Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 7

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Realteilung bei einer OHG als betriebsbeendender Vorgang - Bereinigung des Gewerbegewinns um Veräußerungs- und Aufgabegewinne und um andere Gewinne im Zusammenhang mit Betriebsveräußerung oder -aufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 7

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Spitzenausgleich bei Realteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft kein Gewerbeertrag

  • Betriebs-Berater

    Spitzenausgleich bei Realteilung des Betriebsvermögens

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GewStG § 7
    Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer Personengesellschaft gehört nicht zum Gewerbeertrag

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 174, 550
  • BB 1994, 1851
  • BB 1994, 2060
  • DB 1994, 1908
  • BStBl II 1994, 809



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01  

    Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern

    b) Gewinne, die ein Einzelgewerbetreibender oder eine Personengesellschaft aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils erzielt, bleiben bei der Ermittlung des Gewerbeertrags i.S. von § 7 GewStG außer Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe, und in BFHE 181, 499, BStBl II 1997, 224, unter II.1.a der Gründe, sowie die weiteren Nachweise bei Blümich/von Twickel, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 GewStG Rz. 125 f.).

    Es trifft zwar zu, dass wegen ihres Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer nur das Ergebnis der Ertragskraft des werbenden Betriebs --d.h. der "laufende Gewinn" (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262, BStBl II 1990, 699, unter II.3.a bb der Gründe)-- unterliegt, nicht aber das Ergebnis aus der Aufdeckung der stillen Reserven anlässlich seiner Beendigung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe; vom 4. März 1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354, unter II.2. der Gründe, m.w.N., und --zur Einbringung gemäß § 24 UmwStG-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374).

    Hinsichtlich der für die Steuerfreiheit maßgeblichen, die Person des (Mit-)Unternehmers betreffenden Vorgänge hat die Rechtsprechung deshalb --entsprechend der früher in § 11 Ziff. 2 GewStG (RGBl I 1935, 830, 833) getroffenen ausdrücklichen Regelung-- auf die das personelle Element des Betriebs regelnden Tatbestände des § 16 EStG verwiesen und damit die Steuerfreiheit der bei der Beendigung des Gewerbebetriebs anfallenden Gewinne insoweit von ihrer Qualifikation als Veräußerungs- oder Aufgabegewinne i.S. von § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG abhängig gemacht (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, unter 2.a der Gründe; in BFHE 181, 499, BStBl II 1997, 224, unter II.1.a der Gründe; in BFH/NV 1998, 1354, unter II.2. der Gründe, m.w.N.; Glanegger/Güroff, a.a.O., § 7 Anm. 14, 50).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04  

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Zu den aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszugrenzenden Bestandteilen gehören auch solche, die zwar nach dem Einkommensteuerrecht nicht Veräußerungs- oder Aufgabegewinne darstellen, die aber in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe stehen und deshalb gleichfalls keine "laufenden" Gewinne darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 69/06  

    Steuerrecht - Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft

    Die Klägerin als ihre Rechtsnachfolgerin ist befugt, das Verfahren gegen den streitigen Gewerbesteuermessbescheid fortzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520; vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809).
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