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BFH, 21.08.1984 - VIII R 66/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern - …
Denn die Unklarheit ist in einem solchen Fall auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteil vom 21. August 1984 - VIII R 66/80, abgedruckt in juris). - BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Die Unklarheit ist in einem solchen Fall auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteil vom 21. August 1984 VIII R 66/80, Juristisches Informationssystem --juris--). - BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte
Wie der erkennende Senat mit Urteil in BFH/NV 1999, 919 u.a. auch unter Bezugnahme auf eine unveröffentlichte Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 21. August 1984 VIII R 66/80 (Juristisches Informationssystem --juris--) entschieden hat, sind gerade bei geringfügiger Beschäftigung Angehöriger --wie im Streitfall-- Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht schädlich, wenn die Arbeitszeit von den betrieblichen oder beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhängt, deshalb letztlich unbestimmt und nur in Schätzwerten anzugeben ist. - FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
Arbeitsverträge unter Angehörigen
Die Unklarheit ist in einem solchen Fall auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteil vom 21.08.1984 VIII R 66/80 in [...]). - FG Hessen, 07.04.2000 - 13 K 7057/98
Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis …
Die Unklarheit ist in einem solchen Fall auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteil vom 21. August 1984 VIII R 66/80, Juristisches Informationssystem - juris -).