Rechtsprechung
   BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht anderer Personen ist eine allgemeine verfassungsgemäße Staatsbürgerpflicht

Besprechungen u.ä.

  • steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungen zu Verhältnissen anderer anläßlich einer Außenprüfung - Fernwirkung von Verwertungsverboten (RiBFH Prof. Dr. Monika Jachmann; steueranwaltsmagazin 2/2007, S. 74-75)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 194 Abs 3 J: 1977, AO § 194 Abs 1 J: 1977, AO § 93 Abs 1 S 3 J: 1977, AO § 85 J: 1977
    Auskunftsersuchen; Außenprüfung; Kontrollmitteilung; Verwertungsverbot

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07  

    Steuerrecht - Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung

    Das FA hat nicht gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken "missbraucht" (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06  

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert

    Die so ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar; der Verstoß kann nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden (vergl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; ebenso: FG Münster, Urteil vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwischen der Aufgabenzuweisung für die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Abgabenordnung - AO -, im Rahmen von Prüfungen unbekannte Steuerquellen aufzudecken und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnisse zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Abgesehen davon, dass dieser Vortrag die tatsächlichen Vorgänge nur verzerrt wiedergibt, weil dem Kläger von dem Beklagten fortwährend bedeutet worden ist, dass die steuerverfahrensrechtlichen Tätigkeiten der Steuerfahndung fortgesetzt würden, entspricht es der - zutreffenden - Rechtsprechung des BFH, dass die Finanzämter nicht daran gehindert sind, in derselben Sache tätig zu werden, wie die Steuerfahndung (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Denn auch in diesem Bereich geht es um die Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht auf Grund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehle es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, sei es gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auch auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08  

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190, jeweils m.w.N.) besteht im Besteuerungsverfahren kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind (s. auch BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 X B 19/03, BFH/NV 2003, 1594; vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519; vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195).
mehr
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 1/06  

    Provision einer Innendienstmitarbeiterin für die einmalige Vermittlung einer

    Danach können Inhalt von Kontrollmitteilungen tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse Dritter sein, deren Kenntnis für die Besteuerung dieser anderen Personen möglicherweise von Bedeutung sein können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190, unter II. 1. a; BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665, 667).
  • FG Sachsen, 20.08.2009 - 1 K 246/08  

    Aufbewahrungspflichten, Vorlagepflichten und Datenzugriff auf die elektronische

    Weiter sei ihr die vollständige Handakte des Prüfers nebst allen Nebenakten nicht vorgelegt worden, obwohl sich hieraus ergebe, dass das Überlassungsverlangen vorrangig der Erkundung der steuerlichen Verhältnisse Dritter diene und damit vor der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226 ; Urteil vom 4. Oktober 2006 VI B 54/04, BFH/NV 2007, 190 ) rechtswidrig sei.

    Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips darf eine Außenprüfung aber nicht - losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung - zu dem Zwecke durchgeführt werden, unmittelbar und ausschließlich die Verhältnisse dritter Personen zu erforschen (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190 ).

  • FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08  

    Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber

    33 Demgegenüber besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt wurden, kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot, sondern lediglich ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot, auf das sich nur derjenige berufen kann, der die ihm gegenüber ergangene Prüfungsanordnung oder einzelne Prüfungsmaßnahmen mit Verwaltungsaktscharakter erfolgreich angefochten hat beziehungsweise der nach Abschluss der Prüfung oder Erledigung des betreffenden Prüfungsverwaltungsaktes dessen Rechtswidrigkeit nach § 100 Abs. 1 S. 4 FGO hat feststellen lassen, wobei wiederum bei einer erstmaligen Steuerfestsetzung vor Ablauf der Festsetzungsfrist sowie bei nach § 164 Abs. 2 AO ergehenden Änderungsbescheiden ein Verwertungsverbot für neu bekannt gewordene Tatsachen auch für den Fall verneint wird, dass die Tatsachen anlässlich einer durch eine verfahrensfehlerhafte Prüfungsanordnung eingeleiteten Außenprüfung ermittelt worden waren (BFH-Urteil vom 25.11.1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461 sowie vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 und VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Im Übrigen hat der BFH durch Grundsatzentscheidung in seinen Urteilen vom 04.10.2006 VIII R 53/04 und VIII R 54/04 (jeweils a.a.O.) eine generelle Fernwirkung von Verwertungsverboten abgelehnt und eine solche nur für qualifizierte Verwertungsverbote aufgrund von grundrechtsrelevanten Verfahrensverstößen bejaht und entschieden, dass im Falle der Rechtswidrigkeit unmittelbarer Ermittlungsmaßnahmen, die keinen qualifizierten Verfahrensverstoß darstellen, spätere, für sich gesehen rechtmäßig erlangte, Ermittlungsergebnisse verwertet werden können.

  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11  

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 1/86, BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; BFH-Beschluss vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

    Zudem sind die Unterlagen anlässlich der Durchsuchungen freiwillig herausgegeben worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch das Urtl. des BFH v. 04.10.2006, Az.: VIII R 54/04).
  • BFH, 11.10.2007 - VIII B 167/06  

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung von

    Hinsichtlich der Fernwirkung von Verwertungsverboten hat der BFH mit Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04 (BFH/NV 2007, 190) klargestellt, dass eine solche allenfalls bei qualifizierten, grundrechtsrelevanten Verfahrensverstößen in Betracht kommt.
  • FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09  

    Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der

    Auch in einem solchen Fall besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08  
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