Rechtsprechung
BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 155
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung nur bei ausreichender Postausgangskontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Organisationsverschulden
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.05.2003 - 16 K 12052/98
- BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.12.1988 - X R 80/87
Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten liegt vor, wenn die Fristversäumung ursächlich auf eine mangelhafte Büroorganisation zurückzuführen ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266).Bei einer Versendung durch die Post gehört zu einem zuverlässigen Kontrollsystem, dass zwischen dem Fristenkalender und dem Postausgangsbuch eine Übereinstimmung in der Weise sichergestellt wird, dass die Fristen im Kalender auf der Grundlage der Eintragungen im Postausgangsbuch gelöscht werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 2.a und b der Gründe, m.w.N.).
- BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91
Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung …
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 I ZB 12/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574). - BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist - …
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, m.w.N.). - BFH, 17.11.1987 - IX R 56/83
Verschulden der Fristversäumnis durch mangelnde Organisation der Fristenkontrolle
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Das Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller innerhalb der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1987 IX R 56/83, BFH/NV 1988, 317).
- BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - …
Die Revision wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03 ([...]) wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen. - BFH, 02.09.2005 - I R 117/04
Wiedereinsetzung; Erkrankung von Mitarbeitern
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, …und vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, jeweils m.w.N.).d) Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 V MO 12/01 [richtig: I ZB 12/91 - d. Red.] , Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
Bleibt nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschl. v. 03.07.2008 - IX ZB 169/07 - NJW 2008, 3501;… BFH, Urt. v. 17.11.1987 - IX R 56/83 - BFH/NV 1988, 317; Beschl. v. 09.02.2004 - VIII R 56/03 - juris Rn. 22).
- BFH, 17.11.2015 - V B 56/15
Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen - …
Bei einer Versendung durch die Post gehört zu einem zuverlässigen Kontrollsystem, dass zwischen dem Fristenkalender und dem Postausgangsbuch eine Übereinstimmung in der Weise sichergestellt wird, dass die Fristen im Kalender erst auf der Grundlage der Eintragungen im Postausgangsbuch gelöscht werden (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris;… vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193, sowie in BFH/NV 1999, 512; BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 2.a und b der Gründe, m.w.N.). - BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04
Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle
Zu der hiernach geforderten Endkontrolle gehört die Anweisung, Fristen erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich gefertigt und abgesandt ist oder zumindest "postfertig", d.h. postausgangsbereit vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, 277 f., BStBl II 1989, 266, 268;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 941, und vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, nicht veröffentlicht, juris Nr. STRE 200450290). - BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland nach Art. 5 des Abkommens zwischen …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, …und vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, jeweils m.w.N.).Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 I ZB 12/01,Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574).
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17
Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über …
Bleibt nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschl. v. 03.07.2008 - IX ZB 169/07 - NJW 2008, 3501 ;… BFH, Urt. v. 17.11.1987 - IX R 56/83 - BFH/NV 1988, 317 ; Beschl. v. 09.02.2004 - VIII R 56/03 - [...] Rn. 22).