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   BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70   

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BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70 (https://dejure.org/1972,788)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1972 - VIII R 18/70 (https://dejure.org/1972,788)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1972 - VIII R 18/70 (https://dejure.org/1972,788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pauschalrückstellung für Wechselobligo - Bilanzaufstellungstag - Anwendung einer Vereinbarung - Schätzung von Bilanzposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 106
  • DB 1973, 505
  • BStBl II 1973, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.04.1965 - I 324/62 S

    Bildung von Rückstellung für drohende Verluste nach den handelsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Der Senat schließt sich dem Urteil des BFH vom 27. April 1965 I 324/62 S (BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409) an, wonach eine Pauschalrückstellung für Wechselobligo nicht gebildet werden kann, soweit die Wechsel bis zum Bilanzaufstellungstag eingelöst wurden.

    Der Aufhellungstheorie des Urteils des BFH vom 27. April 1965 I 324/62 S (BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409) könne nicht beigetreten werden.

    Die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen der Gefahr, aus am Bilanztag noch bestehenden, auf weitergegebenen Kundenwechseln beruhenden Wechselverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, ist in der Rechtsprechung des BFH für die Gewinnermittlungsbilanz unbestritten (Urteile I 324/62 S; vom 19. Januar 1967 IV 91/93, BFHE 88, 201, BStBl III 1967, 335; IV 117/65).

    Die Bildung einer Rückstellung wegen eines Wechselobligos kommt nach dem Urteil des BFH I 324/62 S jedoch nicht in Betracht, soweit bis zum Tag der Bilanzaufstellung Umstände eingetreten oder bekanntgeworden sind, aus denen zu schließen ist, daß am Bilanztag die Gefahr einer Inanspruchnahme nicht bestand.

    Diesem Grundsatz wird durch die Wertaufhellungstheorie des Urteils I 324/62 S in besonderem Maße Rechnung getragen.

  • BFH, 19.01.1967 - IV 117/65

    Rückstellungen für Wechselrisiken und Bürgschaftsrisiken

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Er verweise hierzu auf Leitsatz und Gründe des BFH-Urteils vom 19. Januar 1967 IV 117/65 (BFHE 88, 204, BStBl III 1967, 336).

    Die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen der Gefahr, aus am Bilanztag noch bestehenden, auf weitergegebenen Kundenwechseln beruhenden Wechselverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, ist in der Rechtsprechung des BFH für die Gewinnermittlungsbilanz unbestritten (Urteile I 324/62 S; vom 19. Januar 1967 IV 91/93, BFHE 88, 201, BStBl III 1967, 335; IV 117/65).

    Dabei bemerkt der Senat, daß die Ausführungen des Urteils IV 117/65, wie sie im Leitsatz zusammengefaßt sind, nicht so zu verstehen sind, daß Rückstellung für Wechselobligo stets nach den Grundsätzen der Forderungsbewertung zu bemessen ist.

  • BFH, 19.01.1967 - IV 91/63

    Bemessung der Rückstellung für Wechselobligo

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen der Gefahr, aus am Bilanztag noch bestehenden, auf weitergegebenen Kundenwechseln beruhenden Wechselverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, ist in der Rechtsprechung des BFH für die Gewinnermittlungsbilanz unbestritten (Urteile I 324/62 S; vom 19. Januar 1967 IV 91/93, BFHE 88, 201, BStBl III 1967, 335; IV 117/65).

    Bei Ermittlung des Schätzungsrahmens wird die Vorinstanz auch den Grundsatz zu beachten haben, wonach für die Bemessung einer Rückstellung die tatsächlichen Verhältnisse, hier die Inanspruchnahme aus Wechselverbindlichkeiten in der Vergangenheit, einen wertvollen Anhaltspunkt bieten (Urteile des BFH vom 1. April 1958 I 60/57 U, BFHE 67, 47, BStBl III 1958, 291; vom 28. Juni 1963 VI 328/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 377; IV 91/63).

  • BFH, 01.04.1958 - I 60/57 U

    Grundsätze zur Bildung und Bemessung von Wertberichtigungen

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Bei Ermittlung des Schätzungsrahmens wird die Vorinstanz auch den Grundsatz zu beachten haben, wonach für die Bemessung einer Rückstellung die tatsächlichen Verhältnisse, hier die Inanspruchnahme aus Wechselverbindlichkeiten in der Vergangenheit, einen wertvollen Anhaltspunkt bieten (Urteile des BFH vom 1. April 1958 I 60/57 U, BFHE 67, 47, BStBl III 1958, 291; vom 28. Juni 1963 VI 328/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 377; IV 91/63).
  • BFH, 19.09.1958 - VI 221/57 U

    Bindung des Finanzamtes an eine falsche Rechtsauffassung bei der Beurteilung

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Zwar werden derartige Vereinbarungen über eine bestimmte künftige Bilanzierungsweise in der Rechtsprechung des BFH als bindend anerkannt (vgl. Urteil vom 19. September 1958 VI 221/57 U, BFHE 67, 396, BStBl III 1958, 425) betreffend Bemessung der AfA unter bindender Schätzung der Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts.
  • RG, 10.07.1893 - IV 91/93

    Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung.

    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen der Gefahr, aus am Bilanztag noch bestehenden, auf weitergegebenen Kundenwechseln beruhenden Wechselverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, ist in der Rechtsprechung des BFH für die Gewinnermittlungsbilanz unbestritten (Urteile I 324/62 S; vom 19. Januar 1967 IV 91/93, BFHE 88, 201, BStBl III 1967, 335; IV 117/65).
  • BFH, 28.06.1963 - VI 328/60
    Auszug aus BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70
    Bei Ermittlung des Schätzungsrahmens wird die Vorinstanz auch den Grundsatz zu beachten haben, wonach für die Bemessung einer Rückstellung die tatsächlichen Verhältnisse, hier die Inanspruchnahme aus Wechselverbindlichkeiten in der Vergangenheit, einen wertvollen Anhaltspunkt bieten (Urteile des BFH vom 1. April 1958 I 60/57 U, BFHE 67, 47, BStBl III 1958, 291; vom 28. Juni 1963 VI 328/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 377; IV 91/63).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    Der BFH hat in diesen und in anderen Urteilen ausgeführt, dass der Kenntnisstand auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse zu beziehen sei (vgl. insbesondere auch die BFH-Urteile vom 27. April 1965 I 324/62 S, BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409, und vom 19. Dezember 1972 VIII R 18/70, BFHE 108, 106, BStBl II 1973, 218, sowie die weiteren Nachweise bei Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 6 EStG Anm. 82).
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 23/97

    Der EuGH und das Gebot des true and fair view

    Nach deutschen GoB werden in ständiger Rechtsprechung Forderungsausfälle und Kredittilgungen im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses wertaufhellend berücksichtigt, sei es bei der Wertberichtigung von Forderungen oder bei der Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1998 IV R 24/97 , BFH/NV 1998, 1471 m.w.N.; vom 19. Dezember 1972 VIII R 18/70 , BFHE 108, 106, BStBl II 1973, 218 [BFH 19.12.1972 - VIII R 18/70] m.w.N.; vom 31. August 1965 I 10/63, Steuer-Rechtsprechung in Karteiform -StRK- EStG § 6 Abs. 1 Ziff. 2 R .
  • BFH, 07.05.1998 - IV R 24/97

    Kommanditgesellschaft - Regelung des Wareneinkaufs - Einziehung der

    Auch bei dieser Schätzung kann eine pauschale Bewertung zulässig sein, wenngleich die für die Bewertung von Forderungen geltenden Grundsätze angesichts der Besonderheiten der wechselrechtlichen Haftung nicht ohne weiteres auf die Bildung einer Rückstellung wegen Wechselobligos übertragen werden können (vgl. BFH-Urteile in HFR 1964, 114, und vom 19. Dezember 1972 VIII R 18/70, BFHE 108, 106, BStBl II 1973, 218).
  • FG Köln, 23.10.1997 - 9 K 4567/96

    Herabsetzung der Erbschaftsteuer wegen Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides;

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  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 271/81

    Sonderabschreibung - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Gewerbeantrag

    Bewertungsfragen werden meist und zulässigerweise erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums, aber mit Wirkung für diesen im Zuge der Bilanzerstellung entschieden, ohne daß dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung in Frage gestellt wird (s. u. a. zur sog. Wertaufhellungstheorie Urteil des Senats vom 19. Dezember 1972 VIII R 18/70, BFHE 108, 106, BStBl II 1973, 218).
  • VG Gießen, 10.02.1997 - 8 E 334/96

    Zur Erhebung von Säumniszuschlägen auf verspätet gezahlte Kreisumlagen

    Sachliche Gründe für die Annahme einer unbilligen Härte liegen hingegen vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetz- oder Satzungsgebers davon ausgegangen werden kann, dass der Gesetzgeber, hätte er die nun im Wege der Billigkeit zu entscheidende Frage selbst geregelt, sie im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsentscheidung normiert hätte (vgl BFHE 77, 522, 524; 108, 106, 148).
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