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   BFH, 27.10.2004 - VIII R 104/01   

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https://dejure.org/2004,5469
BFH, 27.10.2004 - VIII R 104/01 (https://dejure.org/2004,5469)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2004 - VIII R 104/01 (https://dejure.org/2004,5469)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - VIII R 104/01 (https://dejure.org/2004,5469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § ... 65 Abs. 2; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 65 Abs. 1; ; EStG § 65; ; EStG § 62 ff; ; JStG 1996 § 4; ; BKGG § 4; ; BKGG § 8 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKKG § 4 § 8 Abs. 1; EStG § 65
    Kindergeld: Vergleichbarkeit einer in den USA gezahlten Kinderrente mit dem Kinderzuschuss aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss von Teilkindergeld bei Zahlung einer Kinderrente durch US-amerikanische Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss der Kindergeldfestsetzung bei Bezug eines monatlichen Kindergeldes von der amerikanischen Sozialversicherung ("child benefit"); Begriff der "vergleichbaren Leistung" im Rahmen der Gewährung von Kindergeld; Gewährung von Unterschiedsbeträgen bei ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 65 Abs 2, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 66
    Andere Leistungen; Anrechnung; Ausland; Kindergeld; Vergleichbarkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VIII R 104/01
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dem --den Beteiligten in Kopie übersandten-- Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00 (BFHReport 2004, 1060, unter C.II.3.b)aa)(1)(a) der Gründe) ausgeführt, dass es für die Vergleichbarkeit der ausländischen Leistung mit dem Kindergeld i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht auf die Höhe der ausländischen Leistung ankomme.

    a) Das BVerfG hat durch den bereits oben zitierten Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00 (BFHReport 2004, 1060) entschieden, der Ausschluss von Teilkindergeld für die Kinder von Grenzgängern sei nach § 65 EStG mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar und es komme auf die Fragen der verfassungskonformen Auslegung oder Analogie nicht an.

  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 16/82

    US-Invaliditätsrente - US-Kinderrente - Kinderzuschuß - Vergleichbare Leistung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VIII R 104/01
    Es entschied unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Juni 1984 10 Rkg 16/82 (SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 9; juris), dass die Rente, die dem Pflegekind aus der US-amerikanischen Sozialversicherung als leiblichem Kind des Empfängers einer US-amerikanischen Alters- und Invalidenrente aus eigenem Recht gezahlt werde, eine vergleichbare Leistung i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sei.

    Das BSG hat in dem oben zitierten Urteil vom 14. Juni 1984 10 Rkg 16/82 entschieden, dass eine in den USA von der dortigen Sozialversicherung gezahlte Kinderrente, jedenfalls wenn sie wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gezahlt werde, eine Leistung sei, die dem Kinderzuschuss aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sei.

  • FG Düsseldorf, 11.01.2010 - 7 K 4616/08

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsangehörigen; Kindergeldanspruch;

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2004, VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341).

    Es besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der Differenz zwischen dem niedrigeren polnischen und den deutschen Kindergeld zu (vgl. BVerfG Beschluss vom 8.6.2004, 2 BvL 5/99, a.a.O., BFH Urteil vom 27.10.2004, VIII R 104/01, a.a.O.).

  • FG Köln, 08.11.2011 - 1 K 3550/09

    Kindergeld und das Dependent Child Allowance einer UN-Einrichtung

    Denn mit monatlichen Leistungen von 80, 50 Euro je Kind tritt nach wie vor eine deutliche Entlastung der Familie ein (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 17.10.2004 VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341, Rdnr. 13 bei juris).

    Denn die rechtliche Ausgestaltung der Ansprüche ist für die Frage der Vergleichbarkeit der Leistungen unerheblich (zu § 8 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes - BKKG -, BSG-Urteil vom 14.06.1984 10 RKg 16/82, SozR 5870 § 8 Nr. 9; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341).

  • BFH, 30.06.2005 - III B 9/05

    Kindergeld: kantonale Kinderzulage in der Schweiz mit deutschem Kindergeld

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juni 1984 10 Rkg 16/82, SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 9; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1404/08

    Notwendigkeit des Bestehens einer unbeschränkten einkommensteuerrechtlichen

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2520/10

    Kindergeldanspruch eines entsandten polnischen Arbeitnehmers - Anwendbarkeit der

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1899/10

    In den Niederlanden nichtselbständig tätiger hat keinen Anspruch auf deutsches

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2319/09

    Anspruch eines gewerbetreibenden polnischen Staatsangehörigen ohne

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 K 91/10

    Kein Kindergeld für in Deutschland tätige polnische Gewerbetreibende, solange für

    Gründe, weswegen diese auch von dem Klägervertreter als Kindergeldzahlungen bezeichneten Leistungen dem Kindergeld nach dem EStG (mangels gleicher Zielrichtung) wirtschaftlich oder (wegen ganz geringfügiger Höhe) funktionell nicht vergleichbar sein könnten (vgl. dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Juni 2006 - 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1, 33, sowie des BFH vom 27. Oktober 2004 - VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341, und vom 30. Juni 2005 - III B 9/05, BFH/NV 2005, 2007), sind nicht ersichtlich.
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1821/08

    Kindergeld eines polnischen Saisonarbeitnehmers für seine in Polen lebenden

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2727/10

    Kindergeldanspruch einer in Polen SV-pflichtige polnischen Grenzgängerin für ihre

    Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (vgl. Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VIII R 104/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 341).
  • FG Düsseldorf, 13.05.2013 - 15 K 2892/12

    Gewährung von Kindergeld für ein im EU-Ausland (hier: Polen) bei der Kindesmutter

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 88/09

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Pflichtversicherung über einen Ehemann in

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 4293/08

    Kein Kindergeld für in Deutschland tätige polnische Gewerbetreibende, solange für

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 522/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen, dort selbständig tätigen, nicht

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 4669/07

    Anspruch von polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld bei Leben der Kinder in

  • FG München, 04.05.2011 - 9 K 2928/10

    Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU/EWR-Staaten -

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 708/08

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen

  • FG Saarland, 28.02.2014 - 2 K 1014/13

    Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nur bei Anspruch auf

  • FG München, 27.09.2012 - 5 K 2428/12

    Kindergeldanspruch eines nichtsozialversicherten slowakischen Staatsangehörigen

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