Rechtsprechung
| BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2; GewStDV § 1 Abs. 1; StAnpG § 11; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Übertragung von GmbH-Anteilen und Grundstücken auf Kinder -- Voraussetzung für wirtschaftliches Eigentum: Sachherrschaft in eigenem Interesse -- Zurechnung von Erträgen nur bei Tätigkeit für eigene Rechnung und Gefahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirtschaftliches Eigentum und Unternehmerinitiative
- Betriebs-Berater
Wirtschaftliches Eigentum und Unternehmerinitiative
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 154, 525
- BB 1989, 207
- BB 1989, 963
- DB 1989, 411
- BStBl II 1989, 414
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83
Zurechnung gewerblicher Einkünfte bei Sachvermächtnissen
(Mit-) Unternehmer i. S. des § 15 EStG ist, wer (Mit-) Unternehmerinitiative entfalten kann und (Mit-) Unternehmerrisiko trägt (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 440, BStBl II 1984, 705, 769), d. h. diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, daß sich der Erfolg oder Mißerfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Beschluß vom 2. September 1985 IV B 51/85, BFHE 144, 432, BStBl II 1986, 10; Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).Das ist der Fall, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 5. Mai 1983 IV R 43/80, BFHE 139, 36, BStBl II 1983, 631, und vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414, m. w. N.).
Grundsätzlich wird die Tätigkeit eines angestellten Geschäftsführers dem oder den Vertretenen (hier also der Erbengemeinschaft) zugerechnet (BFHE 154, 525, 528, BStBl II 1989, 414).
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an …
Hieraus folgt im Streitfall, dass der Kläger und sein Treuhänder gehalten waren, das formal bei ihnen verbliebene Stimmrecht, sofern Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der U-GmbH erforderlich wurden, grundsätzlich nicht im eigenen, sondern im wirtschaftlichen Interesse der Erwerberin zu treffen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt z.B. Senatsurteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414). - BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88
Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )
Der wirtschaftliche Erfolg dieser Auflage traf aber allein die Klägerin; die Eltern handelten nach der Übertragung nicht in Ausübung eigener Verfügungsmacht über die Anteile, sondern für Rechnung der Klägerin (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
- BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92
Übertragung von Anteilen an der das Sozietätsgebäude überlassenden GbR durch …
Der BFH hat die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 auch in einem Fall abgelehnt, in dem sich der Schenker von Grundstücken und GmbH-Anteilen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht vorbehalten und die Beschenkten durch weitere Vereinbarung und ein Rückerwerbsrecht gebunden hatte (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414). - BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00
Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG
Das aber wäre Voraussetzung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die KS-GmbH gewesen (BFH-Urteile vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832, unter I. der Gründe; vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414; in BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, unter II. 2. b bb bbb der Gründe; für wirtschaftliches Eigentum an einem Personengesellschaftsanteil vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 125/92, BFHE 178, 63, BStBl II 1996, 5, unter 1. a der Gründe). - FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
Wirtschaftliches Eigentum
1988 (Az.: VIII R 193/83 BStBl II 1989, 414 ) wurden Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, da der "Besitzer" der Wirtschaftsgüter die Wirtschaftsgüter für den zivilrechtlichen Eigentümer nutzte und nicht für eigene Rechnung.Das weiterhin von den Klägern zitierte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (U. v. 3.5. 1983 - I 253 - 256/80 EFG 1984, 127) kann schon deshalb nicht für die Kläger herangezogen werden, da das Urteil aufgehoben wurde (BFH Az.: VIII R 193/83 a. a. O.).
- BFH, 07.11.2001 - II R 14/99
Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher …
Tatsächliche Herrschaftsgewalt (Sachherrschaft), die jemand ausschließlich oder ganz überwiegend im Interesse (für Rechnung) eines Dritten ausüben darf und auch tatsächlich ausübt, begründet kein wirtschaftliches Eigentum; denn wirtschaftliches Eigentum setzt voraus, dass der andere (Nichteigentümer) über den Gegenstand wie über eigenes Vermögen verfügt (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414, m.w.N.). - LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Anwaltshaftung
Andererseits war nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Tatsache, dass der zivilrechtliche Eigentümer rechtlich noch über eine Sache oder ein Recht - zB Miteigentum - verfügen konnte, oft als nicht maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Zuordnung angesehen worden, sondern es war maßgeblich darauf abgestellt worden, ob die Befugnis des zivilrechtlichen Eigentümers über das Gut zu verfügen für ihn wirtschaftliches Gewicht hat oder nicht, zB bei den Fällen der Treuhandvgl BFHE 154, 525- und des Leasings mit Optionsrecht (seit BFH BStBl 1970, 264). - FG Münster, 17.02.2005 - 3 K 60/02
Starke rechtliche Absicherung eines Darlehens durch ein Grundstück begründet kein …
Nicht ausreichend ist es, wenn der Erwerber weitgehende Verfügungsmöglichkeiten über das Wirtschaftsgut erhält, die er jedoch im wirtschaftlichen Interesse des zivilrechtlichen Eigentümers auszuüben hat (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.1988 VIII R 193/83, BStBl. 1989, 414). - BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2791/09
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil
- BFH, 17.07.1989 - IV R 84/87
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 829/07
Wirtschaftliches Eigentum bei Organgesellschaft
- FG Köln, 30.01.2002 - 5 K 4500/98
Einnahmen aus dem Abschiedsspiel eines Profifußballers
- FG Düsseldorf, 24.09.1999 - 18 K 405/95
Einzelunternehmen oder verdeckte Mitunternehmerschaft?
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00
Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive …
- FG Brandenburg, 10.07.2002 - 6 K 1892/01
Zurechnung gewerblicher Einkünfte bei Führung des Unternehmens durch den Ehemann …
- FG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 3 K 313/01
Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eines Dentallabors
- FG Sachsen, 02.06.1993 - 2 K 20/93
DBStÄndG § 9
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