Rechtsprechung
BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 9 Abs. 1; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 119 Nr. 3, § 96 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Nutzungswert - Eigentumswohnung - Gebrauchsüberlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 140, 203
- NJW 1984, 1583
- BB 1984, 1082
- BStBl II 1984, 371
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78
Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Da der Kläger aus der Vermietung von Wohnungen im Haus B-Straße 15 Einnahmen erzielt hat, stehen die von ihm für das Haus erbrachten Aufwendungen in Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; vom 27. Juli 1982 VIII R 176/80, BFHE 136, 466, BStBl II 1983, 6).Kosten, die üblicherweise ein Mieter zu tragen hat (z. B. Schönheitsreparaturen, kleinere Reparaturen) und die vom Kläger für den Sohn freiwillig übernommen wurden, wären allerdings nicht abziehbar (vgl. dazu BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, unter Nr. 2).
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79
Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79 (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) entschieden, daß der Nutzungswert einer unentgeltlich überlassenen Wohnung dem Nutzenden zuzurechnen ist, wenn er die Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat.Ihrer Anwendung steht nicht entgegen, daß der Kläger die Wohnung seinem Sohn überlassen hat, der ihm gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt ist; denn die Ausführungen des Senats im Urteil VIII R 215/79 sind unabhängig davon, ob die Wohnung einem unterhaltsberechtigten Angehörigen, einem nichtunterhaltsberechtigten Angehörigen oder einem Fremden überlassen wird.
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Die Leihe hat die Gestattung des unentgeltlichen Gebrauchs zum Gegenstand, so daß in der mit einer Leihe verbundenen Zuwendung des Werts einer sonst möglich gewesenen Eigennutzung der Sache keine Schenkung gesehen werden kann (BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, mit Hinweis, daß, soweit sich eine andere Auffassung aus den BGH-Urteilen vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 516 Nr. 2 BGB; vom 6. März 1970 V ZR 57/67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 941, und vom 19. Juni 1970 V ZR 144/67, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1970, 1247, ergeben könnte, daran nicht mehr festgehalten wird).Eine besondere Form für die Vereinbarung war nicht einzuhalten, da für den Abschluß eines Leihvertrags keine bestimmte Form vorgesehen ist (Urteil in BGHZ 82, 354).
- BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77
Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten - …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Aus dem BFH-Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 196/77 (BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden; die auf den Miteigentumsanteil der Ehefrau entfallenden AfA der gemeinschaftlichen Eigentumswohnung der Eheleute waren in dem dort entschiedenen Fall nicht zum Abzug zugelassen worden, weil die Ehefrau - im Gegensatz zum Kläger dieses Streitverfahrens - keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hatte. - BFH, 25.02.1976 - I R 77/74
Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Erlaß eines Urteils - …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Entgegen der Auffassung des Klägers verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, daß das Gericht die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend erörtert (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1976 I R 77/74, BFHE 118, 361, BStBl II 1976, 431). - BFH, 16.07.1981 - V R 156/78
Vorbescheid - Revision - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, nur stützen, wenn es Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat (§ 278 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung - ZPO - i. V. m. § 155 FGO; BFH-Urteil vom 16. Juli 1981 V R 156/78, BFHE 133, 352, BStBl II 1981, 720). - BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67
Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Die Leihe hat die Gestattung des unentgeltlichen Gebrauchs zum Gegenstand, so daß in der mit einer Leihe verbundenen Zuwendung des Werts einer sonst möglich gewesenen Eigennutzung der Sache keine Schenkung gesehen werden kann (BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, mit Hinweis, daß, soweit sich eine andere Auffassung aus den BGH-Urteilen vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 516 Nr. 2 BGB; vom 6. März 1970 V ZR 57/67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 941, und vom 19. Juni 1970 V ZR 144/67, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1970, 1247, ergeben könnte, daran nicht mehr festgehalten wird). - BFH, 12.10.1977 - I R 181/75
Gewährung rechtlichen Gehörs - Verletzung des Anspruchs - Rechtlicher …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Schon vor Inkrafttreten des § 278 Abs. 3 ZPO wurde allgemein angenommen, daß die überraschende Einführung neuer rechtlicher Gesichtspunkte in der Entscheidung nicht mit § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar war (BFH-Urteile vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59, und vom 12. Oktober 1977 I R 181/75, BFHE 123, 404, BStBl II 1978, 59). - BGH, 19.06.1970 - V ZR 144/67
Vorliegen eines auf Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichteten …
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Die Leihe hat die Gestattung des unentgeltlichen Gebrauchs zum Gegenstand, so daß in der mit einer Leihe verbundenen Zuwendung des Werts einer sonst möglich gewesenen Eigennutzung der Sache keine Schenkung gesehen werden kann (BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, mit Hinweis, daß, soweit sich eine andere Auffassung aus den BGH-Urteilen vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 516 Nr. 2 BGB; vom 6. März 1970 V ZR 57/67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 941, und vom 19. Juni 1970 V ZR 144/67, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1970, 1247, ergeben könnte, daran nicht mehr festgehalten wird). - BFH, 27.07.1982 - VIII R 176/80
Zur AfA-Berechtigung des Nießbrauchers
Auszug aus BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Da der Kläger aus der Vermietung von Wohnungen im Haus B-Straße 15 Einnahmen erzielt hat, stehen die von ihm für das Haus erbrachten Aufwendungen in Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; vom 27. Juli 1982 VIII R 176/80, BFHE 136, 466, BStBl II 1983, 6). - BFH, 12.07.1972 - I R 205/70
Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß - …
- BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53
Rechtsmittel
- BFH, 16.11.1971 - VIII R 4/69
Mündliche Verhandlung - Erörterung der Streitsache - Verletzung rechtlichen …
- FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer …
Nach dem BFH-Urteil vom 29.11.1983 (VIII R 184/83, BStBl II 1984, 371) sei die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Wohnung keine Schenkung, sondern Leihe.Wobei die bloße Gebrauchsüberlassung einer Sache nach der Rechtsprechung des BFH in der Regel als Leihvertrag (§ 598 BGB) und nicht als Schenkung (§ 516 BGB) zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 29.11.1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).
- BFH, 23.06.2010 - II B 32/10
Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht - …
Für das schuldrechtliche Wohnungsrecht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) angenommen, dass die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit als Leihvertrag (§ 598 BGB) und nicht als Schenkung (§ 516 BGB) zu beurteilen ist; nur insoweit kommt auch § 517 BGB zum Tragen, wonach keine Schenkung vorliegt, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt.b) Daran fehlt es, weil die vom Kläger benannten Divergenzentscheidungen (BGH-Urteil in BGHZ 82, 354 sowie BFH-Urteil in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) jeweils unentgeltliche schuldrechtliche Wohnungsrechte und damit einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffen.
- BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und …
Ob der Kläger den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung nach der 2. Alternative des § 21 Abs. 2 EStG zu versteuern hat, richtet sich nach den Grundsätzen der Urteile in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).Denn Werbungskosten kann nur geltend machen, wer Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart erzielt (BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).
Sind -wie im Streitfall- im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus einem Mehrfamilienhaus verschiedenen Steuerpflichtigen zuzurechnen und fallen diese Einkünfte in verschiedenen Unterarten des § 21 EStG an, so ist der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten für jeden Steuerpflichtigen gesondert zu ermitteln (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).
Soweit der Senat im Urteil in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371 aus Vereinfachungsgründen etwas anderes entschieden hat, hält er daran nicht mehr fest.
Der IX.Senat des BFH, der für die in diesem Urteil behandelte Rechtsfrage nunmehr zuständig ist, hat der Abweichung von der Entscheidung in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371 zugestimmt.
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Auch nach dem Vortrag des Klägers hat das FG seine Entscheidung ausschließlich auf die von den Beteiligten sowohl im Einspruchsverfahren als auch in den erstinstanzlichen Schriftsätzen geäußerten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte gestützt (§ 96 Abs. 2 FGO, sowie Senatsurteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371). - FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 1869/01
Nutzungsrecht an der Wohnung des Lebensgefährten
Eine entreichernde Vermögenshingabe wird bei der bloßen Überlassung von Wohnräumen und anderen Grundstücksteilen zur Selbstnutzung meist fehlen (vgl. u. a. BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, NJW 1982, 820; BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BStBI. - BFH, 24.10.2012 - IX R 24/11
Tatbestandsverwirklichung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht; keine …
Denn Voraussetzung sei bei einem unentgeltlich eingeräumten obligatorischen Nutzungsrecht, dass der Nutzungsberechtigte eine gesicherte Rechtsposition innehabe; dazu dürfe sie ihm nicht mehr entzogen werden können und müsse zwingend für mindestens ein Jahr überlassen worden sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, unter 2.a, und VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, unter 2.c; sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914, Rz 7).Im Übrigen setze sich das Urteil des BFH (…in BFH/NV 2004, 1079) weder mit den Urteilen des BFH (in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, …sowie vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101) noch mit der im BMF-Schreiben (in BStBl I 1998, 914) vertretenen Auffassung der Verwaltung auseinander.
- BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00
VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung
b) Auf das Innehaben einer sog. "gesicherten Rechtsposition" für eine zudem von vornherein festgelegte Zeit (so das FG unter Bezug auf die BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, unter 2.a, und VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, unter 2.c) kommt es demnach nicht an (…vgl. Stadie, a.a.O., S. 31;… Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 21 Rz. 5;… Mellinghof in Kirchhof, a.a.O., § 21 Rn. 56, zur zeitlichen Begrenzung). - BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83
Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch …
Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) zur unentgeltlichen Wohnungsüberlassung müßten hier entsprechend gelten. - BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84
Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als …
Soweit der BFH seit den Urteilen in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366 und vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) den Nutzungswert einer Wohnung bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung auch unter unterhaltsberechtigten Personen gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG dem Nutzenden zurechnet, setzt dies voraus, daß der Nutzende eine gesicherte Rechtsposition innehat (vgl. auch die Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 71/84, BFHE 142, 443, BStBl II 1985, 154, und vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).Eine gesicherte Rechtsposition ist jedoch nicht gegeben, wenn der Überlassende nach seinem Gutdünken die Nutzung der Wohnung dem Nutzenden wieder entziehen kann (Urteil in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, Ziff. 2c der Gründe).
- FG München, 22.03.2006 - 4 K 1631/04
Wohnrecht - Mitbenutzungsrecht löst keine Schenkung aus
Mit der Klage trägt der Kläger vor, dass durch die Einräumung des Mitbenutzungsrechts weder eine Entreicherung bei der Zuwendenden noch eine Bereicherung bei ihm eingetreten sei, weil diese Mitbenutzung schon seit Jahren im Rahmen der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt sei und entsprechend der Rechtsprechung des BGH (BGHE 132, 820) und des BFH (BStBl II 1984, 371) die Gebrauchsüberlassung einer Sache keine das Vermögen mindernde Zuwendung sei. - BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89
1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …
- BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90
Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den …
- BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
- FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2002 - 4 K 1869/01
Voraussetzungen der Annahme einer freigebigen Zuwendung durch Einräumung von …
- BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81
Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks - …
- BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85
Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter …
- BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung
- BFH, 23.04.1985 - IX R 39/81
Einkommensteuer - Erbauseinandersetzung - Gleichstellung - Kredit - …
- BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97
Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand
- BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten …
- BFH, 16.10.1984 - IX R 71/84
Werbungskosten bei Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem den Kindern …
- BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil
- BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85
Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und …
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82
Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung
- BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86
Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen …
- BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83
Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen …
- BFH, 22.01.1985 - IX R 4/79
Geltendmachung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten durch den …
- BFH, 26.05.1992 - IX R 13/86
Pauschale Nutzungswertbesteuerung bei Wohnungen in einem eigenen Haus
- BFH, 06.08.1985 - IX R 11/84
Zurechnung des Nutzungswertes einer unentgeltlich überlassenen Wohnung zur …
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82
Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus
- BFH, 06.03.1985 - II R 240/83
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rechtsmißbrauch - Streitwert
- BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90
Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?
- BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten
- FG München, 19.08.2004 - 4 V 1632/04
Besteuerung der dinglichen Einräumung eines lebenslänglichen Mitbenutzungsrechts; …
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 24/89
Revisionsrechtliche Rüge der Verletzung des Rechtlichen Gehörs aufgrund der …
- BFH, 26.11.1985 - IX R 107/84
Steuerliche Abesetzbarkeit von Herstellungskosten für ein Schwimmbad
- OLG München, 09.12.1983 - 18 U 3058/83
- BFH, 13.08.1985 - IX R 6/80
Überlassung der Nutzung und der Mietzinsen eines Einfamilienhauses an die Mutter …
- BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82
Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen - …
- OLG Celle, 31.07.1984 - 8 W 493/84
Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft …
- FG München, 07.08.1997 - 11 K 2242/96
Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Verwandten; Üblichkeit …
- BFH, 03.06.1986 - IX R 63/81
Nutzungswert der Wohung im eigenen Haus als Einkünfte aus Vermietung und …
- BayObLG, 11.01.1985 - BReg. 3 Z 230/84
Verweisungsurkunde zur Durchführung eines Bauherrenmodells
- OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79
- FG Düsseldorf, 28.05.1998 - 10 K 3599/94
Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangslösung bei der Ermittlung von …
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 137/82