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   BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66   

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https://dejure.org/1972,438
BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66 (https://dejure.org/1972,438)
BFH, Entscheidung vom 29.02.1972 - VIII R 45/66 (https://dejure.org/1972,438)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - VIII R 45/66 (https://dejure.org/1972,438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhältnis - Steuerrechtliche Anerkennung - Arbeitslohn - Darlehnsweiser Rückfluß - Verzinsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 263
  • DB 1972, 1270
  • BStBl II 1972, 533
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.06.1971 - I R 30/69

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Eindeutige Vereinbarung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66
    Der VIII. Senat hält auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112) an den Grundsätzen seines Urteils VIII R 24/66 vom 29. Juli 1971 (BFH 103, 67, BStBl II 1971, 732) fest, nach denen der steuerrechtlichen Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses eines Ehegatten der darlehnsweise Rückfluß von Teilen des Arbeitslohns nicht entgegensteht, wenn von den Ehegatten klare und eindeutige Vereinbarungen zumindest über angemessene Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens getroffen sind.

    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Grundsätzen des BFH-Urteils I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112).

  • BFH, 29.07.1971 - VIII R 24/66

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - Steuerrechtliche Anerkennung - Rückfluß

    Auszug aus BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66
    Der VIII. Senat hält auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112) an den Grundsätzen seines Urteils VIII R 24/66 vom 29. Juli 1971 (BFH 103, 67, BStBl II 1971, 732) fest, nach denen der steuerrechtlichen Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses eines Ehegatten der darlehnsweise Rückfluß von Teilen des Arbeitslohns nicht entgegensteht, wenn von den Ehegatten klare und eindeutige Vereinbarungen zumindest über angemessene Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens getroffen sind.

    In seinem Urteil VIII R 24/66 vom 29. Juli 1971 (BFH 103, 67, BStBl II 1971, 732) hat hierzu der erkennende Senat dahin Stellung genommen, daß einem sonst ordnungsgemäß vereinbarten und durchgeführten Ehegatten-Arbeitsverhältnis die steuerrechtliche Anerkennung nicht schon deshalb versagt werden darf, weil Teile des ordnungsgemäß ausgezahlten Arbeitslohnes als Darlehen in den Betrieb des Ehemannes zurückfließen.

  • BFH, 23.02.1968 - VI 325/65

    Die Verbindung und Trennung von Verfahren als prozessleitende Verfügungen -

    Auszug aus BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66
    Eine solche ist dann aber auch grundsätzlich bei Darlehen zwischen Ehegatten zu fordern (vgl. insbesondere BFH-Urteil VI 325/65 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 67, BStBl II 1968, 289), um eine klare und eindeutige Trennung der Einkommens- und Vermögenssphäre der Ehegatten herbeizuführen und die Hingabe der Darlehnsbeträge nicht als für den Vollzug des Arbeitsverhältnisses schädlich ansehen zu müssen.
  • BFH, 05.12.1963 - IV 98/63 S

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vereinbarte Monatsvergütung auch tatsächlich regelmäßig monatlich geleistet wird (vgl. u. a. Urteil des BFH IV 98/63 S vom 5. Dezember 1963, BFH 78, 335, BStBl III 1964, 131, und die dort angeführte Rechtsprechung).
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