Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2000 - VIII R 38/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,38374
BFH, 28.03.2000 - VIII R 38/98 (https://dejure.org/2000,38374)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2000 - VIII R 38/98 (https://dejure.org/2000,38374)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2000 - VIII R 38/98 (https://dejure.org/2000,38374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,38374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 9 Abs 1 S 2, GewStG § 9 Abs 1 S 3
    Kürzungsbetrag

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 19/05

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG - Behandlung von

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung die Einbeziehung von Zinsen in die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann abgelehnt, wenn die Einkünfte aus der Anlage vereinnahmter Mietüberschüsse resultieren und die Anlage vorgenommen worden ist, um Grundstücksdarlehen tilgen zu können (BFH-Urteil in BFHE 191, 382, BStBl II 2000, 355), oder wenn die Zinsen aus einem Guthaben herrühren, das der Bestreitung regelmäßig wiederkehrender oder einmaliger Aufwendungen für die Erhaltung des Grundbesitzes dient (FG Berlin, Urteil vom 14. Januar 1998 6 K 6419/95, EFG 1998, 1145, bestätigt durch BFH-Beschluss gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --jetzt § 126a FGO-- vom 28. März 2000 VIII R 38/98, nicht veröffentlicht --n.v.--).

    d) Nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Meinung im Schrifttum ist der Begriff "Grundbesitz" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ebenso wie in Satz 1 dieser Bestimmung im (gegenüber dem Einkommensteuerrecht engeren) bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1977 I R 50/75, BFHE 122, 534, BStBl II 1977, 778, unter 1. der Gründe; vom 22. August 1990 I R 66/88, BFHE 162, 437, BStBl II 1991, 249, und vom 26. Februar 1992 I R 53/90, BFHE 167, 557, BStBl II 1992, 738, unter II.1.a der Gründe; FG Berlin, Urteil in EFG 1998, 1145, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 28. März 2000 VIII R 38/98, n.v.; Blümich/Gosch, § 9 GewStG Rz 64; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 9 Nr. 1 Rz 21; Stäuber in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 9 Nr. 1 Rz 106).

  • BFH, 14.04.2000 - I B 104/99

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

    b) Abgesehen davon, dass die bloße Anhängigkeit einer Parallelsache eine Rechtsfrage nicht grundsätzlich bedeutsam sein läßt, ist es auch unbeachtlich, in welcher Weise der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Revisionsverfahren VIII R 38/98 entscheiden wird, in dem es um die Einbeziehung bestimmter Kapitalerträge in den erweiterten Kürzungsumfang geht.
  • BFH, 12.07.1999 - I B 5/99

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach letzter Grundstücksveräußerung

    Die bloße Behauptung, die aufgeworfene Rechtsfrage sei von allgemeinem Interesse, kann diese Darlegung ebensowenig ersetzen, wie der Hinweis auf die derzeit anhängige Revision VIII R 38/98 gegen das Urteil des FG Berlin vom 14. Januar 1998 6 K 6419/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1145).
  • FG Köln, 15.03.2005 - 6 K 7455/01

    Zuordnung von Schuldzinsen bei Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

    Daneben kommt auch eine Aufteilung der Zinsaufwendungen bzw. sonstiger Allgemeinkosten im Schätzungswege zwischen den beiden Einkunftsbereichen nach der vom BFH bestätigten Rechtsprechung des FG Berlin nicht in Betracht (Urteil vom 14. Januar 1998, 6 K 6419/95, EFG 1998, 1145; die hiergegen eingelegte Revision wurde mit Beschluss des BFH vom 28.03.2000 VIII R 38/98 zurück gewiesen, diese Entscheidung ist nicht dokumentiert).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht