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   BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12   

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https://dejure.org/2014,52172
BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12 (https://dejure.org/2014,52172)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2014 - VIII R 46/12 (https://dejure.org/2014,52172)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2014 - VIII R 46/12 (https://dejure.org/2014,52172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 4 Abs 4, EStG § 18, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • Bundesfinanzhof

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 18 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, § 12 der Abgabenordnung (AO), § 12 Satz 1 AO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Fahrtkosten eines Hafenlotsen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • rewis.io

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Fahrtkosten eines Hafenlotschen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Berücksichtigung der Fahrtkosten eines Hafenlotschen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Fahrtkosten eines selbständig tätigen Lotsen zwischen seiner Wohnung und dem Lotsrevier seiner Lotsenbrüderschaft in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgabe; Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

    Dieser prägende --regionsbezogene-- Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit der Lotsentätigkeit schließt es aus, den Mittelpunkt der Lotsentätigkeit auf den jeweils gelotsten Schiffen (vgl. für die regelmäßige Arbeitsstätte eines Marinesoldaten BFH-Urteil in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) oder aber in den ggf. unterhaltenen (der Arbeitsvorbereitung oder Arbeitsnachbereitung dienenden) Büros der Lotsen zu sehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

    bb) Zum anderen weist ein Lotsrevier als großräumige Betriebsstätte in der Form der Lotsenstation eine ortsfeste Einrichtung im Sinne der dargestellten Rechtsprechung auf, selbst wenn sich der Lotse dort --wie vom Kläger geltend gemacht-- nur für kurze Zeit aufhält und seine Tätigkeit im Wesentlichen auf den Schiffen und im Wachdienst auf den Außenstationen oder zu Hause (in einem häuslichen Arbeitszimmer oder Büro) erbringt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 13/01, BFH/NV 2004, 909, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404; BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, m.w.N.).

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.

    von zentraler funktioneller Bedeutung für die Abwicklung der Lotsaufträge im Einzugsbereich der weiträumigen Betriebsstätte ist (BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 29. April 2014 VIII R 33/10 (BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777) entschieden hat,.

    aa) Maßgeblich ist insoweit --wie der BFH schon früher insbesondere zur Lotsentätigkeit entschieden hat (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 279; in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777)-- der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden, die den steuerbaren Einkünften zugrunde liegen.

    Entscheidend ist, dass jedenfalls der Hafenbereich aufgrund seiner Lotsenstation als ortsfester Einrichtung eine großräumige Betriebsstätte im Sinne der Entscheidung in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777 darstellt und damit die regelmäßig angefahrenen Stellen im Umfeld der Lotsenstation als Endpunkt der regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sind.

    Die Notwendigkeit, nach der vorbezeichneten Entscheidung auch bei einer solchen großräumigen Betriebsstätte Fahrten aus Gründen der Billigkeit teilweise nach den Grundsätzen der Einsatzwechseltätigkeit zu behandeln (BFH-Urteil in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 5. November 1987 IV R 180/85, BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334), haben das FA und ihm folgend das FG gesehen und einen entsprechenden Ansatz der Fahrtkosten nach Geschäftsreisegrundsätzen (0,30 EUR je Entfernungskilometer) für einen Teil der Fahrten vorgenommen.

    Im Übrigen entspricht die rechtliche Würdigung des FG den Grundsätzen der Entscheidung in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777.

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    Dies erfordert, jeweils den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38).

    Dies ist der Betrieb oder die Betriebsstätte, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.; in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926).

    Ob die jeweilige ortsfeste Einrichtung der weiträumigen Betriebsstätte tatsächlich den Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bildet, bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen sowie nach dem konkreten Gewicht der dort verrichteten Tätigkeit (BFH-Urteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).

  • BFH, 06.02.2014 - VI R 34/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte des Fahrers eines Müllfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    cc) Für die gegenteilige Auffassung des Klägers kann das BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/13 (BFH/NV 2014, 691) nicht in Bezug genommen werden.

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.

    (2) Für das Verfahren in BFH/NV 2014, 691 hat der BFH das Vorliegen einer solchen eigenen betrieblichen Einrichtung (in Gestalt des Betriebshofs eines Dritten für Zwecke der Abstellung von Müllfahrzeugen) verneint sowie den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (Müllentsorgung) nicht auf dem streitbefangenen Grundstück gesehen.

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    schließt es der prägende --regionsbezogene-- Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit des Lotsen aus, den Mittelpunkt der Lotsentätigkeit auf den jeweils gelotsten Schiffen (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) oder in den nur der Arbeitsvorbereitung oder Arbeitsnachbereitung dienenden Büros der Lotsen zu sehen.

    Die dafür maßgebenden Grundsätze hat der BFH in der Weise konkretisiert, dass bei vorübergehenden Einsätzen an Bord eines Schiffes und anschließender Rückkehr an eine ortsfeste Station an Land nicht das jeweilige Schiff, sondern die an Land befindliche Station regelmäßige Arbeitsstätte ist (BFH-Urteil in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).

    Dieser prägende --regionsbezogene-- Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit der Lotsentätigkeit schließt es aus, den Mittelpunkt der Lotsentätigkeit auf den jeweils gelotsten Schiffen (vgl. für die regelmäßige Arbeitsstätte eines Marinesoldaten BFH-Urteil in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) oder aber in den ggf. unterhaltenen (der Arbeitsvorbereitung oder Arbeitsnachbereitung dienenden) Büros der Lotsen zu sehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95 (BFH/NV 1997, 279) klargestellt, dass die Fahrtkosten eines Lotsen unbeschränkt als Betriebsausgaben nach den Grundsätzen einer Einsatzwechseltätigkeit unabhängig davon zu berücksichtigen seien, ob eine Fahrt zuerst zur Lotsenstation führe oder nicht.

    aa) Maßgeblich ist insoweit --wie der BFH schon früher insbesondere zur Lotsentätigkeit entschieden hat (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 279; in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777)-- der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden, die den steuerbaren Einkünften zugrunde liegen.

    Entsprechendes gilt für die jeweiligen Einsatzorte des Klägers in seinem Lotsbezirk (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 279).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    es sich um ein zusammenhängendes Gelände handelt, auf dem der Steuerpflichtige auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (so BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) und.

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 258/09

    Beurteilung von Fahrten eines Hafenlotsen in ein Hafengebiet als Fahrten zu

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2012  8 K 258/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. April 2012  8 K 258/09 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juli 2009 dahin zu ändern, dass weitere Betriebsausgaben für 2005 in Höhe von 1.178 EUR, für 2006 in Höhe von 881 EUR und für 2007 in Höhe von 663 EUR abgezogen werden.

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 13/01

    Freiberufliche Tätigkeit - gesonderte Feststellung

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    bb) Zum anderen weist ein Lotsrevier als großräumige Betriebsstätte in der Form der Lotsenstation eine ortsfeste Einrichtung im Sinne der dargestellten Rechtsprechung auf, selbst wenn sich der Lotse dort --wie vom Kläger geltend gemacht-- nur für kurze Zeit aufhält und seine Tätigkeit im Wesentlichen auf den Schiffen und im Wachdienst auf den Außenstationen oder zu Hause (in einem häuslichen Arbeitszimmer oder Büro) erbringt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 13/01, BFH/NV 2004, 909, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404; BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2013 - VI R 62/12

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten -

    Auszug aus BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

  • BFH, 09.08.1995 - XI R 109/92

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • BFH, 05.11.1987 - IV R 180/85

    Fahrtkosten - Arzt - Eigener Pkw - Praxisvertretung

  • BFH, 15.04.1993 - IV R 5/92

    Voraussetzungen des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlaß von

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 34/90

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit eines Händlers auf Jahr-

  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben -

    Der so verwendete Betriebsstättenbegriff des § 12 AO ist nicht deckungsgleich mit dem Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG (BFH-Urteil vom 11. November 2014 VIII R 46/12, Rn. 17, n. v., juris).
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