärungen, insbesondere die Rücknahme eines Rechtsmittels, sind nämlich nur wirksam, wenn sie unmißverständlich abgegeben werden (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII E 1/86, BFH/NV 1987, 259;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 125 Anm. 3, m.w.N.).Der Senat ist daher auch nicht gehalten, sich durch Rückfrage bei dem Prozeßbevollmächtigten über den Inhalt des Gewollten zu vergewissern (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1987, 259, …und vom 17. August 1995 VIII R 64/94, BFH/NV 1996, 218).
- FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11
Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …
Für die Auslegung der Klagerücknahme als Prozesshandlung (…Gräber/Koch, FGO, 7. Aufl. 2010, § 72 Rz. 1; BFH-Beschlüsse vom 30. September 1986 VIII E 1/86, BFH/NV 1997, 259;… vom 12. August 2009 X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997) gelten die oben (unter Tz. II.2.b der Entscheidungsgründe) gemachten Ausführungen. - BFH, 11.10.1996 - III B 123/96
Untzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde
Der Beschluß beinhalte eine greifbare Gesetzes widrigkeit, die eine außerordentliche Beschwerde i. S. des Beschlusses des BFH vom 23. Januar 1987 V B 120/86 (BFH/NV 1987, 259) rechtfertige.
- BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Beschwerde gegen eine isolierte Kostenrechnung
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die Annahme einer greifbaren Gesetzwidrigkeit der Entscheidung (BFH, Beschluß vom 23. Januar 1987 V B 120/86, BFH/NV 1987, 259). - BFH, 17.08.1995 - VIII R 64/94
Notwendigkeit eines statthaften und zulässigen Rechtsmittels für die Erledigung …
Einer Rückfrage durch das Gericht gegenüber der anwaltlich vertretenen Klägerin bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1986 VIII R 1/86, BFH/NV 1987, 259, 260). - BFH, 20.03.1995 - IV B 115/94
Postulationafähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor dem …
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin wäre die Beschwerde entgegen § 128 Abs. 4 FGO auch dann nicht statthaft, wenn die Kostenentscheidung inhaltlich falsch wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1987 V B 120/86, BFH/NV 1987, 259). - BFH, 02.08.1988 - VII B 129/87
Entscheidung über die Auferlegung von Kosten im Falle einer übereinstimmenden …
Danach ist es gerechtfertigt, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre, wenn dieser sich nicht in der Hauptsache erledigt hätte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 30. Oktober 1985 VIII R 427/83, BFH/NV 1987, 259). - BFH, 28.06.1995 - VIII R 35/94 BFH- Beschluß vom 30. September 1986 VIII E 1/86.
- BFH, 17.10.1988 - IX B 183/88
Erfolgsaussichten der Klage im Verhältnis zur Prozesskostenhilfe
Der Prozeßbevollmächtigte nimmt ausdrücklich nur auf die Ausführungen des Klägers Bezug (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1986 VI B 90/86, BFH/NV 1987, 259). - FG München, 17.07.1997 - 7 V 2261/97
Voraussetzung einer Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; …
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