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   BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02   

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https://dejure.org/2004,9331
BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02 (https://dejure.org/2004,9331)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2004 - VIII R 18/02 (https://dejure.org/2004,9331)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2004 - VIII R 18/02 (https://dejure.org/2004,9331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 33b Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 33b; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderungsbedingter Mehraufwand bei volljährigen Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Behinderungsbedingter Mehraufwand volljähriger behinderter Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 33 b
    Behinderter; Betreuung; Kindergeld; Mehrbedarf; Nachweis; Selbstunterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97 (BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, sowie VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79) ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass sich der gesamte existentielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammensetzt.

    Das FG hat damit die Anforderungen an den nach der Rechtsprechung des BFH zu erbringenden Einzelnachweis des behinderungsbedingten Mehrbedarfs (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72) überspannt.

    Im Hinblick auf die zusätzlich anzuerkennenden Fahrtkosten hat der BFH darüber hinaus ausdrücklich eine pauschale Ermittlung zugelassen (BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.d der Gründe).

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03

    Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    Neben dem Pauschbetrag ist nach neuerer Rechtsprechung des Senats ein Einzelnachweis von Aufwendungen, die mit dem Pauschbetrag abgegolten werden sollen, nicht zulässig (Senatsurteil vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFH/NV 2004, 1719).

    Den Wert dieser Betreuungsleistungen wird das FG sodann zu schätzen haben (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1719).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, sowie VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79) ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass sich der gesamte existentielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammensetzt.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, sowie VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79) ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass sich der gesamte existentielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammensetzt.
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 60/01

    Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    Zutreffend hat die Vorinstanz auch den Grundbedarf in Anlehnung an den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 60/01, BFH/NV 2003, 310).
  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 8998/98

    Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1395 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Hessen, 08.10.2008 - 5 K 1938/07

    Kostenvoranschlag eines Pflegedienstes als Schätzungsgrundlage für

    Im Streitfall kann indes dahinstehen, ob ein solcher Pauschalansatz gegebenenfalls unter Hinzurechnung der geltend gemachten Fahrtkosten die Klage begründen kann (s. BFH-Urteil vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691; siehe auch Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.02.2005 1 V 3898/04, EFG 2005, 877).

    Mangels anderer Erkenntnismöglichkeiten über den Wert der von der Klägerin erbrachten Pflegeleistung ist es sachgerecht, den Betrag anzusetzen, den dritte Personen (insbesondere ein Pflegedienst) in Rechnung stellen würde (so bereits im Leitsatz: BFH-Urteil vom 24.08.2004 VIII R 50/03, BFH/NV 2004, 1719; s.a. BFH-Urteil vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691).

  • FG München, 26.07.2010 - 10 K 3114/09

    Kein Kindergeldanspruch für behindertes Kind bei ausreichenden Sozialleistungen

    Neben dem Pauschbetrag ist ein Einzelnachweis von Aufwendungen, die mit dem Pauschbetrag abgegolten werden sollen, nicht zulässig (BFH-Urteil vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691).

    Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können allenfalls noch Fahrtkosten in angemessener Höhe geltend gemacht werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 691).

  • FG München, 21.10.2010 - 10 K 3172/09

    Keine Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge und zur

    Neben dem Pauschbetrag ist ein Einzelnachweis von Aufwendungen, die mit dem Pauschbetrag abgegolten werden sollen, nicht zulässig (BFH-Urteil vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691).

    Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können allenfalls noch Fahrtkosten in angemessener Höhe geltend gemacht werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 691).

  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

    Neben den hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen sind auch Fahrtkosten grundsätzlich zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691).
  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 1 K 15/05

    EStG: Unfallbedingter Mehraufwand im Rahmen der Einkunftsgrenze beim Kindergeld.

    Ähnlich wie dem behinderten Kind behinderungsbedingter Mehrbedarf zugebilligt wird (siehe z.B. BFH vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691, BFH vom 14.12.2004, VIII R 59/02, BFH/NV 2005, 1090; BFH vom 15.02.2007, III B 145/06, zitiert nach juris), muss auch dem verletzten Kind ein Mehrbedarf zugebilligt werden, der sich durch die Unfallfolgen ergibt, denn auch das verletzte Kind kann einen zusätzlichen individuellen Bedarf haben, welcher über den allgemeinen Grundbedarf hinausgeht.
  • FG Münster, 23.01.2018 - 12 K 4010/16

    Kindergeld - In welchem Zeitraum sind Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine

    Zusätzlich zu dem Behinderten-Pauschbetrag können allenfalls noch Fahrtkosten in angemessenem Umfang geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691).
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