Rechtsprechung
   BFH, 10.06.2008 - VIII R 101/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher Überlassung von Managementpersonal; Berufsbild des beratenden Betriebswirts; Grundsatz der Totalgewinngleichheit

  • Bundesfinanzhof

    Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher Überlassung von Managementpersonal - Berufsbild des beratenden Betriebswirts - Grundsatz der Totalgewinngleichheit

  • IWW
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Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Managementpersonal durch Unternehmensberatung kann zu gewerblichen Einkünften führen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, GewStG § 2 Abs 1
    Betriebswirt; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 69/06  

    Steuerrecht - Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft

    Denn für die Tätigkeiten der beratenden Volks- und Betriebswirte ist berufstypisch, dass andere Betriebe und deren Geschäftsführer für einen überschaubaren Zeitraum mit betriebswirtschaftlichem Rat unterstützt werden, nicht aber, dass dem Auftraggeber die kaufmännische Leitung seines Betriebes gewissermaßen "vom Berater aus der Hand genommen" wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, zur vergleichbaren Situation einer die Geschäftsführung überwachenden Tätigkeit im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; FG des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 70; Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. April 2001 13 K 15/96, EFG 2001, 1146).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 71/06  

    Klagebefugnis bei Vollbeendigung der klagenden Personengesellschaft während des

    Denn für die Tätigkeiten der beratenden Volks- und Betriebswirte ist berufstypisch, dass andere Betriebe und deren Geschäftsführer für einen überschaubaren Zeitraum mit betriebswirtschaftlichem Rat unterstützt werden, nicht aber, dass dem Auftraggeber die kaufmännische Leitung seines Betriebes gewissermaßen "vom Berater aus der Hand genommen" wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, zur vergleichbaren Situation einer die Geschäftsführung überwachenden Tätigkeit im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; FG des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 70; Niedersächsischen FG, Urteil vom 18. April 2001 13 K 15/96, EFG 2001, 1146).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 153/07  

    Qualifikation gemischter Tätigkeiten - Fehlende Auseinandersetzung des FG mit

    Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit (gemischte Tätigkeit ohne Trennungsmöglichkeit) vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFH/NV 2009, 80).
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