Rechtsprechung
   BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,423
BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78 (https://dejure.org/1981,423)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1981 - VIII R 143/78 (https://dejure.org/1981,423)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - VIII R 143/78 (https://dejure.org/1981,423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 1, § 16 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Arztwitwe - Arztvertreter - Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis mittels Arztvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb; bei Praxisveräußerung steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit nicht zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Freibetrag
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Erbfall

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 396
  • NJW 1981, 2535
  • BStBl II 1981, 665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.04.1975 - VIII R 43/70

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verwaltung einer freiberuflichen Praxis durch

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall der Witwe eines Steuerbevollmächtigten, auf den sich das FG stütze (vgl. Urteil vom 15. April 1975 VIII R 43/70, BFHE 122, 35, BStBl II 1977, 539), sei die freiberufliche Praxis nicht für eine Übergangszeit von wenigen Monaten, sondern - entgegen den standesrechtlichen Bestimmungen - mehrere Jahre lang weitergeführt worden.

    Denn ihm fehlt die berufliche Qualifikation des Erblassers und damit das Recht zur eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung der Arztpraxis, das mit dem Tode des Freiberuflers erloschen ist und nicht vererbt werden kann (vgl. BFHE 122, 35, BStBl II 1977, 539).

  • BFH, 07.08.1974 - I R 108/73

    Beschwer - Versagung des Freibetrages - Gewerberückstellung - Bildung einer

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    Wie der I. Senat den BFH in seinem Urteil vom 7. August 1974 I R 108/73 (BFHE 113, 405, BStBl II 1975, 304) unter Berufung auf das Senatsurteil vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67 (BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323) zutreffend entschieden hat, entspricht es der Rechtsprechung des BFH, daß ein Steuerpflichtiger auch durch eine zu niedrige Steuerfestsetzung in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden muß, daß ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen.
  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77

    Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung -

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77 (BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244) zu den Voraussetzungen für die Entstehung von Gewohnheitsrecht Stellung genommen.
  • BFH, 07.10.1965 - IV 346/61 U

    Einordnung einer Leibrente als laufende Betriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    Dies führte indessen nicht zu der einkommensteuerrechtlichen Folge, daß das der bisherigen selbständigen Arbeit dienende Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Klägerin überging (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Oktober 1965 IV 346/61 U, BFHE 83, 462, BStBl III 1965, 666).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    Wie der I. Senat den BFH in seinem Urteil vom 7. August 1974 I R 108/73 (BFHE 113, 405, BStBl II 1975, 304) unter Berufung auf das Senatsurteil vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67 (BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323) zutreffend entschieden hat, entspricht es der Rechtsprechung des BFH, daß ein Steuerpflichtiger auch durch eine zu niedrige Steuerfestsetzung in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden muß, daß ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen.
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
    Der Senat hält in diesem Fall die vom Großen Senat im Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73 (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168) zum Strukturwandel einer Gärtnerei entwickelten Rechtsgrundsätze für entsprechend anwendbar (vgl. hierzu auch Uelner, Steuerberater-Kongreß-Report 1977 S. 105, 111 f.).
  • BFH, 13.01.2010 - V R 24/07

    Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den

    Ausgenommen sind nur höchstpersönliche Umstände, soweit diese nach Maßgabe der betreffenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschrift unlösbar mit der Person des Rechtsvorgängers verknüpft sind und die in der Person des Rechtsnachfolgers selbst verwirklicht sein müssen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. November 1971 V R 111/68, BFHE 103, 453, BStBl II 1972, 80, zu § 8 des Steueranpassungsgesetzes; vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665; vom 27. Mai 2009 II R 53/07, BFHE 225, 493, BStBl II 2009, 852).
  • BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93

    1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine

    Das Ableben eines Freiberuflers führt weder zu einer Betriebsaufgabe (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36; vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665; Beschluß vom 23. August 1991 IV B 69/90, BFH/NV 1992, 512), noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über (BFH in BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36).

    a) Der erbbedingte Übergang des freiberuflichen Ingenieurbüros führte - wie ausgeführt - auch nach Umqualifizierung des Betriebsvermögens und der fortan erzielten Einkünfte zu keiner - zwangsweisen - Betriebsaufgabe (BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36, 39; BFH/NV 1992, 512; BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, 666).

  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

    Nach der Rechtsprechung des BFH führt die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Tode des Freiberuflers nicht dazu, daß das der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen in das Privatvermögen des oder der Erben übergeht (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1965 IV 346/61 U, BFHE 83, 462, BStBl III 1965, 666; vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

    Zu einer Betriebsaufgabe kommt es beim Übergang eines freiberuflichen Betriebsvermögens im Erb- oder Vermächtniswege auch dann nicht, wenn mit dem Übergang eine Umqualifizierung des bisher freiberuflichen Betriebsvermögens in gewerbliches Betriebsvermögen und eine entsprechende Umqualifizierung der aus dem Betrieb erzielten Einkünfte verbunden ist, weil der Erbe, die Miterben oder der Vermächtnisnehmer nicht über die besondere freiberufliche Qualifikation verfügt (vgl. Urteil in BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

  • BFH, 27.05.2009 - II R 53/07

    Freibetrag nach § 13a ErbStG für Betriebsvermögen eines freiberuflichen

    Ein etwaiger Übergang eines bisher freiberuflichen Betriebsvermögens in gewerbliches Betriebsvermögen und eine entsprechende Umqualifizierung der aus dem Betrieb erzielten Einkünfte führen nämlich als sog. Strukturwandel nicht zu einer Betriebsaufgabe (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, und in BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 13a Rz 275).
  • BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als

    Stirbt der Steuerpflichtige, der bisher ein häusliches Arbeitszimmer für betriebliche (berufliche) Zwecke benutzte, so wird mit dem Wegfall der bisherigen Tätigkeit vielfach auch die Funktion des Raumes als häusliches Arbeitszimmer entfallen, es sei denn, die Erben des Steuerpflichtigen setzen dessen Tätigkeit fort (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

    Mit dem Tode eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen geht dessen "Betrieb" - d.h. die Wirtschaftsgüter des der freien Berufstätigkeit dienenden Vermögens - auf seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger über (Urteil in BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Steuerpflichtiger auch durch die Festsetzung einer Steuer von null DM in seinen Rechten verletzt sein, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muß, daß ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerrechtliche Nachteile verusachen wird (Urteil des BFH vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, m. w. N.).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 56/01

    Klagebefugnis

    Es führte zur Zulässigkeit aus, ein Steuerpflichtiger könne auch dann durch eine zu niedrige Steuerfestsetzung in seinen Rechten verletzt sein, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden müsse, dass ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruhe, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen werde, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwögen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665).

    Das ist der Fall, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665; vom 17. Dezember 1987 V B 152/87, BFHE 152, 40, BStBl II 1988, 286).

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93

    § 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese

    Die Betätigung der GbR stellte sich bereits deshalb als gewerblich dar, weil ihre Gesellschafter nicht die nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG -) vom 4. Juni 1985 (BGBl I 1985, 893) erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für eine solche Berufsausübung erfüllten und demzufolge selbst keine freiberufliche Tätigkeit ausüben konnten (vgl. ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665; vom 11. Juni 1985 VIII R 254/80, BFHE 144, 62, BStBl II 1985, 584).
  • BFH, 07.11.2007 - X B 103/05

    Ausschluss der Gewährung von Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebungsbescheiden

    Eine Beschwer hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle einer zu niedrigeren Steuerfestsetzung ungeachtet des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung angenommen, wenn sich die zu niedrige Steuerfestsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken kann (BFH-Entscheidungen vom 7. April 1976 I R 24/75, BFHE 118, 542, BStBl II 1976, 501; vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, und vom 17. Dezember 1987 V B 152/87, BFHE 152, 40, BStBl II 1988, 286).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79

    Zur Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3

    Der Senat geht mit der Vorentscheidung und den Parteien des Rechtsstreits davon aus, daß die Klägerin, die unstreitig nicht die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Führung einer Steuerbevollmächtigtenpraxis erfüllt, die Praxis ihres verstorbenen Ehemanns nach dessen Tod nicht fortgeführt hat, insbesondere auch nicht während einer Übergangszeit bis zur Praxisveräußerung, und daß demgemäß der Gewinn aus der Veräußerung der Praxis zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört, nicht etwa, wie im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78 (BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

    Dabei kann der Senat zugunsten der Klägerin unterstellen, daß der Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG sowohl eine Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen als auch eine solche aus Rechtsgründen erfaßt (offengeblieben in BFHE 133, 396, 401, BStBl II 1981, 665).

  • BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85

    Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?

  • FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87

    Steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus der Verwaltung eines

  • BFH, 03.07.1991 - X R 26/90

    Anforderungen an Versteuerung eines Veräußerungsgewinns eines geerbten Betriebes

  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

  • FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 201/02

    Kürzung bzw. Auflösung einer nach § 6c Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 1694/07

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei einer Anfechtungsklage gegen einen

  • FG München, 27.07.1999 - 13 K 88/93

    Landwirtschaftliche Durchschnittssatz-Gewinnermittlung nach § 13a EStG : zur

  • BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79

    Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4

  • BFH, 17.07.1985 - I R 142/82

    Gewerbesteuerveranlagung mangels Sachkunde eines angeblichen

  • BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91

    Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )

  • BFH, 09.04.1987 - VIII B 94/86

    Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft

  • FG Nürnberg, 13.12.1995 - III 98/90
  • BFH, 01.04.1982 - IV R 206/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht