Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03   

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https://dejure.org/2004,1932
BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03 (https://dejure.org/2004,1932)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 (https://dejure.org/2004,1932)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2004 - VIII R 65/03 (https://dejure.org/2004,1932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; HRG § 18 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a
    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Vorbereitung auf Promotion als Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbereitung auf eine Promotion als Berufsausbildung im Rahmen des Anspruchs auf Kindergeld; Anforderungen an den Begriff der Berufsausbildung; Abgrenzung von Ausbildungskosten und abzugsfähigen Fortbildungskosten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ausbildungskosten
    Einzelfälle-ABC
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums
    Ende und Unterbrechung der Berufsausbildung
    Promotion

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a
    Berufsausbildung; Kindergeld; Promotion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01

    Berufsausbildung eines Offiziersanwärters

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen danach alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Senatsurteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, m.w.N.).

    Auch kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dieses Dienstverhältnis als Ausübung eines Berufs angesehen werden kann, der von vielen als Dauerberuf ausgeübt wird und ausgeübt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523).

    Nach der gesetzlichen Regelungskonzeption ist die Frage, ob die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern infolge der an ihr volljähriges Kind zu erbringenden Unterhaltsleistungen gemindert ist, nicht bereits im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG, sondern erst im Rahmen der Ermittlung des Grenzbetrags des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und damit auf einer nachgelagerten Stufe zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Hierzu rechnet auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708).

    Der Begriff der Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und derjenige, welcher der Abgrenzung von Ausbildungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG und als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähigen Fortbildungskosten zugrunde liegt, sind nicht einheitlich auszulegen, weil dieser Begriff in den jeweiligen Bereichen unterschiedlichen Zwecken dient (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BFH-Urteil in BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708).

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00

    Kindergeld - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Rückforderung -

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht.
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01

    Berufsausbildung - Kindergeld - Gewährung eines Kinderfreibetrages -

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Gegen die Ausgestaltung dieses Grenzbetrags bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht.
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Entscheidend ist vielmehr, dass das Kind in dieser Zeit die Berufsausbildung nicht mehr ernsthaft betreibt (BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, und vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, BFH/NV 2002, 1023).
  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Soweit der BFH angenommen hat, der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG entfalle grundsätzlich mit der Eheschließung des volljährigen Kindes, beruht dies darauf, dass wegen der nur noch nachrangig gegebenen Unterhaltspflicht der Eltern dieses Kindes eine typische Unterhaltssituation der Eltern, wie sie der genannte Tatbestand voraussetzt, nicht mehr besteht (BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 18 V 6587/02

    Kindergeldfestsetzung; Unterhaltsbedürftigkeit; Wissenschaftlicher Assistent;

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Aus diesem Grund ist es auch nicht maßgeblich, ob diese Mittel wie im Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses nur deshalb gewährt werden, weil eine Berufsausbildung durchgeführt wird (zutreffend FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2003 18 V 6587/02 A (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1318; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 20. März 2002 I 512/00, EFG 2003, 247, und FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. März 2003 1 K 235/01, juris).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2003 - 1 K 235/01

    Kindergeld; Promotionsarbeitsverhältnis keine Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Aus diesem Grund ist es auch nicht maßgeblich, ob diese Mittel wie im Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses nur deshalb gewährt werden, weil eine Berufsausbildung durchgeführt wird (zutreffend FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2003 18 V 6587/02 A (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1318; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 20. März 2002 I 512/00, EFG 2003, 247, und FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. März 2003 1 K 235/01, juris).
  • FG Hamburg, 20.03.2002 - I 512/00

    Kindergeld: Vorbereitung auf Promotion als Berufsausbildung:

    Auszug aus BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
    Aus diesem Grund ist es auch nicht maßgeblich, ob diese Mittel wie im Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses nur deshalb gewährt werden, weil eine Berufsausbildung durchgeführt wird (zutreffend FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2003 18 V 6587/02 A (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1318; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 20. März 2002 I 512/00, EFG 2003, 247, und FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. März 2003 1 K 235/01, juris).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 90/01

    Kindergeld; Abgrenzung Berufsausbildung/-Vollzeiterwerbstätigkeit

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

  • BFH, 20.07.2000 - VI R 121/98

    Kindesbezüge bei Fortbildungskosten

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01

    Promotionskosten als Werbungskosten

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01

    Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit

  • BFH, 14.09.2017 - III R 19/16

    Ausbildungsende im Kindergeldrecht

    Für den BFH war ausschlaggebend, dass ein Kind, das noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Vollzeittätigkeit aufnimmt, sich nicht mehr ernsthaft auf ein Berufsziel vorbereitet (ebenso BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Im Rahmen der Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 EStG kommt es nicht darauf an, ob es sich um die erste oder eine weitere Ausbildung handelt bzw. ob eine zusätzliche Ausbildungsmaßnahme einer beruflichen Qualifizierung oder einem anderen Beruf dient (z.B. BFH-Urteile vom 20. Juli 2000 VI R 121/98, BFHE 192, 480, BStBl II 2001, 107, und vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522; Senatsbeschluss vom 19. August 2008 III B 102/07, BFH/NV 2009, 16).

    Eine Berufsausbildung kann daher auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, sofern dieses der Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation dient und somit der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, zum Volontariat; vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, zur Ausbildung eines Soldaten auf Zeit; vom 13. Juli 2004 VIII R 20/02, BFH/NV 2005, 36 zum juristischen Vorbereitungsdienst); ob das Dienstverhältnis als Ausübung eines Berufs angesehen werden kann, der von vielen als Dauerberuf ausgeübt wird, ist nicht entscheidend (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1522, und in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523).

  • FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 2950/13

    Ausbildungsdienstverhältnis (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Promotion eine zwingende Voraussetzung für den angestrebten Beruf ist oder nicht (BFH-Beschluss vom 10.12.2003, VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929 und BFH-Urteil vom 16.3.2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Der Begriff der Ausbildung für einen Beruf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist daher weiter als der Begriff der Berufsausbildung i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; die dort bedeutsame Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 10 Rz 122) ist für § 32 EStG nicht maßgeblich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 82/03

    Berücksichtigung eines in Teilzeit erwerbstätigen Kindes

    Dies beruht auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht (BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 8/05

    Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung aus einer Erwerbstätigkeit

    Dies beruht auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht (BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 44/04

    Kindergeld: Berufsausbildung - Erwerbstätigkeit

    Entscheidend ist, ob das Kind nach den Umständen des jeweiligen Falles neben der Erwerbstätigkeit seine Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betreibt (vgl. Senatsurteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522 - betr. Promotion).

    Besondere Umstände, unter denen der BFH --wie etwa in bestimmten Fällen des Vollzeiterwerbs (z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und vom 23. November 2001 VI R 77/99, BFHE 197, 383, BStBl II 2002, 484) oder bei verheirateten Kindern (z.B. BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522)-- den Berücksichtigungstatbestand verneint hat (zu den Fallgruppen: BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1522, m.w.N.), liegen im Streitfall nicht vor.

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 9/04

    Kindergeld: Verhältnis Berufsausbildung - Vollzeiterwerbstätigkeit

    Dem steht nicht entgegen, dass der BFH bei Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen angenommen hat, die Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit bewirke ab diesem Zeitpunkt den Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit des volljährigen Kindes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, m.w.N.).

    aa) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1522), ist die Rechtsprechung, nach der bei verheirateten Kindern sowie in Fällen des Vollzeiterwerbs in besonderen Fällen die Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich entfällt, im Grundsatz nur auf die entschiedenen Fallgruppen anwendbar.

  • BFH, 04.03.2010 - III R 23/08

    Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung -

    Die Berufsausbildung umfasst aber nicht nur Ausbildungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche, die geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, und in BFHE 206, 413, BStBl II 2006, 294; Senatsbeschluss vom 19. September 2008 III B 102/07, BFH/NV 2009, 16).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 80/08

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

    Denn eine Berufsausbildung umfasst nicht nur Ausbildungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern (st. Rspr., z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, m.w.N.).
  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

  • FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08

    Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe

  • FG Hessen, 13.12.2004 - 12 K 3907/04

    Kindergeld; Berufsausbildung; Einkünfte; Grenzbetrag; Promotionsstudium -

  • LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während

  • BFH, 19.09.2008 - III B 102/07

    Kindergeld für sog. "dualen Ausbildungsgang" - Vorliegen einer Berufsausbildung

  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 4 K 1629/09

    Besuch der Bibelschule eines Glaubenszentrums als Berufsausbildung

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2009 - 4 K 371/09

    Kindergeldanspruch für volljähriges, nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 K 2422/04

    Qualifizierungsmaßnahmen nach Ablegen der Diplomprüfung der Berufsausbildung des

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 1 K 307/16

    Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des Berufspraktikums bei einer Ausbildung

  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 2543/07

    Berücksichtigung der Zeiten eines berufsbegleitenden neben einer Erwerbstätigkeit

  • FG Köln, 17.07.2008 - 14 K 3413/07

    Teilnahme an einem Fernlehrgang als kindergeldberechtigende Ausbildung i.S.d.

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K 931/07

    Berufsausbildung durch Fernlehrgang

  • FG Sachsen, 19.11.2013 - 6 K 826/13

    Kein Kindergeld bei trotz Aufforderung nicht nachgewiesenem ernsthaften und

  • FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 4118/09

    Kein Kindergeld während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums ohne konkretes

  • FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 3724/08

    Berufsausbildung durch ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Promotion

  • FG Hessen, 03.12.2008 - 2 K 2177/07

    Kindergeldanspruch - Nachweis der Berufsausbildung im Rahmen eines Studiums an

  • FG Hamburg, 23.01.2006 - III 90/05

    Verfassungsmäßigkeit von § 32 Abs. 4 Satz 2, 5 , 6 EStG

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K931/07

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs für ein sich vermeintlich in der

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