Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13459
BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19 (https://dejure.org/2022,13459)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2022 - VIII R 33/19 (https://dejure.org/2022,13459)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2022 - VIII R 33/19 (https://dejure.org/2022,13459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EuRatVorRAbk Art 17, EuRatVorRAbk Art 18 Buchst b, EStG VZ 2012
    Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, Art 17 EuRatVorRAbk, Art 18 Buchst b EuRatVorRAbk, EStG VZ 2012
    Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes, § 2 der Abgabenordnung, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 3 EStG, Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung; Auslegung der Originalfassung des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949; Wirkung einer erteilten Bescheinigung über eine Steuerbefreiung

  • rewis.io

    Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 2 ; FGO § 135 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung; Auslegung der Originalfassung des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949; Wirkung einer erteilten Bescheinigung über eine Steuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der tageweise beim Europarat beschäftigte Konferenzdolmetscher - und die deutsche Einkommensteuer

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EuRatVorRAbk Art 18 Buchst b, EuRatVorRAbk Art 17, GG Art 59 Abs 2 S 1
    Dolmetscher, Europarat, Steuerbefreiung, Völkerrecht

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EuRatVorRAbk Art 18 Buchst b ; EuRatVorRAbk Art 17 ; GG Art 59 Abs 2 S 1

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 75/97

    Besteuerung von Dolmetschern, die für den Europarat tätig sind

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949 (BGBl II 1954, 494) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteil vom 06.08.1998 - IV R 75/97, BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) unter Auslegung der Vorschrift ausgeführt, Vergütungen, die ein in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhalte, fielen nicht unter die genannte Steuerbefreiung, weil diese weder "officials" noch "agents" oder "agents temporaires" seien (BFH-Urteil vom 06.08.1998 - IV R 75/97, BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

    bb) Die in Art. 17 und Art. 18 Buchst. b des Allgemeinen Abkommens als Subjekte der Steuerbefreiung genannten "officials" und "agents" umfassen nach der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht die tageweise beschäftigten Dolmetscher (BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732, unter 2.c; s.a. BFH-Beschluss vom 26.02.2008 - VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952).

    Gemäß Art. 33 Abs. 3 WÜRV, der eine Vermutungsregel enthält, wonach die Ausdrücke des Vertrags in jedem authentischen Text dieselbe Bedeutung haben, ist deshalb davon auszugehen, dass der mehrdeutige Begriff "agents" im Sinne des eindeutigen Begriffs "officials" zu definieren ist (BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732, unter 2.a. am Ende und ff.; vgl. auch Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, 6. Aufl. 1996, Rz 1617).

    Zum anderen ist bei einer Person, die infolge ihrer nur tageweisen Beschäftigung nicht ständig mit den anderen Mitarbeitern der Organisation zusammenarbeitet, der Gesichtspunkt, dass eine unterschiedliche Besteuerung den sozialen Frieden zwischen den Beschäftigten stören könnte, zu vernachlässigen (BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

    Insbesondere handelt es sich nicht wie in Art. 17 des Allgemeinen Abkommens vorgesehen um eine abstrakt-generelle Regelung, durch die die Gruppen der betroffenen Beamten bestimmt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 12 K 12304/16

    Steuerfreiheit gegenüber "Beamten des Europarates" hinsichtlich ihrer vom

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.08.2019 - 12 K 12304/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die vom Kläger erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 22.08.2019 - 12 K 12304/16 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 78 mitgeteilten Gründen ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 22.08.2019 - 12 K 12304/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 21.02.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 11.11.2016 dahin zu ändern, dass seine Einkünfte aus der tageweisen Beschäftigung als Dolmetscher beim Europarat als steuerfrei zu behandeln sind.

  • BFH, 07.07.2015 - I R 38/14

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    Diese Fassung allein ist vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) für die Auslegung des völkerrechtlichen Vertrags maßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2015 - I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, Rz 17 f.; vom 02.09.2009 - I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394; vgl. auch Hahn, juris PraxisReport Steuerrecht 24/2016, Anm. 2; Reimer, Finanz-Rundschau 2007, 217, 221).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    Die Ermächtigung umfasst daher nicht wesentliche Überschreitungen und Änderungen der im Vertrag zugunsten der Organe und Institutionen ausgesprochenen Handlungsermächtigungen (vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2001 - 2 BvE 6/99, BVerfGE 104, 151, unter 2.a am Ende).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    Diese Fassung allein ist vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) für die Auslegung des völkerrechtlichen Vertrags maßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2015 - I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, Rz 17 f.; vom 02.09.2009 - I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394; vgl. auch Hahn, juris PraxisReport Steuerrecht 24/2016, Anm. 2; Reimer, Finanz-Rundschau 2007, 217, 221).
  • BFH, 26.02.2008 - VIII B 194/06

    Zur Steuerpflicht der Entgelte für Dolmetschertätigkeit beim Europarat - Vorlage

    Auszug aus BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19
    bb) Die in Art. 17 und Art. 18 Buchst. b des Allgemeinen Abkommens als Subjekte der Steuerbefreiung genannten "officials" und "agents" umfassen nach der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht die tageweise beschäftigten Dolmetscher (BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732, unter 2.c; s.a. BFH-Beschluss vom 26.02.2008 - VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952).
  • FG Münster, 17.05.2023 - 14 K 3421/20

    Einkommensteuer - Ist die Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der

    So habe der BFH mit Urteil vom 16.03.2022 (VIII R 33/19, BFHE 276, 134, BStBl II 2022, 552) entschieden, dass eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949 steuerbefreit sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht