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   BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12   

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https://dejure.org/2015,16425
BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12 (https://dejure.org/2015,16425)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2015 - VIII R 49/12 (https://dejure.org/2015,16425)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2015 - VIII R 49/12 (https://dejure.org/2015,16425)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162, FGO § 118 Abs 2, EStG § 6a Abs 1, EStG § 6a Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2009
    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • Bundesfinanzhof

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 6a Abs 1 EStG 2002, § 6a Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2005
    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • IWW

    § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 118 Abs. 2 FGO, § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 90 Abs. 1 AO, § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 91 Abs. 1 AO, § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO, § 126 Abs. 1 Nr. 2, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage eines Arztes zu Gunsten seiner Ehefrau

  • Betriebs-Berater

    Pensionsverpflichtungen bei Einzelunternehmen: Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten

  • rewis.io

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Abs. 1
    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage eines Arztes zu Gunsten seiner Ehefrau

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Rückstellung; keine Bindungswirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für nachfolgendes Veranlagungsverfahren; Vornahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pensionszusage im Ehegatten-Arbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - und der Sicherheitszuschlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 749
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Ein Verstoß des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgesetze liegt auch insoweit nicht vor, als das FG die fehlende betriebliche Veranlassung auch daraus abgeleitet hat, dass die der Klägerin erteilte Pensionszusage deutlich über deren Bruttoarbeitslohn lag und mit einem fremden Dritten so nicht vereinbart worden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).

    c) Die danach zu Unrecht gebildeten Rückstellungen für die Pensionszusage der Klägerin sind nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch offenen Schlussbilanz aufzulösen (BFH-Urteil in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2011  5 K 1669/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die gegen die Änderungsbescheide erhobene Klage mit Urteil vom 22. August 2011  5 K 1669/11 als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153; vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Lohnsteuer-Außenprüfungen beziehen sich immer nur auf die lohnsteuerrechtliche Beurteilung der dort geprüften Sachverhalte und entfalten keine Bindungswirkung für ein nachfolgendes Veranlagungsverfahren (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 123/94, BFH/NV 1997, 161).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153; vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen steht, charakterisieren (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
    Die Bindung des BFH entfällt nur dann, wenn bei der Schätzung gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Deshalb ist es gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, insbesondere bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21

    Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

    Sie muss allerdings ebenfalls (noch) schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und insoweit überprüfbar sein (z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2015 - VIII R 49/12, Rz 19 und vom 26.10.1994 - X R 114/92, BFH/NV 1995, 373).
  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Eine solche Situation ist charakteristisch für den (Un-)Sicherheitszuschlag als Form einer griffweisen Schätzung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, juris , Rz 19).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen einen Sicherheitszuschlag oder einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N.).
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen einen Sicherheitszuschlag oder einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, Juris, m.w.N.; zum Ganzen jüngst BFH-Urteil vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Deshalb kann es gerechtfertigt sein, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen einen Sicherheitszuschlag oder einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, juris, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde

    Deshalb sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, juris, Rz 19).
  • FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17

    Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand

    Deshalb ist es gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, insbesondere bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N., juris).
  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss, charakterisieren (BFH, Urteil vom 15.04.2015 VIII R 49/12, StuB 2015, 604 m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2021 - X B 25/20

    Schätzung und Sachverständigengutachten

    Es ist gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, insbesondere bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung wie hier, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2015 - VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 50/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15. 4. 2015 VIII R 49/12 -

  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche

  • FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18

    Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG Nürnberg, 30.01.2019 - 3 K 1419/17

    Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

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