Rechtsprechung
| BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 64 Abs. 1 und 2; GG Art. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; EMRK Art. 8, Art. 14; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 20, 23 Abs. 1 und 24
- Simons & Moll-Simons
EStG § 64 Abs. 1 und 2; GG Art. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; EMRK Art. 8, Art. 14; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 20, 23 Abs. 1 und 24
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß - Entscheidung durch Beschluss nach § 126a FGO ohne mündliche Verhandlung trotz verfassungsrechtlicher Fragestellung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß
Kurzfassungen/Presse (4)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kindergeld: Das "Alles-oder-nichts-Prinzip" ist rechtens
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- arag.de (Kurzinformation)
Wem steht das Kindergeld zu?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Keine Verteilung des Kindergeldes auf Eltern
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 208, 220
- FamRZ 2005, 618
- BB 2005, 649
- DB 2005, 591
- BStBl II 2008, 762
Wird zitiert von ... (25)
- FG Hessen, 24.08.2010 - 2 K 2076/09
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor ( vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 ;… in BFH/NV 2004, 324 ; BFH-Beschluss vom 14.12.2004, VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen wie auch des anderen Berechtigten ist, da eine Aufteilung des Kindergeldes nach § 64 Abs. 1 EStG ausgeschlossen ist, darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat (BFH-Beschluss vom 14.12.2004, VIII R 106/03. a.a.O.; BFH-Urteil vom 23.3.2005, III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl III 2008, 752).
Dabei bemisst das Gericht den oben geschilderten Merkmalen einer Haushaltaufnahme - Versorgung, Unterhaltsgewährung, Fürsorge, Betreuung - eine jeweils gleichwertige Bedeutung zu bei wie dem Merkmal des zeitlichen Umfangs der örtlich gebundenen häuslichen Aufnahme, soweit bei beiden Kindergeldberechtigten bezüglich der Aufenthaltsdauer der Besuchscharakter überschritten wird (hierzu BFH-Urteil vom 14.12.2004, VIII R 106/03, a.a.O.: "Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Kalenderjahr).
Damit ist ein Aufenthalt mit lediglich Besuchscharakter im Sinne des BFH-Beschlusses vom 14.12.2004 (VIII R 106/03 a.a.O.) bei weitem überschritten.
Negativ abgegrenzt darf in Fällen der vorliegenden Art "kein (eindeutiges) Übergewicht einer Haushaltsaufnahme" (FG Köln vom 14.8.2008, 15 K 1468/07, EFG 2008, 1796) vorliegen bzw. die Haushaltaufnahme darf bei einem der Kindseltern nicht die "weit überwiegende Zeit" einnehmen (BFH vom 14.12.2004, VIII R 106/03, a.a.O.).
Nach der Vorgabe des BFH (VIII R 106/03 wie vor) zur Überschreitung des Besuchscharakters (Haushaltsaufnahme von mehr als 3 Monaten im Jahr) kann als gesichert zunächst nur davon ausgegangen werden, dass sich der Zeitrahmen einer gleichwertigen Haushaltsaufnahme in einem Bereich zwischen mindestens 3 Monaten bis hin zu 6 Monaten bewegen wird.
- BFH, 29.11.2007 - III S 30/06
Vereinbarkeit von § 64 EStG mit höherrangigem Recht nicht klärungsbedürftig …
Der Bundesfinanzhof (BFH) wies mit Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03 (BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616) die Revision des Klägers als unbegründet zurück.Der BFH hat bereits in dem vom Kläger betriebenen Revisionsverfahren VIII R 106/03 entschieden, dass § 64 Abs. 1 EStG i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616).
Eine Divergenz liegt im Streitfall nicht vor; das FG-Urteil steht im Einklang mit dem BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616.
Soweit nach § 1612b Abs. 5 BGB die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt und dies zu verfassungswidrigen Ergebnissen führt, betrifft dies aber nicht § 64 Abs. 1 EStG, nach dem Kindergeld nur an einen Berechtigten gezahlt wird (so bereits BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616, unter B.II.3.).
Im Übrigen hat der BFH bereits in seinem Beschluss in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616 dargelegt, dass § 64 EStG mit dem Europarecht in Einklang steht.
- BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFH/NV 2005, 616).
- BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd …
Hält sich ein Kind in den Haushalten beider Elternteile in einer den Besuchscharakter überschreitenden Weise auf, ist es i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in den Haushalt desjenigen aufgenommen, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).Ist das Kind, wie in § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorausgesetzt, allein oder überwiegend (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) im Haushalt eines der Kindergeldberechtigten aufgenommen, so ist dieser Berechtigte typischerweise allein bzw. überwiegend mit den Leistungen für das Kind belastet.
- BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines …
Das FG ist bei seiner Entscheidung im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass bei getrennt lebenden Ehegatten derjenige das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, der es überwiegend in seinem Haushalt betreut und versorgt (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass es weder gegen das GG noch gegen sonstiges Recht verstößt, das Kindergeld gemäß § 64 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an nur einen Berechtigten zu zahlen (BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).
Ebenso ist geklärt, dass der Begriff der Haushaltsaufnahme i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dahin auszulegen ist, dass ein Kind, welches sich in den Haushalten beider Elternteile in einer den Besuchscharakter überschreitenden Weise aufhält, demjenigen Elternteil zuzuordnen ist, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat (BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).
- LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05
Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung …
Ebenso wenig zumutbar erscheint es, vom Antragsteller ein Abwarten abzuverlangen hinsichtlich des Ergebnisses seiner diversen sonstigen Versuche (z.B. beim JobCenter und der Familienkasse), auf Umwegen doch noch zu einer Kompensation der Umgangskosten zu kommen, wobei etwa das Kindergeld ohnehin nur an einen Berechtigten auszuzahlen und eine Aufteilung auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. zuletzt Bundesfinanzhof FamRZ 2005, 618 ff.; zur Befriedigung des Bedarfs nach dem SGB II ferner BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 - (veröffentlicht in JURIS)). - BFH, 18.02.2008 - III B 69/07
Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich
Die Vorschrift, dass das Kindergeld an nur einen Berechtigten gezahlt und nicht aufgeteilt wird, und der gesetzliche Grundgedanke, dass bei mehreren Berechtigten das Kindergeld an denjenigen gezahlt werden soll, der die größte Belastung trägt, führen in ihrem Zusammenspiel dazu, dass der Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht für alle Sachverhalte gleichermaßen, sondern nur fallgruppenspezifisch konkretisiert werden kann (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616). - BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11
Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch …
Gegen das die Zahlung von Kindergeld ab November 1996 betreffende Urteil des Finanzgerichts (FG) legte der Antragsteller Revision ein, die der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03 (BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) als unbegründet zurückwies.Der BFH hat bereits in dem vom Antragsteller betriebenen Revisionsverfahren VIII R 106/03 entschieden, dass § 64 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).
- BFH, 02.07.2012 - VI B 13/12
Kindergeldanspruch - Haushaltsaufnahme - Mehrmonatiger Aufenthalt des Kindes bei …
Das angefochtene Urteil weicht weder vom BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03 (BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) und den weiteren von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) genannten Divergenzentscheidungen ab noch handelt es sich um eine Willkürentscheidung.Von einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt kann dagegen regelmäßig ausgegangen werden, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten bei der Obhutsperson lebt und eine Rückkehr nicht von vornherein feststeht (BFH-Entscheidungen in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 9, m. w. N.).
- BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot …
- BFH, 19.07.2007 - III S 31/06
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme; Rüge fehlerhafter …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 14 Sa 2187/07
Keine Altersdiskriminierung bei Umsetzungsrichtlinien
- BFH, 12.07.2005 - III S 1/05
- FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Zuordnung bei gleichzeitiger …
- LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 S0 2117/05
- FG München, 25.10.2006 - 10 K 483/05
Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Berechtigtenbestimmung
- FG München, 12.02.2008 - 10 K 275/07
Haushaltsaufnahme - Berechtigtenbestimmung bei Getrenntleben der Eltern
- BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages
- FG München, 31.10.2008 - 10 K 4478/06
Pflegekindverhältnis bei weitgehend ungeordneten Lebensumständen
- FG München, 16.01.2009 - 10 K 4313/07
Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach dem Kriterium der …
- FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd …
- FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit …
- FG Sachsen, 23.11.2006 - 5 K 901/03
Möglichkeit der Regelung des Kindergeldanspruchs nur für den bis dahin …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 5 K 252/06
Kindergeldberechtigung bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des …
- FG München, 21.06.2012 - 5 K 3776/10
Kindergeld: Haushaltsaufnahme
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