Rechtsprechung
| BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anteilsveräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG - Zeitpunkt der Verwirklichung der Veräußerung - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Geschäftsanteilen im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen) - Abgrenzung zum Missbrauch nach § 42 AO
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 17 Abs. 1
§ 17 EStG kann auch bei Übergang der wirschaftlichen Inhaberschaft am Geschäftsanteil verwirklicht sein - NWB SteuerXpert START
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 17
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zeitpunkt der Gewinnerzielung aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wirtschaftliches Eigentum bei Doppeloptionen
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Veräußerung von GmbH-Anteilen durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums
- lto.de (Kurzinformation)
Bei der Prüfung, ob Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vorliegt, entscheidet sog. Gesamtbildbetrachtung
Besprechungen u.ä.
- steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption (RiBFH Prof. Dr. Monika Jachmann; steueranwaltsmagazin 2/2007, S. 76)
Sonstiges (5)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 17 Abs 1 J: 1990, EStG § 17 Abs 2 J: 1990, AO § 39 Abs 2 Nr 1 J: 1977
Anteilsveräußerung; GmbH; Wesentliche Beteiligung; Wirtschaftliches Eigentum - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen beim Unternehmenskauf" von RA/FASteuerR/StB Dr. Thomas Kleinheisterkamp und RA/FASteuerR Dr. Matthias Schell, LL.M., original erschienen in: DStR 2010, 833 - 839.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 11.07.2006, Az.: VIII R 32/04 (Zeitpunkt der Gewinnerzielung aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellsch.; Übergang des wirtschaftl. Eigentums bei Doppeloption)" von RAin Dr. Heike Weber, LL.M., original erschienen in: BB 2006, 2681.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 11.07.2006, Az.: VIII R 32/04 (Anteilsveräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG)" von RA/StB Dr. Florian Kutt, original erschienen in: DB 2006, 2665 - 2670.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 11.07.2006, Az.: VIII R 32/04 (Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Ankaufsrecht der Käufer und gleichzeitigem Andienungsrecht der Verkäufer)" von WP/StB Prof. Dr. Wolf- Dieter Hoffmann, original erschienen in: GmbHR 2007, 54 - 56.
Verfahrensgang
- FG Köln, 03.02.2004 - 1 K 7881/99
- BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 214, 326
- NJW-RR 2007, 471
- BB 2006, 2676
- DB 2006, 2665
- BStBl II 2007, 296
Wird zitiert von ... (32)
- FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09
§ 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 8b Abs 2 KStG, § 68 FGO
Die Betriebsprüfung berief sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BFH zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei GmbH-Geschäftsanteilen aus Anlass der Vereinbarung wechselseitiger Kauf- und Verkaufsoptionen der Vertragsparteien (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296).Die Voraussetzungen, unter denen nach den Ausführungen im BFH-Urteil vom 11.07.2006 (VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296) bei GmbH-Geschäftsanteilen ausnahmsweise von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bereits im Zeitpunkt der Einräumung von Optionsrechten ausgegangen werden könne, seien im Streitfall nicht erfüllt.
Die im Fall des BFH (Urteil vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296) erwogenen Voraussetzungen seien auch im Streitfall erfüllt.
Denn ausschlaggebend ist nicht das formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte (BFH vom 10.03.1988 - IV R 226/85, BStBl. II 1988, 832; BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296).
In diesem Fall (…so der BFH a.a.O.) sei nach dem typischerweise zu prognostizierenden Geschehensablauf davon auszugehen, dass jedenfalls im zeitlichen Überschneidungsbereich der Optionen entweder der Verkäufer (zur Abwendung eines Vermögensverlustes) oder der Käufer (zur Realisierung eines Vermögenszuwachses) von seinem Optionsrecht Gebrauch machen werde, was dazu führe, dass das Wertminderungsrisiko und die Wertzuwachschancen bereits durch die Vereinbarung der Optionen auf den Käufer übergegangen seien (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 4. a.).
Dass keine Partei ihr Optionsrecht ausübte, hielt der BFH in dem von ihm entschiedenen Einzelfall für eine rein spekulative Erwägung, da den dortigen Verkäufern im Hinblick auf die Ausübung ihrer Beteiligungsrechte erhebliche Beschränkungen auferlegt worden waren und keine nachvollziehbaren Argumente dafür vorgebracht worden seien, weshalb die Verkäufer hätten bereit gewesen sein sollen, diesen Zustand auf Dauer hinzunehmen (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 4. b.).
Den Übergang wesentlicher Rechte sah der BFH in der Entscheidung vom 11.07.2006 darin, dass der Käufer aufgrund der zuvor veräußerten Anteile eine von den kapitalmäßigen Beteiligungsverhältnissen abweichende Stimmrechtsmehrheit erhalten hatte, durch die die verbliebenen Anteile des Kernbereichs ihrer Mitwirkungsrechte entkleidet worden seien (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 5. a. aa.) und die Verkäufer ihre Interessen nicht mehr hätten wahrnehmen können.
Dem stünde - so der BFH - im entschiedenen Fall nicht entgegen, dass die Verkäufer auch bei beteiligungskongruenter Stimmrechtsverteilung Mehrheitsbeschlüsse nicht hätten verhindern können, da die Optionsrechte nur einheitlich (d.h. hinsichtlich sämtlicher verbliebener Anteile) hätten ausgeübt werden können und sich die Verkäufer in allen wichtigen Belangen dem Mehrheitsstimmrecht des Käufers unterworfen hatten (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 5. a. bb).
Hierzu seien eine Geschäftsführerbestellung der Verkäuferseite oder die vereinbarten Grundsätze zur Zusammenarbeit wegen des Weisungs- und Letztentscheidungsrechts der Gesellschafterversammlung auch nicht geeignet (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 5. a. cc).
Im Streitfall erkannte der BFH auch die vereinbarte erforderliche 75%-ige Stimmmehrheit für einige außergewöhnliche Geschäftsvorfälle nicht als Gegenargument an, da nach dem Gesamtbild des Einzelfalls (insbesondere dem in den vertraglichen Vereinbarungen "vorgezeichneten typischen Geschehensablauf") nicht ernsthaft damit zu rechnen gewesen sei, dass es zu derartigen Entscheidungen kommen würde (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 5. a. cc).
Bei der anzustellenden Gesamtwürdigung (nach der ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auch bei geringerer Ausprägung eines der genannten Kriterien anzunehmen sein könne) müsse dabei allerdings auch berücksichtigt werden, dass die Nachteile aus entgehenden Gewinnausschüttungen in die Verhandlungen über den Optionskaufpreis einbezogen worden seien (BFH vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BStBl. II 2007, 296, unter II. 5. c.).
Hinsichtlich des insoweit zu erwartenden Geschehensablaufs stellt der Senat auf das Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. BFH vom 11.07.2006 a.a.O.) und auf das zwischen den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollte ab (…vgl. Kempermann a.a.O.).
Dabei war auch die von der Klägerin ins Feld geführte anderweitige Veräußerung der Restanteile an einen Dritten nur von theoretischer Natur (bzw. nach der Wortwahl des BFH im Urteil vom 11.07.2006 a.a.O. "rein spekulativ").
Wie im Fall des BFH vom 11.07.2006 (a.a.O.) wurden neue maßgeschneiderte Geschäftsanteile erzeugt und hatte sich die A-GmbH ihrer Stimmrechtsmehrheit begeben.
Wie im dargestellten Fall des BFH vom 11.07.2006 (a.a.O.) wurde ein fixer Kaufpreis sowohl für die Ausübung der Kaufoption als auch für die Ausübung der Verkaufsoption vereinbart.
- FG Hessen, 12.02.2009 - 12 K 3263/07
Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen; …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Tatbestand der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 4 EStG in dem Zeitpunkt verwirklicht, zu dem die bürgerlich-rechtliche oder die wirtschaftliche Inhaberschaft an den Kapitalgesellschaftsanteilen auf den Erwerber übergeht (vgl. nur BFH Urteil vom 11.07.2006 VIII R 32/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 296).Der wirtschaftliche Eigentümer kann danach den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen (BFH, Urteil vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ;… Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 39 AO Rz. 24).
Gegenstand des wirtschaftlichen Eigentums können damit auch Anteile an Kapitalgesellschaften (BFH, Urteile vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ) und somit auch Aktien (BFH, Urteil vom 15.12.1999 I R 29/79, BStBl II 2000, 527 ) sein.
Wirtschaftliches Eigentum bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 10.03.1988 IV R 226/85, BStBl II 1988, 832 ; vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ; vom 22.07.2008 IX R 74/06, Betriebs Berater - BB - 2008, 2442 ) dann anzunehmen, wenn (1.) der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und (2.) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie (3.) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es für die Besteuerung nicht auf die äußere Gestaltung ankommt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse, also auf das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich auch Bewirkte (BFH, Urteile vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ).
Bei der Beurteilung, ob in diesem Fall eine schuldrechtliche Verpflichtung bereits dazu führt, dass der Käufer eine wirtschaftliche Position erlangt, die ihm nicht mehr entzogen werden kann, kommt es auf den nach der vertraglichen Gestaltung typischen und unter normalen Umständen zu erwartenden Geschehensablauf an (BFH, Urteil vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 39 AO Rz. 52).
Dies ergibt sich daraus, dass es im Rahmen der Frage, ob wirtschaftliches Eigentum übertragen wurde, auf den typischen und unter normalen Umständen zu erwartenden Geschehensablauf ankommt (BFH, Urteil vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 39 AO Rz. 52).
Es ist nämlich unschädlich, wenn einzelne Merkmale weniger stark ausgeprägt sind (BFH-Urteil vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ).
- FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09
Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer …
- das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (…vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 38/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH, BFH/NV 2011, 41; BFH vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296; BFH vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937).Bei Doppeloptionen könne regelmäßig davon ausgegangen werden, dass - jedenfalls im Überschneidungszeitraum der vereinbarten Optionszeiträume - entweder Käufer oder Verkäufer von seinem Optionsrecht Gebrauch machen werden (vgl. BFH vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296).
Demgegenüber hat der BFH in Urteilen vom 04.07.2007 (VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937) und vom 11.07.2006 (VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296) den Übergang des Gewinnbezugsrechts nicht als zwingend angesehen.
Erwerbsoptionen sind aber ausnahmsweise dann geeignet, die Annahme wirtschaftlichen Eigentums zu begründen, wenn nach dem typischen für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann (BFH vom 11.07.2006, VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296;… vgl. auch BFH vom 10.06.1988, III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 29.07.1981, I R 62/77, BStBl II 1982, 107, 110; vom 26.01.1970, IV R 144/66, BStBl II 1970, 264, 273; Steinhauff, Juris PR-Steuer R 49/2007, Anm. 4).
bb) In der Entscheidung vom 11.07.2006 (VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296) geht der BFH davon aus, dass bei Doppeloptionen jedenfalls im Überschneidungsbereich der vereinbarten Optionszeiträume entweder der Verkäufer zur Abwendung eines Vermögensverlustes oder die Käuferin zur Realisierung eines Vermögenszuwachses von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen werde.
Der Streitfall unterscheidet sich insoweit von dem Fall, welcher der Entscheidung des BFH vom 11.7.2006 ( VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ) zu Grunde lag.
- BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05
Steuerrecht - Auskunft der Finanzbehörde bei ungeklärter Rechtslage
Eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob das zunächst ins Auge gefasste Tranchenmodell eine Versteuerung des gesamten Veräußerungsgewinns im Jahr des Zuflusses der ersten Kaufpreisrate zur Folge hat, lag im Jahre 1999 nicht vor; auf das von der Revisionserwiderung zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2006 (VIII R 32/04) kann nicht abgestellt werden (vgl. BGHZ 145, 256, 261 ff).Auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist für die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen einer Gesamtbildbetrachtung darauf abzustellen, ob der Käufer bereits eine rechtlich geschützte Erwerbsposition, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, erlangt hat, und ob die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (BFH DB 2006, 2665).
- BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur …
(3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (s. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).Zu berücksichtigen ist, dass es nicht auf die äußere rechtliche Gestaltung ankommt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse, also auf das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich auch Bewirkte (BFH-Urteil in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).
In diesem Sinne kommt im Streitfall der Grundsatz zum Tragen, weil die tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse sich hier in einem wesentlichen Punkt von denen unterscheiden, die dem Urteil des Senats in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296 zugrunde lagen.
- BFH, 19.12.2007 - VIII R 14/06
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines …
Unter diesen Voraussetzungen können auch Rechte und also auch Kapitalgesellschaftsanteile Gegenstand wirtschaftlichen Eigentums sein (s. dazu des Näheren Urteil des Senats vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, 298, m.w.N.).Dem Senatsurteil in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296 lag eine Doppeloption mit von vornherein fest vereinbartem Kaufpreis zugrunde.
- BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der …
(ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937, und vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.). - BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06
Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche …
(3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296).Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (…BFH-Urteile vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041, 1044; in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296).
- BFH, 26.08.2010 - I R 17/09
Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell
Ob einer Person ein Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, weil sie - ohne zivilrechtlicher Eigentümer zu sein - die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass sie den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, ist "nach dem normalen Verlauf der Dinge" unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse (…z. B. BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/ NV 2004, 306; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; s. a. Buciek in Blümich, EStG/ KStG/ GewStG, § 5 EStG Rz 513a, m. w. N.) zu entscheiden.Dabei hat es die formale Rechtsposition (rechtliche Befugnis) der Z einerseits und "das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte" (BFH-Urteile in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296;… vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/ NV 2001, 1041) andererseits abgewogen.
- BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09
Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines …
Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO), wenn der Käufer des Anteils (1) aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und (2) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-) Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie (3) Risiko und Chance von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m. w. N.; in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II. 2.).Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II. 2., m. w. N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 6 K 923/06
Innehaben des wirtschaftlichen Eigentums der Kommunen an Aktien eines …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 23/10
Wirtschaftliches Eigentum an einer Beteiligung in qualifizierter Höhe
- BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von …
- BFH, 24.11.2009 - I R 12/09
Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis
- BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10
Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an …
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des …
- FG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 11 K 2218/08
Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Wirtschaftliches Eigentum an einem …
- BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05
Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer …
- BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06
Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft
- FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2791/09
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil
- FG Köln, 20.06.2012 - 4 K 295/10
- BFH, 06.05.2008 - IV B 151/07
Verkauf eines GmbH-Anteils vor Umwandlung - Übergang des wirtschaftlichen …
- BFH, 26.01.2011 - VIII R 14/10
Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Unentgeltliche Übertragung - …
- OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten
- FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10
- FG Niedersachsen, 15.03.2007 - 10 K 104/01
Wirtschaftliches Eigentum bei einem Gebäude-Teilamortisations-Leasingvertrag …
- FG Nürnberg, 22.08.2007 - 6 K 1049/07
Bestimmung des richtigen Veranlagungszeitraumes für die Versteuerung des Gewinns …
- FG Münster, 13.11.2009 - 14 K 2210/06
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen; …
- FG München, 22.12.2009 - 13 K 3582/06
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung unter einer aufschiebenden Bedingung - …
- FG Nürnberg, 27.10.2009 - 1 K 939/07
Steuerpflicht der Veräußerung von einbringungsgeborenen GmbH-Anteilen nach § …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 K 7341/02
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Einkommensteuerrechtliche Auswirkung beim …
