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BFH, 13.07.1989 - VIII R 55/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 27.07.2011 - IV B 131/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung …
Dem entsprechend hat der BFH entschieden, dass ein Wechsel in der Person des mit der Fristenkontrolle betrauten Büropersonals eine besondere Sorgfalt und Kontrolle der im Zeitpunkt des Wechsels laufenden Fristen durch den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe selbst erfordert (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 645, und vom 13. Juli 1989 VIII R 55/88, BFH/NV 1990, 248). - BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Erforderlich ist allerdings die Versicherung der Person, die an dem Vorgang unmittelbar beteiligt war (BFH-Beschluß vom 13. Juli 1989 VIII R 55/88, BFH/NV 1990, 248 - nur Leitsatz -). - BFH, 21.01.2003 - X B 118/02
Wiedereinsetzung
Tritt, wie im Streitfall geltend gemacht, ein Wechsel in der Person des mit der Fristenkontrolle betrauten Büropersonals ein, so erfordert das eine besondere Sorgfalt und Kontrolle der im Zeitpunkt des Wechsels laufenden Fristen durch den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe selbst (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1989 VIII R 55/88, BFH/NV 1990, 248).