Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung des Bruchteils eines Kommanditanteils bei gleichzeitiger unentgeltlicher Übertragung des Sonderbetriebsvermögens - Keine Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG - Beiladung des Erwerbers bei Streit über Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifbegünstigte Veräußerung eines Bruchteils eines Kommanditanteils und Beiladung des Erwerbers zum finanzgerichtlichen Verfahren

  • Betriebs-Berater

    Tarifbegünstigte Veräußerung eines Bruchteils eines Kommanditanteils und Beiladung des Erwerbers zum finanzgerichtlichen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifvergünstigung - Trennung von Anteil und SBV

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Bruchteil; Kommanditist; Laufender Gewinn; Sonderbetriebsvermögen; Stille Reserve; Tarif; Tarifbegünstigung; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 194, 97
  • BB 2001, 457
  • BB 2001, 968
  • DB 2001, 456
  • BStBl II 2003, 194



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Wird zitiert von ... (43)  

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06  

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

    Zur Begründung wird u. a. auf die Urteile des BFH vom 06.09.2000, IV R 18/99, BStBl II 2001, 229 und vom 06.12.2000, VIII R 21/00, in Finanzrundschau 6/2001 S. 295 verwiesen.

    Insoweit stelle sich auch nicht die vom BFH in seiner neueren Rechtsprechung (BFH vom 24.08.2000 in BFH/NV 2000, 1554; BFH vom 12.04.2000 in BFHE 192, 419 und BFH vom 06.12.2000 in BFH/NV 2001, 548) mit unterschiedlichem Tenor aufgeworfene Frage, ob bei Verkauf eines Teils eines Mitunternehmeranteils auch anteiliges Sonderbetriebsvermögen mit veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden müsse.

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang werde dann bejaht, wenn ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliege (BFH, DStR 2000, 2123, BFH/NV 2001, 548; BFH/NV 2000, 1554; BFH, BStBl II 1990, 132).

    Alle anderen Besteuerungsgrundlagen der angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheide sind bestandskräftig (vgl. BFH Urteil vom 06.12.2000 - VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194 m. w. N.).

    Letzteres trifft auch für die - nicht angefochtene - Feststellung zu, dass die zu dem Sonderbetriebsvermögen des Klägers gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden sind (vgl. hierzu BFH Urteil vom 06.12.2000 - VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194).

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04  

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen

    Der Senat (Urteile vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194, m.w.N.) hat eine notwendige Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nur dann erwogen, wenn der Veräußerungspreis für den Gesellschaftsanteil streitig ist und deshalb die in einer Ergänzungsbilanz für den Erwerber zu erfassenden zusätzlichen Anschaffungskosten noch nicht feststehen, der Erwerber mithin insoweit ebenfalls klagebefugt sei.
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10  

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Denn dann sind durch die Veräußerung nicht alle in den Mitunternehmeranteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt worden (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).
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