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   BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88   

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https://dejure.org/1989,4096
BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88 (https://dejure.org/1989,4096)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1989 - VIII R 53/88 (https://dejure.org/1989,4096)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - VIII R 53/88 (https://dejure.org/1989,4096)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1980 - I R 87/79

    Gewinnfeststellung - Geschäftsführer - Klagebefugnis - Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88
    Eine Zurückverweisung könnte allenfalls in Betracht kommen zur Klärung der Frage, ob die Klage als eine solche der früheren Gesellschafter der KG angesehen werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem Urteil in BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586 ab.

  • BFH, 03.12.1971 - III R 44/68

    Streit über Prozeßfähigkeit - Behandlung als prozeßfähig - Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88
    Die Fiktion der Prozeßfähigkeit besteht bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits über die Prozeßfähigkeit fort (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Dezember 1971 III R 44/68, BFHE 105, 230, BStBl II 1972, 541, 543).
  • BFH, 05.07.1978 - I R 96/77

    Gewinnfeststellung - Klageerhebung - Prozessualer Nachteil -

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88
    Der Senat kann dabei offenlassen, ob er sich der Auffassung anschließen könnte, die Klageschrift sei nach Maßgabe einer - noch einzuholenden - Äußerung der Gesellschafter auszulegen (vgl. Urteil des BFH vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 90/84

    1. Verfahrensunterbrechung bei Erlöschen einer parteifähigen Personenvereinigung

    Auszug aus BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88
    Ab dem Zeitpunkt der Vollbeendigung waren nur noch die früheren Gesellschafter der KG zur Klageerhebung befugt (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 22. November 1988 VIII R 90/84, BFHE 155, 250, BStBl II 1989, 326).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Der Senat hat zwar eine solche Klage insoweit als zulässig angesehen, als mit ihr --nur-- die ersatzlose Aufhebung der Einspruchsentscheidung begehrt wird; werden mit ihr aber materiell-rechtliche Mängel geltend gemacht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BFH-Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178, und vom 8. Oktober 1991 VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324, a.E.).

    Eine unzulässige Klage kann aber nicht in diesem Sinne ausgelegt werden (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 178; in BFH/NV 1992, 324, a.E.).

    Die Beteiligtenfähigkeit ist als Sachentscheidungsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; steht nach dieser Prüfung fest, dass es zu einer sachlichen Entscheidung nicht mehr kommen kann, ist das Verfahren in der Revisionsinstanz abzuschließen (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 178; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 3, m.w.N.).

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Das gilt jedenfalls für den Klageantrag, der jetzt noch im Streit ist, nämlich die Aufhebung der Einspruchsentscheidung wegen formeller Fehlerhaftigkeit (BFH-Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178, und vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 24/92

    Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei

    Ist das Urteil gegen den falschen Beteiligten ergangen, weil das FG - wie im Streitfall - einen nach Klageerhebung eingetretenen gesetzlichen Parteiwechsel übersehen hat, ist auch der irrtümlich als Beteiligter Behandelte zur Einlegung der Revision befugt, weil er die Möglichkeit haben muß, das zu Unrecht gegen ihn ergangene Urteil zu beseitigen (BFH-Urteile vom 10. November 1987 VIII R 397/83, BFH/NV 1989, 560 m.w.N., und vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., Vor § 115 Rz. 13 und § 115 Rz. 3).

    Der erkennende Senat hat diesen Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen, da es sich bei der fehlerhaften Beurteilung der Beteiligtenfähigkeit um die Verletzung einer Sachentscheidungsvoraussetzung handelt (BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 178 m.w.N.; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).

  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Ist das Urteil gegen den falschen Beteiligten ergangen, weil das FG - wie im Streitfall - einen nach Klageerhebung eingetretenen gesetzlichen Parteiwechsel übersehen hat, ist auch der irrtümlich als Beteiligter behandelte zur Einlegung der Revision befugt; denn er muß die Möglichkeit haben, das zu Unrecht gegen ihn ergangene Urteil zu beseitigen (BFH-Urteile vom 10. November 1987 VIII R 397/83, BFH/NV 1989, 560 m. w. N., und vom 11. Juni 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., Vor § 115 Anm. 13 und § 115 Anm. 3).
  • BFH, 08.07.1994 - III R 78/92

    1. Bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil muß binnen fünf

    Diese Entscheidungsfolge ist bereits anerkannt für Fälle, in denen das FG die Klage durch Sachurteil abgewiesen hat, die Prüfung durch den BFH jedoch ergibt, daß der gerügte Verfahrensverstoß i. S. des § 119 FGO zwar vorliegt, die Klage aber wegen Fehlens einer Sachentscheidungsvoraussetzung (als unzulässig) hätte abgewiesen werden müssen (s. hierzu Ruban in Gräber, a. a. O., § 119 Anm. 3, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178).
  • BFH, 27.06.2014 - IV B 12/14

    Umwandlung eines Sachurteils in ein Prozessurteil im

    Die Vorentscheidung beruht auf einem Verfahrensmangel, weil das Finanzgericht (FG) zu Unrecht durch Sachurteil statt durch Prozessurteil entschieden hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; vom 30. November 1993 IX R 92/91, BFHE 173, 204, BStBl II 1994, 403, und vom 21. Januar 1999 IV R 40/98, BFHE 188, 523, BStBl II 1999, 563).
  • FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03

    Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und

    Die Klägerin konnte auch nicht deshalb als Verfahrensbeteiligte behandelt werden, weil sich die Klage gegen eine gegenüber der Klägerin ergangene Einspruchsentscheidung richtet (vgl. BFH, BFH/NV 1992, 324, BFH, BFH/NV 1990, 178).
  • FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 2437/02

    Inhaltsadressat, Beteiligtenfähigkeit, Verwirkung

    Materielle Fehler kann die KG infolge Vollbeendigung zulässig nicht mehr geltend machen (Urteil des BFH vom 11.07.1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178) und sind demzufolge auch im vorliegenden Verfahren nicht mehr zu prüfen.
  • FG Sachsen, 21.11.2002 - 5 K 263/97

    Zulässigkeit des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft zur

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  • BFH, 24.09.1998 - V R 82/97

    Richterablehnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BFH u.a. dann gemacht, wenn das FG die Klage abgewiesen hatte und sich diese Abweisung --ungeachtet des Vorliegens eines Verfahrensfehlers-- im Ergebnis aus prozessualen Gründen als richtig erwies (Urteile vom 8. Juli 1994 III R 78/92, BFHE 175, 7, BStBl II 1994, 859, und vom 11. Juli 1989 VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 3, § 126 Rz. 7, 10, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 263/97

    Zulässigkeit des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft zur

  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04

    Auslegung einer Klageschrift

  • FG Hamburg, 14.12.2005 - II 103/03

    Fehlende Beteiligtenfähigkeit einer vollbeendeten Personengesellschaft

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.11.2002 - 5 K 263/97

    Zulässigkeit des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft zur

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