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   BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04   

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https://dejure.org/2004,2513
BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04 (https://dejure.org/2004,2513)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2004 - VIII R 30/04 (https://dejure.org/2004,2513)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2004 - VIII R 30/04 (https://dejure.org/2004,2513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abzweigung von festgesetztem Kindergeld bei einer Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt - Verletzung einer Unterhaltsverpflichtung als Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld - Verletzung einer Unterhaltspflichtverletzung auf Grund einer ...

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BSHG § 40; ; BSHG § 91 Abs. 2; ; EStG § ... 74 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3, 2. Alternative; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 101 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1
    Kindergeld: Abzweigung

  • datenbank.nwb.de

    Ermessensreduzierung auf Null bei Zahlung eines Unterhaltsbeitrags des Kindergeldberechtigten; Voraussetzungen der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, BSHG § 91 Abs 2, AO § 5 J: 1977
    Abzweigung; Ermessen; Kindergeld; Sozialhilfeträger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04
    Zwar habe der erkennende Senat mit Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFHE 206, 1) entschieden, dass ein Sozialhilfeträger, der im Rahmen der Eingliederungshilfe die gesamten Kosten für die vollstationäre Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes übernehme, die Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe beanspruchen könne, wenn der Kindergeldberechtigte keinerlei Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes oder die Kontaktpflege mit dem Kind trage.

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen in BFHE 206, 1 und vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (juris).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03 (BFH/NV 2004, 662) entschieden, dass zu dem Verfahren über ein Abzweigungsbegehren nach § 74 Abs. 1 EStG der Elternteil, zu dessen Gunsten das Kindergeld festgesetzt ist, notwendig beizuladen ist.

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen in BFHE 206, 1 und vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (juris).

  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03

    Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03 (BFH/NV 2004, 662) entschieden, dass zu dem Verfahren über ein Abzweigungsbegehren nach § 74 Abs. 1 EStG der Elternteil, zu dessen Gunsten das Kindergeld festgesetzt ist, notwendig beizuladen ist.
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Liegen - wie im Streitfall - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG vor, so liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2006 III R 65/04, a.a.O.;vom 17.11.2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692;vom 17.02.2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, entgegen der Auffassung der Klägerin auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575;vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; vgl. auch Urteil des FG Berlin vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219).

    Hieraus ergibt sich, dass eine Abzweigung nicht zulässig ist, soweit der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

    Leistet der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Barunterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus, ist jegliche Abzweigung unzulässig (vgl. § 74 Abs. 1 Satz 3 Zweite Alternative EStG; vgl. BFH-Urteile vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692 und vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575).

    Der Zweck des Kindergeldes, eine steuerliche Entlastung von Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen zu bewirken, lässt es nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2004, VIII R 30/04, a.a.O.) nicht als ermessensfehlerhaft erscheinen, selbst geringe regelmäßige Unterhaltszahlungen des Kindergeldberechtigten bei der Bestimmung der Höhe des abzuzweigenden Kindergeldes zu berücksichtigen.

    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt - ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen - pauschal zu berücksichtigen und in typisierender Weise nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575; vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Liegen - wie im Streitfall - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG vor, so liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2006 III R 65/04, a.a.O.; vom 17.11.2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692;vom 17.02.2004, VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, entgegen der Auffassung der Klägerin auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575;vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219).

    Hieraus ergibt sich, dass eine Abzweigung nicht zulässig ist, soweit der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

    Leistet der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Barunterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus, ist jegliche Abzweigung unzulässig (vgl. § 74 Abs. 1 Satz 3 Zweite Alternative EStG; vgl. BFH-Urteile vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692 und vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575).

    Der Zweck des Kindergeldes, eine steuerliche Entlastung von Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen zu bewirken, lässt es nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2004, VIII R 30/04, a.a.O.) nicht als ermessensfehlerhaft erscheinen, selbst geringe regelmäßige Unterhaltszahlungen des Kindergeldberechtigten bei der Bestimmung der Höhe des abzuzweigenden Kindergeldes zu berücksichtigen.

    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt - ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen - pauschal zu berücksichtigen und in typisierender Weise nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575; vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Hieraus ergibt sich, dass eine Abzweigung nicht zulässig ist, soweit der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

    Beim Erlass eines erneuten Abzweigungsbescheids wäre es nach Auffassung des Senats nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt --ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen-- pauschal zu berücksichtigen und nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Begründet wird dies - zu Recht - mit dem Zweck des Kindergeldes, die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich zu entlasten (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575; vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 41/12

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung -

    Dabei erscheint es in solchen Fällen ermessensgerecht, das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten abzuzweigen, so dass es dem Kindergeldberechtigten in Höhe der von ihm erbrachten Leistungen verbleibt (BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Begründet wird dies - zu Recht - mit dem Zweck des Kindergeldes, die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich zu entlasten (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575; vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219).
  • FG Hessen, 01.02.2007 - 13 K 2752/06

    Abzweigung des Kindergeldes für ein volljähriges behindertes und voll stationär

    Das erkennende Gericht hatte im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren VIII R 58/03, VIII R 30/04 und III R 65/04 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Der Zweck des Kindergeldes, eine steuerliche Entlastung von Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen zu bewirken, lässt es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17.11.2004, VIII R 30/04, a.a.O.) nicht als ermessensfehlerhaft erscheinen, selbst geringe regelmäßige Unterhaltszahlungen des Kindergeldberechtigten bei der Bestimmung der Höhe des abzuzweigenden Kindergeldes zu berücksichtigen.

  • BFH, 26.08.2010 - III R 16/08

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht -

    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 11. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    c) Bei der Entscheidung über die Abzweigung des Kindergeldes an eine andere Person oder Stelle als den Kindergeldberechtigten nach § 74 Abs. 1 EStG im Falle fehlender Unterhaltsleistung durch die originär kindergeldberechtigten Eltern handelt es sich um eine Ermessensentscheidung auf der Rechtsfolgenebene (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285, FG München, Urteile vom 12. Dezember 2007 10 K 4917/06, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 24. Mai 2006 9 K 4733/02, EFG 2006, 1335; ebenso Schmidt/Weber-Grellet, EStG 26. Aufl., § 74 Rz. 4; vgl. ferner BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

    Kommt die Familienkasse in der Annahme, der Tatbestand des § 74 Abs. 1 EStG sei nicht erfüllt, ihrer Pflicht zur Ermessensausübung nicht nach, verletzt sie die Rechte des Betroffenen (sog. Ermessensunterschreitung, BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06

    Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; Zahlung von

    Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1; BFH-Beschluss vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; ebenso Greite FR 2006, 896) darauf abgestellt, in welcher Höhe der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nachkommt und in welcher Höhe die Auszahlung von Kindergeld in Betracht kommt.

    Sofern die FK die tatsächlichen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat an die Hand gegebenen Pauschalierungsmöglichkeiten exakter bestimmen kann, wird jedenfalls eine Abzweigungsentscheidung nach der das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Beigeladenen abgezweigt wird, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können (s. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 692 a.E. und Greite FR 2006, 897).

  • BFH, 13.08.2007 - III B 51/07

    Kindergeld; Abzweigung

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG München, 14.02.2007 - 9 K 202/06

    Rechtmäßigkeit einer Abzweigung des Kindergeldes an den Träger der Jugendhilfe;

  • FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05

    Festsetzung von Kindergeld bei unterlassener Unterhaltsleistung;

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 2995/07

    Keine Abzweigung von Kindergeld zugunsten des Sozialhilfeträgers bei erheblichem

  • FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09

    Abzweigung von Kindergeld

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10102/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10081/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10039/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 K 2281/07

    Abzweigung von Kindergeld zugunsten eines Sozialhilfeträgers

  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 3734/06

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind bei unterlassener Unterhaltsleistung durch

  • FG Münster, 23.10.2007 - 8 K 590/06

    Auszahlung von festgesetztem Kindergeld an ein Kind im Fall unterbliebener

  • FG Berlin, 21.03.2005 - 10 K 10366/04

    Umfang der Kindergeldabzweigung bei nur geringen Unterhalt der

  • FG München, 14.02.2007 - 9 K 2453/06

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes in einer

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 3849/05

    Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 3833/03

    Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung

  • FG München, 01.07.2013 - 5 K 1401/12

    Kindergeld, neue Ermessensentscheidung nach Abzweigungsverfügung im

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