Rechtsprechung
| BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Jeder Mitunternehmer einer KG muss im Streit um Gewinnfeststellung beigeladen werden
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.12.2003 - 11 K 1478/02
- BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06
Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb - …
Da die Innengesellschafter für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an allen stillen Reserven, insbesondere also nicht am Geschäftswert des Betriebs beteiligt waren (BFH-Urteil vom 25. Juni 1981 IV R 61/78, BFHE 134, 261, BStBl II 1982, 59;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 343, m.w.N.), konnten die Innen-GV nur dann auf die Begründung von Mitunternehmerschaften gerichtet sein, wenn entweder ein Geschäftswert bei Abschluss der Innen-GV nicht vorhanden war und auch zukünftig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht entstehen konnte (…vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1993 IV R 132/91, BFH/NV 1993, 647, 649), oder die Initiativrechte des (einzelnen) Innengesellschafters in dem Sinne besonders ausgeprägt waren, dass ihm --sei es als Geschäftsführer, sei es als Prokurist oder leitender Angestellter-- Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbständigen Ausübung übertragen wurden (BFH-Urteile vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906;… vom 16. Dezember 2003 VIII R 6/93, BFH/NV 2004, 1080;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 344). - FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04
Betriebsvermögensfreibetrag - Kommanditanteil: Keine Begünstigung mangels …
Aus der danach gebotenen Gesamtwürdigung muss sich ergeben, dass ein stilles Gesellschaftsverhältnis besteht, vermöge dessen der "Stille" Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann (BFH-Urteile vom 5. Juli 1978 I R 22/75, BFHE 125, 545, BStBl II 1978, 644, …und vom 18. Februar 1993 IV R 132/91, BFH/NV 1993, 647, m.w.N., vgl. auch FG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2003 11 K 1478/02 F, EFG 2004, 405, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 5/04).Darüber hinaus ist unter dem Az. VIII R 5/04 ein Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 1487/02 F (EFG 2004, 404) anhängig, in dem es um die Beantwortung der Rechtsfrage geht, ob ein zur Bejahung einer atypischen stillen Gesellschaft ausreichendes Mitunternehmerrisiko vorliegt, wenn ein stiller Gesellschafter zwar an den stillen Reserven und am Geschäftswert, nicht aber am laufenden Verlust der Gesellschaft beteiligt ist.
- FG Köln, 26.08.2008 - 1 K 38/04
Mitunternehmerrisiko bei der atypisch stillen Gesellschaft
Beide Merkmale müssen vorliegen, die geringere Ausprägung des einen Merkmals kann jedoch im Rahmen der gebotenen Gesamtbeurteilung im Einzelfall durch eine stärkere Ausprägung des anderen Merkmals ausgeglichen werden (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteile vom 9.12.2002 VIII R 122/86, BFH/NV 2003, 601 und vom 7.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906, jeweils m.w.N.).Vielmehr ist hierfür erforderlich, dass dem stillen Gesellschafter - sei es als Geschäftsführer, sei es als Prokurist oder leitender Angestellter - Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (…BFH-Urteile vom 9.12.2002 VIII R 122/86, BFH/NV 2003, 601 und vom 7.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906,).
Der stille Gesellschafter muss wie ein Unternehmer selbst auf das Schicksal des Unternehmens Einfluss nehmen können (BFH-Urteile vom 07.11.2006, BFH/NV 2007, 906;… vom 16.12.2003, BFH/NV 2004, 1080 …und vom 09.12.2002, BFH/NV 2003, 780, jeweils m.w.N.).
- BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe …
Insbesondere genügt sie den Begründungserfordernissen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, nach dem ein Revisionskläger die Umstände zu bezeichnen hat, aus denen sich die von ihm gerügte Rechtsverletzung ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906, m. w. N.). - BFH, 27.07.2009 - IV B 124/08
Atypisch stiller Gesellschafter - Mitunternehmerrisiko - vereinfachte Ermittlung …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist zum einen geklärt, dass von einer besonderen Ausprägung der Initiativbefugnisse dann auszugehen ist, wenn dem stillen Gesellschafter Aufgaben der Geschäftsführung zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906). - BFH, 05.12.2007 - XI B 134/06
Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …
Beide Merkmale müssen vorliegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 213, 358, BStBl II 2006, 595; vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906). - BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - …
Zutreffend weist das FA in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH Einschränkungen bei der Mitunternehmerinitiative durch ein umfassendes Mitunternehmerrisiko ausgeglichen werden können, wenn die Mitunternehmerinitiative nicht völlig ausgeschlossen ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984; BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906). - BFH, 21.01.2010 - IV B 128/08
Atypisch stille Gesellschaft: Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
Die Klägerinnen haben die behauptete Divergenz zu den von ihnen zitierten Urteilen (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BFHE 187, 250, BStBl II 1999, 286;… in BFH/ NV 2003, 601; vom 7. November 2006 VIII R 5/04, BFH/ NV 2007, 906) nicht erkennbar gemacht.
