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   BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07   

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https://dejure.org/2008,6518
BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07 (https://dejure.org/2008,6518)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2008 - VIII R 27/07 (https://dejure.org/2008,6518)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VIII R 27/07 (https://dejure.org/2008,6518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: Wissensprüfung hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines EDV-Beraters mit denen eines Ingenieurs/Diplom-Informatikers; Anforderung an Revisionsbegründung

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit und der Ausübung eines freien Berufs bei selbstständiger Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV-Beratung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts durch Ablehnung des Beweisantrags eines Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: freiberufliche Einkünfte bei Ausübung einer dem Ingenieur ähnlichen Tätigkeit; Antrag auf Vornahme einer Wissensprüfung; Anforderungen an eine Revisionsbegründung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit und der Ausübung eines freien Berufs bei selbstständiger Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV-Beratung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts durch Ablehnung des Beweisantrags eines Steuerpflichtigen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Ähnliche Berufe

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1
    Abgrenzung; Ähnliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Ingenieur; Sachverständigengutachten; Selbständige Arbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 34/06

    Beratender Betriebswirt; Autodidakt

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Dabei dürfen die Darlegungsanforderungen nach der BFH-Rechtsprechung nicht überspannt werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495).

    Es genügt für den Nachweis der Voraussetzung einer Wissensprüfung, dass der Kläger i.S. der BFH-Rechtsprechung über hinreichende Kenntnisse verfügen "könnte" (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1495 mit dem Hinweis, die Anforderungen nicht zu überspannen).

    Zum anderen rechtfertigt die Tatsache des zeitlichen Abstands zwischen der Wissensprüfung und den Streitjahren nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768, und in BFH/NV 2007, 1495) nicht die Auffassung des FG, eine solche Prüfung sei für den Nachweis der Voraussetzungen freiberuflicher Tätigkeit in den Streitjahren grundsätzlich ungeeignet.

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Dabei dürfen die Darlegungsanforderungen nach der BFH-Rechtsprechung nicht überspannt werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495).

    Zum anderen rechtfertigt die Tatsache des zeitlichen Abstands zwischen der Wissensprüfung und den Streitjahren nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768, und in BFH/NV 2007, 1495) nicht die Auffassung des FG, eine solche Prüfung sei für den Nachweis der Voraussetzungen freiberuflicher Tätigkeit in den Streitjahren grundsätzlich ungeeignet.

  • BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05

    Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist "Ingenieur" nur derjenige, der wegen der Prägung des Berufsbildes des Ingenieurs durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer aufgrund eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer Fachhochschule, einer Ingenieurschule oder eines Betriebsführerlehrganges an einer Bergschule befugt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.).

    Die danach in Tiefe und Breite --einem Ingenieur-- vergleichbaren Kenntnisse (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; in BFH/NV 2006, 1270, jeweils m.w.N.) kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch ein Diplom-Informatiker geltend machen, weil das Studium der Informatik an einer (Fach-)Hochschule dem der traditionellen Ingenieurwissenschaften gleichwertig ist, auch wenn das Ingenieurstudium im Grundsatz allgemeiner sein kann (BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 105/92, BFH/NV 1994, 613; vom 4. August 1983 IV R 6/80, BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677, unter 2.b der Entscheidungsgründe; vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989).

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Die danach in Tiefe und Breite --einem Ingenieur-- vergleichbaren Kenntnisse (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; in BFH/NV 2006, 1270, jeweils m.w.N.) kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch ein Diplom-Informatiker geltend machen, weil das Studium der Informatik an einer (Fach-)Hochschule dem der traditionellen Ingenieurwissenschaften gleichwertig ist, auch wenn das Ingenieurstudium im Grundsatz allgemeiner sein kann (BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 105/92, BFH/NV 1994, 613; vom 4. August 1983 IV R 6/80, BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677, unter 2.b der Entscheidungsgründe; vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989).

    Dementsprechend kann auch ein EDV-Berater geltend machen, einen ingenieurähnlichen Beruf auszuüben (vgl. in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989).

  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Dies erfordert die Angabe des Umfangs, in dem das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO) sowie die Darlegung der aus der Sicht des Revisionsklägers vorliegenden materiellen Rechtsfehler oder Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Danach muss sich aus der Revisionsbegründung eindeutig ergeben, inwieweit sich der Revisionskläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er eine Änderung erstrebt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1997 VIII R 19/95, BFH/NV 1998, 1094, und vom 4. August 2004 II R 33/03, BFH/NV 2005, 241).
  • BFH, 05.06.2007 - I B 130/06

    Verzicht auf beantragte Beweiserhebung, wenn es auf das Beweismittel für die

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Erfüllt ein Beweisantrag des Steuerpflichtigen diese Voraussetzungen, muss das FG ihm nachgehen und kann ihn nur ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zu Gunsten der betreffenden Partei unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar ist (BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660; BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207; vom 5. Juni 2007 I B 130/06, BFH/NV 2007, 1909).
  • BFH, 18.06.1980 - I R 109/77

    Selbständige Berufstätigkeit der Ingenieure - Berufsausbildung -

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige --ohne entsprechende Hochschulausbildung-- nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Diplom-Informatikers in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise im Wege der Fortbildung und/oder des Selbststudiums oder ggf. anhand eigener praktischer Arbeiten angeeignet hat, sofern die erworbenen Kenntnisse der Tiefe und der Breite nach dem Wissen des Kernbereichs des jeweiligen Fachstudiums entsprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118; vom 11. August 1999 XI R 47/98, BFHE 189, 422, BStBl II 2000, 31; vom 28. August 2003 IV R 21/02, BFHE 203, 152, BStBl II 2003, 919, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1988 - IV R 63/86

    Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Dies erfordert Erfahrungen und Kenntnisse in allen Kernbereichen des Katalogberufs (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1988 IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198; BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 IV B 52/01, BFH/NV 2003, 1413; BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 29/06, BFHE 218, 65, BStBl II 2007, 781).
  • BFH, 04.08.2004 - II R 33/03

    GrESt: Bemessungsgrundlage bei Umwandlung einer PGH in eG

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
    Danach muss sich aus der Revisionsbegründung eindeutig ergeben, inwieweit sich der Revisionskläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er eine Änderung erstrebt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1997 VIII R 19/95, BFH/NV 1998, 1094, und vom 4. August 2004 II R 33/03, BFH/NV 2005, 241).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 29/06

    EDV-Systemberater ohne dem Diplom-Informatiker vergleichbare breite Kenntnisse

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 47/98

    Architekten-ähnliche Tätigkeit

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

  • BFH, 06.06.2003 - IV B 52/01

    Beratender Betriebswirt - ähnlicher Beruf

  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

  • BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80

    Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung -

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 21/02

    Diplom-Wirtschaftsingenieur als Freiberufler

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92

    Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines technischen Berufs mit einem Katalogberuf

  • FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 1148/02

    Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Systementwicklers - Autodidakt - Einkunftsart

  • BFH, 07.03.2013 - III B 134/12

    Wissensprüfung bei einem Autodidakten

    a) Das Vorliegen eines (ingenieur-)ähnlichen Berufs erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass der ähnliche Beruf mit einem bestimmten Katalogberuf sowohl in der Ausbildung als auch in der beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist (z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 898, m.w.N.).

    Vielmehr kann ein Steuerpflichtiger, der eine Berufsausbildung, wie sie in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschrieben ist, nicht besitzt, auch nachweisen, dass er --als Autodidakt-- vergleichbare Kenntnisse im Wege der privaten Fortbildung, des Selbststudiums oder im Zusammenhang mit eigener Arbeit erworben hat (BFH-Urteil in HFR 2009, 898).

    Stehen diese Tatsachen nicht bereits zur Überzeugung des Gerichts fest, muss das FG aufgrund seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) den vom Kläger gestellten Anträgen zur Erhebung von Beweisen grundsätzlich entsprechen, die geeignet erscheinen, den erforderlichen Nachweis der Kenntnisse zu erbringen (BFH-Urteil in HFR 2009, 898).

    cc) Dazu kann auch die Vornahme einer Wissensprüfung gehören, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte und ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht zu führen ist (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495, und in HFR 2009, 898).

    Erfüllt ein auf die Durchführung einer Wissensprüfung gestellter Antrag des Steuerpflichtigen diese Voraussetzungen, dann muss das FG ihm nachgehen und kann ihn nur ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zu Gunsten der betreffenden Partei unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar ist (BFH-Urteil in HFR 2009, 898, m.w.N.).

    Weil die Anforderungen zur Durchführung einer Wissensprüfung nicht überspannt werden dürfen (BFH-Urteil in HFR 2009, 898), ist der Steuerpflichtige grundsätzlich nicht gehalten, zu jedem der vielen Einzelfächer mit ihren jeweiligen Unterdisziplinen, die in einem Vergleichstudiengang belegt werden müssen, Arbeitsproben, eine Liste der im Selbststudium durchgearbeiteten Fachliteratur oder Bescheinigungen über besuchte Fortbildungslehrgänge vorzulegen, um seiner Darlegungspflicht ( Möglichkeit des Vorhandenseins von Wissen) zu genügen und zur Examinierung zugelassen zu werden.

  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 63/06

    EDV-Consulting/Software Engineering als freier Beruf

    Er erfüllte damit die in der Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen an eine vergleichbare Berufsausbildung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 898).
  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 79/06

    IT-Projektleiter als freier Beruf

    Er erfüllte damit die in der Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen an eine vergleichbare Berufsausbildung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 898).
  • BFH, 30.01.2013 - I R 35/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei

    Danach muss sich aus der Revisionsbegründung eindeutig ergeben, inwieweit sich der Revisionskläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er eine Änderung erstrebt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1997 VIII R 19/95, BFH/NV 1998, 1094; vom 4. August 2004 II R 33/03, BFH/NV 2005, 241, und vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 898).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 3/14

    Wissensprüfung bei im EDV-Bereich tätigen Autodidakten

    NV: Stellt das FG fest, dass dem Kläger Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Statistik und Operations Research fehlen, braucht es keine Wissensprüfung durchzuführen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07).

    Denn ein Anspruch auf Wissensprüfung setzt voraus, dass sich bereits aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige über hinreichendes Wissen verfügen könnte (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; in BFH/NV 2007, 1495; vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 898; vom 16. September 2014 VIII R 8/12, n.v.).

  • BFH, 03.05.2016 - VIII R 4/13

    Ähnlichkeitsprüfung bei im EDV-Bereich tätigen Autodidakten

    Zu der erforderlichen Vorbildung eines im Bereich der EDV tätigen Autodidakten hat der BFH mehrfach entschieden, die Kenntnisse müssten in Tiefe und Breite denen eines an einer Fachhochschule diplomierten Informatikers oder Wirtschaftsinformatikers entsprechen (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 898; vom 22. September 2009 VIII R 63/06, BFHE 227, 386, BStBl II 2010, 466; Beschluss vom 9. März 2012 III B 244/11, BFH/NV 2012, 1119, Rz 6, m.w.N.).

    Die vergleichbaren Kenntnisse müssen die Kernbereiche dieser Fachstudien abdecken (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495; in HFR 2009, 898).

  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

    Ein Erkenntnismittel kann auch die Vornahme einer Wissensprüfung sein, wenn sich bereits aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte und ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht zu führen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 898, unter II.2.c aa, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 930, Rz 14).

    Es bleibt der nach Durchführung einer solchen Wissensprüfung vorzunehmenden Beweiswürdigung vorbehalten festzustellen, ob im Einzelfall ein Rückschluss von den Ergebnissen der Prüfung auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren aufgrund besonderer Umstände in Zweifel zu ziehen ist (BFH-Urteil in HFR 2009, 898, unter II.2.d bb), ohne dass damit gegen das Gebot einer ordnungsgemäßen Sachaufklärung durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO verstoßen wird.

  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 8/12

    Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten

    Denn ein Anspruch auf Wissensprüfung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass sich bereits aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495; vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 898, m.w.N.).
  • FG München, 18.10.2012 - 5 K 1066/08

    Freiberuflich tätiger EDV-Berater

    Dies erfordert Erfahrungen und Kenntnisse in allen Kernbereichen des Katalogberufs (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2009, 898; und BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 VIII B 205/08, juris; jeweils mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).

    Entsprechen die Kenntnisse des Steuerpflichtigen auf einem Gebiet nicht denjenigen, wie sie in einer vergleichbaren staatlichen Prüfung verlangt werden, ist dies dann unschädlich, wenn auch eine solche Prüfung mit nicht ausreichenden Kenntnissen in (nur) einem Fach bestanden werden kann (BFH in HFR 2009, 898).

    Dabei dürfen die Darlegungsanforderungen nicht überspannt werden (BFH in HFR 2009, 898).

  • FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2576/10

    Gewerblichkeit der Tätigkeit einer sog. EDV-Beraterin ohne ausreichende

    Dementsprechend kann auch ein EDV-Berater geltend machen, einen ingenieurähnlichen Beruf auszuüben (BFH-Urteile vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898; vom 18.04.2007 XI R 29/06, BFHE 218, 65, BStBl II 2007, 781 jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Da die Prüfung im Grundlagenfach Mathematik bei einem Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Studienabschluss vor dem Streitjahr 2003 in einer Fachprüfung mindestens mit ausreichend bestanden werden muss und bei einem nicht ausreichenden Ergebnis nicht durch andere Prüfungsleistungen ausgeglichen werden kann (so die einschlägigen Prüfungsordnungen verschiedener Fachhochschulen), konnten die Kenntnisse der Klägerin im Streitfall allenfalls durch eine Wissensprüfung belegt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27; Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.09.2011 1 K 1586/09, nv, juris).

    Dem Gericht ist es aber nach der Durchführung einer solchen Wissensprüfung vorzunehmenden Beweiswürdigung vorbehalten festzustellen, ob im Einzelfall ein Rückschluss von den Ergebnissen der Prüfung auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren aufgrund besonderer Umstände in Zweifel zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898).

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 17/12

    Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus

  • BFH, 09.03.2012 - III B 244/11

    IT-Berater als Freiberufler

  • FG Hessen, 10.05.2012 - 8 K 2546/10

    Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit zum Gewerbebetrieb - Vergleichbarkeit der

  • FG Hamburg, 14.07.2015 - 3 K 207/14

    Gewerbliche Einkünfte eines EDV-Beraters - Abhängigkeit der Wirksamkeit einer

  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

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  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 1 K 1129/09

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