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VGH Hessen, 25.02.1985 - VIII OE 30/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 915
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 03.06.2022 - 3 ZB 21.2849
Unzulässige Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail
Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Widerspruchsführer, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (vgl. HessVGH, U.v. 25.2.1985 - VIII OE 30/82 - NVwZ 1985, 915 zu § 25 HessVwVfG). - VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19
Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren
Derartige besonderen Umstände in der Person des Klägers sind hier nicht erkennbar und wurden ebenfalls nicht vorgebracht.Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Adressaten, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82, NVwZ 1985, 915; VG Darmstadt…, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA - juris, Rn. 25).Das Recht auf ein faires Verfahren geht nicht soweit, dass die öffentlichen Stellen dem Bürger die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen müssen (BVerwG…, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - juris, Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97
Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich
vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32. - VG Köln, 20.06.2006 - 7 K 4241/02 Die Vorschrift begründet aber grundsätzlich keine Verpflichtung der Behörde, einen Antragsteller, der die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit erfüllt, vor den durch seine Säumigkeit bedingten Risiken zu bewahren ( vgl. Urteil des Hessischen VGH vom 25.02.1985 - VIII OE 30/82 - , in: NVwZ 1985, 915).
- VG Mainz, 14.08.2013 - 3 K 1733/12
Abwasserabgabe; Rückerstattung bei fehlender Identität von Maßnahmeträger und …
Abgesehen davon, dass es keine Verpflichtung der Behörde gibt, einen Antragsteller vor den Folgen zögerlichen oder nachlässigen Verhaltens zu bewahren (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915), führt allein die Abgabe einer "formalen" Verrechnungserklärung ohne Bestehen einer Verrechnungslage nicht dazu, dass das Vertrauen des Abgabengläubigers auf das Behaltendürfen der Abwasserabgabe nach Verstreichen des in § 10 Abs. 2 Satz 2 LAbwAG genannten Zeitraums entfällt. - VG Hannover, 16.12.2020 - 5 A 1480/19
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen; Antragsfrist; …
§ 25 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG begründet darüber hinaus keine Verpflichtung der Behörde, einen Antragsteller, der die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit erfüllt, vor den durch seine Säumigkeit bedingten Risiken zu bewahren (vgl. hierzu auch: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, juris).