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   BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04   

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https://dejure.org/2007,2577
BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04 (https://dejure.org/2007,2577)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2007 - VIII R 100/04 (https://dejure.org/2007,2577)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - VIII R 100/04 (https://dejure.org/2007,2577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4d; ; EStG § 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3 § 4d § 6a
    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach den sog. Überversorgungsgrundsätzen - hier: im Falle eines Tierarztes mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach den sog. Überversorgungsgrundsätzen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben ? Erfordernis der betrieblichen Veranlassung ? Obergrenzen nach § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG für den Betriebsausgabenabzug ? Anwendung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Überversorgung bei Unterstützungskasse

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - "Überversorgung" auch bei Unterstützungskasse

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Überversorgungsgrundsätze bei Unterstützungskasse

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - "Überversorgungsgrundsätze" auch bei Unterstützungskasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überversorgung bei Unterstützungskasse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe der Abzugsfähigkeit von Leistungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben im Rahmen einer Steuerveranlagung eines freiberuflich tätigen Tierarztes; Behandlung einer Rückstellung für eine im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöhte Pension ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    GmbH: "Überversorgungsgrundsätze" bei Unterstützungskasse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Überversorgungsgrundsätze" gelten auch für Zuwendungen eines Unternehmens an eine Unterstützungskasse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Gewinnermittlungsart

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4d Abs 1 S 1, EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 6a Abs 3
    Beschränkung; Betriebsausgabe; Überversorgung; Unterstützungskasse; Versorgungskasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 236
  • BB 2007, 2222
  • BB 2007, 2271
  • DB 2007, 2346
  • BStBl II 2007, 930
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Vielmehr habe der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 31. März 2004 I R 70/03 (BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937) ausgeführt, eine Pensionsrückstellung sei höchstens mit dem Teilwert anzusetzen.

    Vielmehr nehmen die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, m.umf.N.) und ebenfalls die Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 7. Januar 1998 IV B 2 -S 2176- 178/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 531, und in BStBl I 2004, 1045 Rz 2 und 6) bei einer Vorwegnahme künftiger Entwicklungen eine unzulässige Überversorgung an.

    Diese Grundsätze gelten sowohl für gehalts- oder indexabhängige als auch für mit festen Beträgen erteilte Versorgungszusagen (BFH-Urteil in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Die gesetzliche Beschränkung lässt sich auch nicht durch eine höhere Bemessung der Versorgung umgehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 16/94, BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420).

    Die Rückstellung für eine im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöhte Pension ist dann so zu ermitteln, als ob die Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen Prozentsatzes der jeweiligen Aktivbezüge zugesagt worden wären (BFH-Urteile vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 79/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940) geltenden sog. Überversorgungsgrundsätze sind auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden.

    c) Des Weiteren ist es sachgerecht, anders als bei unmittelbaren Versorgungszusagen (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045 Rz 23), die dort zugelassene sog. Vereinfachungsregelung bezüglich der Aufwendungen des Versorgungsverpflichteten, die die Grenze von 30 v.H. der Stichtagsbezüge nicht übersteigt, (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940 betr.

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 10/02

    Zuwendungen an Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Nichts anderes gilt für § 4d EStG (vgl. dort Abs. 1 Satz 1, dazu BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307).

    § 4d EStG soll Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des TU vorbeugen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599 - Vermeidung von Gestaltungsmissbräuchen; ferner Anmerkung von Kuhfus in EFG 2006, 1821; Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 4d Rz 1; Gosch, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4d Rz A 216 und A 247, B 202).

  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 24/95

    Trägerunternehmen - Unterstützungskasse - Zuwendungen - Rückzahlung

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Nichts anderes gilt für § 4d EStG (vgl. dort Abs. 1 Satz 1, dazu BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307).

    Ebenso wie § 4 Abs. 5 EStG sind auch die Vorschriften der §§ 4b bis d EStG Ausnahmereglungen zu § 4 Abs. 4 EStG (BFH-Urteil in BFHE 182, 307).

  • FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01

    Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Für die maßgebende Bemessungsgrundlage kann es indes insoweit nicht darauf ankommen, ob das Unternehmen sich unmittelbar verpflichtet hat oder nur mittelbar die Versorgung über eine UK durchführt (so zutreffend Urteil des FG München vom 23. April 2003 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150; die dagegen eingelegte Revision hat der BFH mit Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108, wegen der Revisionsbegründungsfrist als unzulässig verworfen).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93

    Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Vielmehr ist es sachgerecht, betriebliche Aufwendungen nur in der Höhe auch steuermindernd zuzulassen, die einheitlich für die verschiedenen Versorgungsformen --stichtagsbezogen-- eine Überversorgung ausschließt (zur Direktversicherung z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BFHE 178, 129, BStBl II 1995, 873).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 192/93

    Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Jedoch steht ihm ein Wahlrecht zu (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587), ob er seinen Gewinn im Wege der Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt.
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    a) Der Einwand, der Kläger könne als Freiberufler mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine Rechnungsabgrenzungsposten bilden, trifft zwar zu (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177, BStBl II 1984, 267, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 45/03

    Wiedereinsetzung: Beginn der Antragsfrist

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
    Für die maßgebende Bemessungsgrundlage kann es indes insoweit nicht darauf ankommen, ob das Unternehmen sich unmittelbar verpflichtet hat oder nur mittelbar die Versorgung über eine UK durchführt (so zutreffend Urteil des FG München vom 23. April 2003 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150; die dagegen eingelegte Revision hat der BFH mit Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108, wegen der Revisionsbegründungsfrist als unzulässig verworfen).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 98/02

    Unterstützungskasse - Zahlung an Trägerunternehmen

  • FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02

    Zuwendung an Unterstützungskasse; Abzugsfähigkeit

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Auch dem Freiberufler steht im Falle der tatsächlichen Erzielung nur freiberuflicher Einkünfte ein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zu (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930), dessen sich ein Steuerpflichtiger ohne weiteres bewusst ist.

    Im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung ist indes die Bildung von Rückstellungen nicht zulässig (BFH-Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; Schmidt/Heinicke, EStG, 27. Aufl., § 4 Rz 371).

  • BFH, 31.07.2018 - VIII R 6/15

    Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

    Mit dem danach im Wortlaut des § 4d EStG ausdrücklich verankerten Stichtagsprinzip unterscheidet sich die Rechtslage nicht von derjenigen im Fall einer unmittelbaren Versorgungszusage, für die nach Maßgabe des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 2 und 4 EStG eine Rückstellung gebildet werden darf (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930).

    Die zu § 6a EStG entwickelten Maßstäbe einschließlich der sog. Überversorgungsgrundsätze gelten entsprechend (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930).

    Zudem widerspräche die unbeschränkte Anerkennung vereinbarter Dynamisierungen in diesen Fällen dem Zweck der Begrenzung des Betriebsausgabenabzuges in § 4d EStG, der Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des Trägerunternehmens vorbeugen soll (vgl. zum Zweck von § 4d EStG BFH-Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930).

  • BFH, 14.05.2013 - I R 6/12

    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der

    Da § 4d EStG 2002 einerseits die betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskassen fördern, andererseits aber insbesondere durch die in der Vorschrift genannten Höchstgrenzen Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des Trägerunternehmens vorbeugen will (BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599, jeweils m.w.N.), dient das Schriftlichkeitsgebot in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 dazu, den Finanzbehörden die Überprüfung des Kreises der begünstigten Leistungsanwärter zu erleichtern (BTDrucks 13/901, S. 130; zu § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG s. Senatsurteil vom 12. Oktober 2010 I R 17, 18/10, BFH/NV 2011, 452).

    Entsprechend seinem Zweck, den steuerlichen Nachweis des Anwärterkreises zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 vielmehr zugleich auch klargestellt, dass die Versorgungszusage eindeutig bestimmt sein muss (BFH-Urteile in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599).

    Ebenso wenig ist im Streitfall zu erörtern, ob --wie vom FG angenommen-- den Arbeitnehmern die Regelungen des Leistungsplans schriftlich bekannt gemacht worden sind (offen BFH-Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930) oder ob es insoweit genügt, dass er von den Arbeitnehmern eingesehen werden kann (Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Teil Rz 302).

  • BFH, 08.10.2008 - I B 72/08

    Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Das FG hat zwar unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04 (BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930) die Klage abgewiesen.

    Soweit die Klägerin ferner geltend macht, das FG sei auf ihre Argumente, die sie gegen die Richtigkeit des BFH-Urteils in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 vorgebracht habe, nicht eingegangen, trifft dies nicht zu.

    Dies hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 bejaht und in den Gründen zustimmend auf das Urteil des FG München in EFG 2003, 1150 verwiesen, das gegen die Klägerin ergangen ist und dieselbe auch hier streitige Rechtsfrage betraf; es handelte sich lediglich um unterschiedliche Streitjahre.

    Der BFH ist in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 zu einer von der Auffassung der Klägerin abweichenden Auslegung des § 4d EStG gekommen.

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 4318/08

    Inhalt und Reichweite des Schriftformerfordernisses bei Leistungszusagen von

    Die Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse ist zwischen den Beteiligten im Anschluss an das BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04 (BStBl II 2007, 930) nicht mehr streitig.

    Wegen der an die Einhaltung der Schriftform zu stellenden Anforderungen wird in Rechtsprechung und Literatur auf die Vorschrift des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG und die hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur Bezug genommen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BStBl II 2007, 930; Gosch in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 4d Rz. B 129; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 4d Rz. 9; Blümich/H.-J. Heger, a.a.O., § 4d Rz. 82).

    b) Inhaltlich müssen sich aus der Zusage bzw. dem Leistungsplan Art und Umfang der Versorgungsleistungen ergeben (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 930).

    Mögliche oder wahrscheinliche Änderungen der Bemessungsgrundlage für die Anwartschaften sind bei der Ermittlung ihrer Höhe nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 930 Rz. 37).

  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

    Ausschlaggebend ist dagegen nicht, ob die Zuwendungen an die Unterstützungskasse selbst betrieblich veranlasst waren (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930, unter II.1.; Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4d EStG Rz 43, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 2 K 1441/11

    Berücksichtigung von Beiträgen an eine betriebliche Altersversorgung als

    Bei einer solchen Vorwegnahme künftiger Gehaltstrends ist nach der Rechtsprechung des BFH von einer unzulässigen Überversorgung des Versorgungsberechtigten auszugehen (BFH Urteil vom 19. Juni 2007 - VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930 m.w.N.).

    Aufgrund des für ihn ebenso geltenden Stichtagsprinzips ("nach den Verhältnissen am Schluss des Wirtschaftsjahres der Zuwendung") ist die dargestellte Rechtsprechung auch für den Fall des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG anzuwenden (BFH Urteil vom 19. Juni 2007 - VIII R 100/04 a.a.O.), so dass auch hier bei der Berücksichtigung von möglichen oder wahrscheinlichen künftigen Entwicklungen bei der Bemessungsgrundlage der Anwartschaft von einer Überversorgung auszugehen ist.

    § 4d EStG soll dem entgegenwirken, indem nur Zuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerwirksam geleistet werden dürfen (BFH Urteil vom 19. Juni 2007 - VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930 m.w.N.).

  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

    Die im Urteil in BFHE 166, 465, BStBl II 1992, 744 offengelassene Frage, ob auch jene Zuwendungen Betriebsausgabencharakter haben, die die Abzugsgrenzen des § 4d EStG 1997 überschreiten, hat der VIII. Senat des BFH inzwischen bejaht (Urteile vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307, und vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930).
  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer

    Gleichwohl handelt es sich bei den geleisteten Zuwendungen ihrer Rechtsnatur nach um Betriebsausgaben, weil der Abzug nach Maßgabe der § 4d Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nur der Höhe nach beschränkt ist (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930, zu II.2.a).

    Da im Streitfall die Ehefrau des Klägers (die Klägerin) eine Versorgungszusage erhalten hat, sind die Zuwendungen dafür nur bei Beachtung der für sog. Angehörigenverträge geltenden Grundsätze als Betriebsausgaben anzuerkennen (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930, zu II.1.; vgl. auch Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 4d EStG Rz. 43, unter "Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer-Ehegatten").

  • FG München, 22.02.2008 - 7 K 422/08

    Geltung der sog. Überversorgungsgrundsätze des § 6a Abs. 3 Satz 4 EStG für

    Mit Beschluss vom 6. Februar 2008 wurde das Verfahren, dessen Ruhen bis zur -mittlerweile vorliegenden- Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Verfahren IV R 61/04 (jetzt: VIII R 100/04) angeordnet worden war, aufgenommen und der Rechtsstreit dem Einzelrichter zu Entscheidung übertragen.

    11Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das den Beteiligten bekannte BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 - VIII R 100/04 (Bundessteuerblatt -BStBI- II 2007, 930) Bezug genommen, wonach die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen It. der ständigen Rechtsprechung des BFH geltenden sog. Überversorgungsgrundsätze (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. März 2004 -I R 79/03, BStBI II 2004, 940) auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine UK gem. § 4d EStG anzuwenden sind.

    Hervorzuheben ist, dass das die Klägerin betreffende Urteil des Finanzgerichts München vom 23. April 2003 - 7 K 3089/01 vom BFH in seiner Entscheidung im Verfahren VIII R 100/04 zitiert und daher berücksichtigt wurde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12

    (Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG -

  • FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 1660/05

    Keine Rückstellung für Sanierungsgelder an eine Versorgungseinrichtung

  • FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11

    Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellung

  • FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09

    Festhaltung an den Grundsätzen der Überversorgungs-Rechtsprechung des BFH im

  • FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05

    Einkommensteuer: Einkünfte § 15 oder 18 EStG, Rückstellungen, Veräußerungsgewinn

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