Rechtsprechung
| BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 7
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Realteilung bei einer OHG als betriebsbeendender Vorgang - Bereinigung des Gewerbegewinns um Veräußerungs- und Aufgabegewinne und um andere Gewinne im Zusammenhang mit Betriebsveräußerung oder -aufgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 7
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Spitzenausgleich bei Realteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft kein Gewerbeertrag
- Betriebs-Berater
Spitzenausgleich bei Realteilung des Betriebsvermögens
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GewStG § 7
Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer Personengesellschaft gehört nicht zum Gewerbeertrag
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 174, 550
- BB 1994, 1851
- BB 1994, 2060
- DB 1994, 1908
- BStBl II 1994, 809
Wird zitiert von ... (36)
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01
Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern
b) Gewinne, die ein Einzelgewerbetreibender oder eine Personengesellschaft aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils erzielt, bleiben bei der Ermittlung des Gewerbeertrags i.S. von § 7 GewStG außer Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe, und in BFHE 181, 499, BStBl II 1997, 224, unter II.1.a der Gründe, sowie die weiteren Nachweise bei Blümich/von Twickel, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 GewStG Rz. 125 f.).Es trifft zwar zu, dass wegen ihres Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer nur das Ergebnis der Ertragskraft des werbenden Betriebs --d.h. der "laufende Gewinn" (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262, BStBl II 1990, 699, unter II.3.a bb der Gründe)-- unterliegt, nicht aber das Ergebnis aus der Aufdeckung der stillen Reserven anlässlich seiner Beendigung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe;… vom 4. März 1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354, unter II.2. der Gründe, m.w.N., und --zur Einbringung gemäß § 24 UmwStG-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374).
Hinsichtlich der für die Steuerfreiheit maßgeblichen, die Person des (Mit-)Unternehmers betreffenden Vorgänge hat die Rechtsprechung deshalb --entsprechend der früher in § 11 Ziff. 2 GewStG (RGBl I 1935, 830, 833) getroffenen ausdrücklichen Regelung-- auf die das personelle Element des Betriebs regelnden Tatbestände des § 16 EStG verwiesen und damit die Steuerfreiheit der bei der Beendigung des Gewerbebetriebs anfallenden Gewinne insoweit von ihrer Qualifikation als Veräußerungs- oder Aufgabegewinne i.S. von § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG abhängig gemacht (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe; in BFHE 181, 499, BStBl II 1997, 224, unter II.1.a der Gründe;… in BFH/NV 1998, 1354, unter II.2. der Gründe, m.w.N.;… Glanegger/Güroff, a.a.O., § 7 Anm. 14, 50).
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Zu den aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszugrenzenden Bestandteilen gehören auch solche, die zwar nach dem Einkommensteuerrecht nicht Veräußerungs- oder Aufgabegewinne darstellen, die aber in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe stehen und deshalb gleichfalls keine "laufenden" Gewinne darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809). - BFH, 28.10.2008 - VIII R 69/06
Steuerrecht - Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft
Die Klägerin als ihre Rechtsnachfolgerin ist befugt, das Verfahren gegen den streitigen Gewerbesteuermessbescheid fortzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520; vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809).
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Steuerrecht - Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer
g) Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass nach der Rechtsprechung des BFH zu den aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszugrenzenden Bestandteilen auch solche gehören, die nach Einkommensteuerrecht zwar nicht Veräußerungs- oder Aufgabegewinne sind, die aber in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe stehen und deshalb nicht "laufende" Gewinne sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374, und vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809). - BFH, 12.06.1996 - IV B 133/95
Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei Ausscheiden von Gesellschaftern
An dieser rechtlichen Beurteilung hat sich, wie der BFH im Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94 (BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809) ausgeführt hat, durch Beschluß in BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616 nichts geändert.Demzufolge geht auch der VIII. Senat im Urteil in BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809 davon aus, der einheitliche Betrieb sei "mit seinen Beziehungen zu den einzelnen Mitunternehmern der Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG.".
- BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
Er hat deshalb erkannt, dass die gewerbesteuerrechtliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft trotz handelsrechtlicher Vollbeendigung bis zur Abwicklung des (gewerbesteuerrechtlichen) Rechtsverhältnisses nicht erlischt, wenn im Zuge der Auseinandersetzung (Realteilung) einer KG jeder Gesellschafter einen Geschäftszweig im Wege der Einzelrechtsnachfolge übernimmt (BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809). - BFH, 22.01.2004 - III R 19/02
Veräußerung eines Teilbetriebs der Organgesellschaft: Keine Tarifermäßigung für …
Dies wird daraus abgeleitet, dass die Gewerbesteuer als Objektsteuer an das Ergebnis des lebenden Betriebes (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, und vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374) und daher nur an die Gewinnphase des werbenden Unternehmens anknüpfe (Woltmann, Der Betrieb 1987, 2008). - BFH, 15.03.2000 - VIII R 51/98
Gewerbesteuer bei Sonderrechtsnachfolge
Der erkennende Senat hat in Fortführung dieser Rechtsprechung --für Ausgleichszahlungen anlässlich einer Realteilung-- entschieden, dass ganz allgemein laufende Gewinne, die einem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zuzurechnen sind, nicht Gegenstand der Besteuerung nach dem Gewerbeertrag sein können (Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, m.w.N.). - BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
Zu den aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszugrenzenden Bestandteilen gehören auch solche, die zwar nach dem Einkommensteuerrecht nicht Veräußerungs- oder Aufgabegewinne darstellen, die aber in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe stehen und deshalb gleichfalls keine "laufenden" Gewinne darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter Ziff. 2. a der Gründe). - BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93
Erwerb eines Kommanditanteils
Ausgenommen sind aber Veräußerungs- und Aufgabegewinne i. S. des § 16 EStG (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, m. w. N.), und zwar auch dann, wenn sie anläßlich eines Gesellschafterwechsels durch eine Anteilsveräußerung oder -aufgabe anfallen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438, und vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262, BStBl II 1990, 699). - BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten
- FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99
Qualifikation eines Gewinns, den die beiden einzigen Kommanditisten einer …
- BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95
Steuererklärung; Abgabe
- FG Hamburg, 30.08.2004 - I 293/01
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflichtigkeit der Veräußerungsgewinne aus der …
- FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 265/02
- FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 123/06
Gewerbesteuer: Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08
Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen …
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1657/07
Gewinn aus Veräußerung eines Grundstücks als einzigem wesentlichem Wirtschaftsgut …
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1656/07
Veräußerung eines Grundstücks als einzigem Gegenstand des Betriebsvermögens 9 …
- BFH, 25.11.2009 - X R 23/09
Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks
- BFH, 28.10.2008 - VIII R 70/06
Vollbeendigung einer GbR während des Revisionsverfahrens gegen einen …
- FG Hamburg, 14.06.2006 - 1 V 77/06
Einbeziehung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Umlaufvermögen in …
- FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Anwachsungsgewinne sind nicht gewerbesteuerpflichtig
- FG München, 23.05.2001 - 1 K 3609/98
Verwaltung von Wertpapiervermögen als gewerbliche Tätigkeit; …
- BFH, 09.03.1998 - VIII B 13/97
Gewerbesteuer bei qualifizierter Nachfolgeklausel
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
- FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage …
- FG Düsseldorf, 12.01.2004 - 17 V 5799/03
Gewerbesteuer; Halbeinkünfteverfahren; Veräußerungsgewinn; Beteiligung; …
- FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 124/07
Gewerbesteuer für den Bau und den Betrieb eines Schiffsneubaus; Ausübung einer …
- FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6347/00
Gewerbeertrag bei gewerblichem Grundstückshandel
- FG Nürnberg, 08.12.2004 - V 208/02
- FG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 9 K 344/91
- FG München, 13.09.2007 - 15 K 2426/04
Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als laufenden Gewerbeertrag bei der …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 205/96
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 46/00
Zeitpunkt der Beendigung der werbenden Tätigkeit
- FG München, 18.09.2003 - 13 V 2609/03
Schuldzinsen als Betriebsausgaben; Tarif Vergünstigung nach § 34 Abs. 1 …
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