Rechtsprechung
   BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Kindergeld - Verstoß gegen Treu und Glauben

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Kindergeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Kindergeld: Kein Verstoß gegen Grundsätze von Treu und Glauben

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Allein die Weiterzahlung schafft kein Vertrauen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 70 Abs 2
    Änderung; Kindergeld; Rückwirkung; Treu und Glauben

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 203, 472
  • BB 2004, 34
  • DB 2004, 50
  • BStBl II 2004, 123



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)  

  • BFH, 24.03.2005 - III B 190/04  

    Voraussetzungen für die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Familienkasse

    Verwirkung hätte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01 (BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123) vorausgesetzt, dass die Klägerin aus dem Verhalten der Kindergeldkasse bei objektiver Betrachtung den Schluss hätte ziehen dürfen, dass ihr das zu Unrecht gezahlte Kindergeld belassen werde.

    Dem BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123 habe kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    Nach dem vom FG zitierten BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123 hat die Familienkasse ihren Anspruch auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes nur dann verwirkt, wenn der Kindergeldempfänger aus dem Verhalten der Familienkasse bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen durfte, dass ihm das zu Unrecht gezahlte Kindgeld belassen werde.

    Wie sich aus den Ausführungen des FG in seiner Entscheidung ergibt, hat es diese Behauptung der Klägerin nicht für entscheidungserheblich gehalten, sondern ausdrücklich hervorgehoben, dass es auch für den Fall eines in diesem Sinne geklärten Sachverhalts die Klage im Hinblick auf das Urteil des BFH in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123 abgewiesen hätte.

  • BFH, 24.03.2006 - III R 41/05  

    Kein Anspruch auf (Differenz-)Kindergeld nach dem EStG bei Erwerbstätigkeit in

    Allein die Weiterzahlung des Kindergeldes nach der Gesetzesänderung bis August 2003 begründet keinen Vertrauenstatbestand, der zu einer Verwirkung des Aufhebungs- und Rückforderungsanspruchs führen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 93/03  

    Kindergeld: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (zum Ganzen vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123, m.w.N.).

    Die Weiterzahlung des Kindergeldes allein ist kein Vertrauenstatbestand, der zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs führen könnte (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174; in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss also die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht