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   BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73   

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https://dejure.org/1977,339
BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73 (https://dejure.org/1977,339)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1977 - VIII R 115/73 (https://dejure.org/1977,339)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1977 - VIII R 115/73 (https://dejure.org/1977,339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    AfA - Neubau - Umbau - Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes - Verwendung der baulichen Substanz - Rechtsfehler - Würdigung der Tatsachen - Verwendung allgemeiner Begriffsbestimmungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 5; FGO § 118 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht für Umbauten, sondern nur für Neubauten zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 512
  • DB 1977, 1878
  • BStBl II 1977, 725
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.01.1972 - IV R 180/67

    Bau eines Betriebsgebäude - Betrieblich genutzter Gebäudeteil -

    Auszug aus BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73
    Das FA könne sich auch nicht für seine enge Auslegung des Begriffes Errichtung (Herstellung) auf das Urteil des BFH vom 13. Januar 1972 IV R 180/67 (BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331) berufen.

    Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einer Baumaßnahme lediglich um den Umbau eines alten oder aber um die Herstellung eines neuen Gebäudes handelt, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BFH-Urteil IV R 180/67).

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69

    Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

    Auszug aus BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73
    In seinem Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 241/69 (BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412) hat der BFH - wenn auch bei Prüfung einer anderen Rechtsfrage - diese Auslegung gebilligt.
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Ein in der Revisionsinstanz zu beachtender Verstoß liegt auch vor, wenn bei Würdigung der festgestellten Tatsachen Begriffsbestimmungen des allgemeinen oder des rechtlichen Sprachgebrauchs nicht zutreffend verwendet wurden, denn auf diese Weise gewonnene Ergebnisse stehen mit den allgemeinen Erfahrungssätzen in der Regel nicht in Einklang und beeinflussen insofern das Ergebnis der Tatsachenwürdigung (vgl BFH Urteil vom 28.6.1977 - VIII R 115/73 - BFHE 122, 512 ff und BVerwG Urteil vom 27.5.1981 - 8 C 6/81 - NVwZ 1982, 196 f) .
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nur für Neubauten in Anspruch genommen werden können (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725).

    Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725), so z. B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Umbau einer Mühle zum Wohngebäude; im Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725; ebenso Urteil vom 25. November 1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705).

    b) Zwar liegt die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ein Neubau im dargelegten Sinne errichtet worden ist, weitgehend auf tatsächlichem Gebiet mit der Folge, dass das Revisionsgericht grundsätzlich an die im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil in BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92

    Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )

    Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725), so z.B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -).

    Wegen des auch im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommenden Zwecks des § 7 Abs. 5 EStG, die Erneuerung des Gebäudebestandes zu fördern (vgl. Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 7 EStG Anm. 463 m.w.N.), ist es nämlich erforderlich, daß das hergestellte Gebäude in bautechnischer Hinsicht neu ist (BFH-Urteile in BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 [BFH 31.03.1992 - IX R 175/87], BStBl II 1992, 808).

    Demgegenüber kann von einem Neubau nicht gesprochen werden, wenn wesentliche Elemente wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und die Dachkonstruktion erhalten bleiben (BFH-Urteile in BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725; in BFH/NV 1991, 670; in BFHE 168, 109 [BFH 31.03.1992 - IX R 175/87], BStBl II 1992, 808).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

    Unter 'Umbau' ist aber schon nach allgemeinem Sprachgebrauch (nur) die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes oder von Räumen zu verstehen (vgl. auch BFH, Urteil vom 28. Juni 1977 - VIII R 115/73 - BFHE 122, 512 ).
  • BFH, 09.08.1999 - III B 21/99

    Zulassungsgrund - Umbau eines Gebäudes - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteile vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725, und vom 25. November 1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705).

    Die Kläger haben zwar eine Reihe von Entscheidungen des BFH (Urteile in BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808; in BFH/NV 1994, 705) angeführt, in denen der BFH zu der Frage Stellung genommen hat, unter welchen Umständen die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden kann, und aus ihnen wesentliche Aussagen wiedergegeben.

  • BFH, 04.12.1984 - IX R 5/79

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung und Sofortabzug von Abbruchkosten sind

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73 (BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725) kann ein Umbau aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem Neubau gleichstehen, wenn das vorhandene Gebäude durch die Baumaßnahmen in seiner wesentlichen Substanz beeinträchtigt wird.
  • FG Sachsen, 19.01.2011 - 8 K 2255/04

    Zum Neubau führende Modernisierung

    Auch in letzterem Falle führt der (grundlegende) Umbau des Gebäudes nur dann zu einem Neubau, wenn die tragenden Gebäudeteile, also Fundamente, tragende Innen- und Außenmauern, Geschossdecken, Dachkonstruktion, in zumindest überwiegendem Umfang ersetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 175/87, BStBl II 1992, 808 ; vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BStBl II 1977, 725 und vom 25. November 1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705).

    Dass sich bei dieser Bewertung die Verhältnisse der Erneuerungsanteile hinsichtlich der tragenden Bauteile nach den Wertverhältnissen richtet, ist seit jeher anerkannt (vgl. schon BFH-Urteil in BStBl. II 1977, 725) und im Grunde nach auch zwischen den Beteiligten nicht streitig.

  • FG Sachsen, 02.07.2014 - 2 K 445/14

    Nicht begünstigter Neubau oder nach § 7h EtG begünstigte Modernisierungs- und

    Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann zwar noch nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 1977, BStBl. II 1977, 725), so z.B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 1972, BStBl. II 1972, 331).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 62/88

    Eigentumswohnung nicht schon durch rechtliche Umwandlung eines bestehenden

    Er vertrat dabei unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73 (BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725) die Auffassung, daß eine AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nur beim Neubau einer Eigentumswohnung in Anspruch genommen werden könne, die nach dem 31. Dezember 1978 hergestellt und bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sei (§ 52 Abs. 8 EStG 1979).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99

    Möglichkeit eines Verzichts auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen;

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 1 K 1698/99

    Umbau oder Neubau bei einem denkmalgeschützten Gebäude

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 131/86

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen

  • BFH, 19.12.1989 - IX R 171/85

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG und §§ 15, 14a BerlinFG nach Umbau

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • FG Nürnberg, 16.08.2005 - I 341/02

    Herstellung eines Neubaus durch Umbaumaßnahmen

  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86

    Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau

  • BFH, 26.08.1986 - IX R 230/84

    Absetzbarkeit von Herstellungskosten für den Einbau von Gegenständen in ein

  • BFH, 15.06.1982 - VIII R 53/79

    Umbau eines Mehrfamilienhauses - Erhöhte Absetzung - Erwerb einer

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 167/96

    Degressive Gebäude-AfA

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