Rechtsprechung
BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- openjur.de
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 1, BGB § 2303, BGB § 2303 ff
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- Bundesfinanzhof
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 22 Nr 1 EStG 2002, § 2303 BGB, § 2303 ff BGB
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar - rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 22 Nr 1 EStG 2002, § 2303 BGB, § 2303 ff BGB
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar - rewis.io
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- rewis.io
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 22 Nr. 1
Steuerpflichtiger Zinsanteil von regelmäßigen monatlichen Zahlungen i.R.e monatlichen Geldrente; Entgeltlicher Leistungsaustausch und Kapitalüberlassung bei Verzicht des Kindes gegenüber den Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche - datenbank.nwb.de
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen der Eltern an ihr Kind für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht nicht einkommensteuerbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerpflichtiger Zinsanteil von regelmäßigen monatlichen Zahlungen i.R.e monatlichen Geldrente; Entgeltlicher Leistungsaustausch und Kapitalüberlassung bei Verzicht des Kindes gegenüber den Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
- Übertragung von GmbH-Beteiligungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Angehörigen
- Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen
- Beteiligung ist Privatvermögen des Übertragenden
- Betriebsveräußerung
- Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
- Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen
- Wiederkehrende Leistungen auf Zeit
- Vorweggenommene Erbfolge
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 20.10.1999 - X R 132/95
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen ist, kann deren Steuerbarkeit nicht begründen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82;… vgl. auch Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 10 Rz 65 unter "Gegenleistung").Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag (BFH-Urteil in BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, m.w.N.), der der Regulierung der Vermögensnachfolge und ihrer Modalitäten im Todesfall des potentiellen Erblassers dienen soll.
Aus der Bewertung der in gestreckter Form erbrachten Leistung nach näherer Maßgabe des BewG ergibt sich nicht die Steuerbarkeit des Erwerbs (vgl. BFH-Urteil in BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, unter II.3.b bb).
- BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95
Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
aa) Kapitalforderung in diesem Sinne ist jede auf Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung oder den Rechtsgrund des Anspruchs (BFH-Urteil vom 20. Juni 1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 121). - BFH, 08.11.2005 - VIII R 105/03
Erstattungszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Der Hinweis des FA B auf die Senatsrechtsprechung zu Entgelten aus erzwungener Kapitalüberlassung (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2005 VIII R 105/03, BFH/NV 2006, 527, m.w.N.) geht deshalb fehl.
- BFH, 07.04.1992 - VIII R 59/89
Rentenzahlungen als Abfindung für Erbverzicht sind wiederkehrende Bezüge (§ 22 …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Der erkennende Senat folgt dieser Auffassung, seine anders lautende frühere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. April 1992 VIII R 59/89, BFHE 167, 515, BStBl II 1992, 809) ist insoweit überholt. - BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Hinsichtlich der Begründung im Einzelnen wird auf das Urteil vom heutigen Tage Az. VIII R 43/06 Bezug genommen. - BFH, 09.03.1982 - VIII R 160/81
Sparkassenbrief - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zinsen - Laufzeit eines …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Erforderlich ist aber in jedem Fall die Überlassung von privatem Geldvermögen an Dritte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1987 VIII R 156/84, BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, unter III.2.; vom 9. März 1982 VIII R 160/81, BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; vgl. Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 294a;… vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 123). - BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84
Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Erforderlich ist aber in jedem Fall die Überlassung von privatem Geldvermögen an Dritte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1987 VIII R 156/84, BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, unter III.2.; vom 9. März 1982 VIII R 160/81, BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; vgl. Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 294a;… vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 123). - BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81
Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Erforderlich ist aber in jedem Fall die Überlassung von privatem Geldvermögen an Dritte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1987 VIII R 156/84, BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, unter III.2.; vom 9. März 1982 VIII R 160/81, BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; vgl. Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 294a;… vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 123). - FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05
Steuerpflichtigkeit von wiederkehrenden Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 1 …
Auszug aus BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Das Finanzgericht (FG) gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 849 veröffentlichten Urteil der Klage teilweise statt, indem es seiner Berechnung des Zinsanteils den erklärten tatsächlichen Zahlungszufluss zu Grunde legte, dessen relativ niedrige Höhe die Kläger mit einem Liquiditätsengpass der Mutter begründeten.
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
c) Entgegen der Auffassung der Kläger kann die Übertragung des Grundbesitzes nicht als in vollem Umfang nicht einkommensteuerbare Übertragung des Grundbesitzes (ohne Zufluss eines Zinsanteils in den Rentenzahlungen) behandelt werden, weil der Senat den Verzicht auf einen noch nicht entstandenen Pflichtteilsanspruch gegen wiederkehrende Leistungen als nicht einkommensteuerbaren Vorgang behandelt (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 07.04.1992 - VIII R 59/89, BFHE 167, 515, BStBl II 1992, 809; vom 09.02.2010 - VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793, und VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 06.02.2017 - 11 K 3064/15
Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten
Eine andere Beurteilung ergebe sich entgegen des Urteils des 7. Senats des Finanzgerichts Düsseldorfs auch nicht anhand anderer BFH Urteile (BFH Urteile vom 9.2.2010 VIII R 43/06 Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2010, 818 und VIII R 35/07 Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1793).Dies beruht auf dem Gedanken, dass in diesen Fällen kein Leistungsaustausch über die Veränderung einer bereits bestehenden Forderung vorliegt; daher könne auch kein Entgelt für eine Stundung einer solchen Forderung vorliegen (BFH Urteile vom 9.2.2010 VIII R 43/06, BStBl. II 2010, 818; VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793; vom 20.11.2012 VIII R 57/10, BStBl. II 2014, 56;… Beschluss vom 26.3.2013 VIII B 157/12, BFH/NV 2013, 934).
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 22/17
Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht …
Wenn nach dem Urteil des BFH vom 09.02.2010 - VII R 35/07 (BFH/NV 2010, 1793) selbst bei wiederkehrenden Zahlungen infolge eines Pflichtteilsverzichts keine Kapitalüberlassung vorliege, müsse dies bei einer Einmalzahlung erst recht gelten.Zwar unterliegt das Entgelt für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Besteuerung, da es sich bei der Regulierung der Vermögensnachfolge um einen erbrechtlich, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich unentgeltlichen Vertrag handelt (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1793; in BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818; in BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).
cc) Die BFH-Urteile jeweils in BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818 und in BFH/NV 2010, 1793 führen zu keiner anderen Beurteilung.
- FG Hessen, 06.11.2018 - 12 K 1328/17
Erträge aus rückabgewickelten Darlehensvertrag als Kapitaleinkünfte
Dabei ist eine Kapitalforderung jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung oder den Rechtsgrund des Anspruchs (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BFH-Urteil vom 9. Februar 2010 VIII R 35/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1793;… Schmidt/Levedag, EStG, 37. Auflage 2018, § 20 Rz 100 f., mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen).Dabei kann die Kapitalüberlassung in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, etwa durch Hingabe als Darlehen, durch Novation eines bestehenden Zahlungsanspruchs in ein Darlehen oder durch zeitliche Erstreckung eines Zahlungsanspruchs mittels Verrentung (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1793).
- FG Köln, 14.08.2019 - 14 K 719/19
Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise …
Vielmehr fällt unter den Begriff jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung und den Rechtsgrund des Anspruchs (z.B. BFH-Urteile vom 02.03.1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603; vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris; vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793). - FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?
Außerdem übersehe der Ag., dass die hier streitige Rechtsfrage Gegenstand der Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 35/07 und Aktenzeichen X R 38/06 sei.Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).
Die Beschwerde wird im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 35/07 und X R 38/06) zugelassen.
- FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
Zerlegung der Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil bei …
Demgegenüber hat der BFH in neueren Entscheidungen bezüglich der Frage der Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen festgestellt, allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen sei, könne deren Steuerbarkeit nicht begründen (BFH vom 9.2. 2010 VIII R 43/06 BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, und VIII R 35/07 BFH/NV 2010, 1793). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher …
Die von der Beklagten ergänzend angeführte Entscheidung, BFH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VIII R 35/07 -, BVH-NV 2010, 1793, juris, vermag eine abweichende Beurteilung nicht zu rechtfertigen. - FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3189/17
Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche …
Das FA bezieht sich auf seine Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, den beiden Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09.02.2010 VIII R 43/06 und VIII R 35/07 lägen andere, nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.36 Allerdings hat der BFH ausgeführt, dass bei einem Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche selbst bei wiederkehrenden Zahlungen der Eltern kein entgeltlicher Leistungsaustausch zwischen Eltern und Kind und damit keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern vorliege (BFH, Urteil vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793, Juris Rn. 23-25; BFH…, Urteil vom 09.02.2010 VIII R 43/06, DStR 2010, 1327, Juris Rn. 14).
Von den Sachverhalten, die den Urteilen des BFH vom 09.02.2010 VIII R 43/06 und VIII R 35/07 zugrunde liegen, unterscheidet sich der hiesige insoweit, dass gerade keine laufenden Zahlungen, sondern nur eine einmalige Schlusszahlung vereinbart wurde, ferner dadurch, dass in die steuerliche Beurteilung auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geschwistern einfließen könnte.
- BFH, 08.10.2014 - VIII B 115/13
Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zinsanteile in Kaufpreisraten bei …
Diese Rechtsprechung beruht auf der Grundlage, dass in diesen Fällen kein Leistungsaustausch über die Verrentung einer bestehenden Kapitalforderung stattfindet und der Vertrag als unentgeltlicher Vorgang insgesamt der Einkommensteuer nicht unterliegt (siehe BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818; VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793; vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56;… vom 26. März 2013 VIII B 157/12, BFH/NV 2013, 934). - FG Köln, 15.12.2020 - 5 K 2552/19
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Anschluss an den Widerruf eines …
- FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 2030/13
Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar
- FG Münster, 15.12.2020 - 2 K 2866/18
Berücksichtigung einer Zahlung aufgrund eines zivilgerichtlichen Vergleichs im …
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- FG Köln, 19.01.2022 - 5 K 1371/20
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung nach vorherigem Widerruf des …
- FG Sachsen, 27.03.2014 - 1 K 1406/13
Auf die Lieferung von Gold gerichtetes, börsengehandeltes Wertpapier ohne feste …
- FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20
Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 5 K 161/20
Rückabwicklung von Verbraucherkreditverträgen: Steuerbarkeit von aufgrund eines …
- FG Baden-Württemberg, 14.09.2020 - 10 K 1468/19
Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Nutzungsersatz im Zuge der Rückabwicklung …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 338/08
Keine Versorgungsleistung monatlicher Zahlungen aus einem Vermächtnis, die der …
- FG Münster, 29.12.2021 - 8 K 592/20
Erfassen der Vergütung für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als sonstige …