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   BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92   

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https://dejure.org/1993,8259
BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92 (https://dejure.org/1993,8259)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1993 - VIII R 66/92 (https://dejure.org/1993,8259)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - VIII R 66/92 (https://dejure.org/1993,8259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Notwendige Beiladung in einem Rechtsstreit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
    Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn entstanden ist, nicht geprüft (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544 und Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 unter C II. 3. der Gründe).
  • BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90

    Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
    Die Klägerin ist zwar auch bei einem Streit über die Gewinnverteilung nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO befugt, Klage gegen den Feststellungsbescheid zu erheben; denn sie ist Verfahrensbeteiligte auch dann, wenn sie vom Umfang des Verfahrens unmittelbar nicht betroffen ist (BFH-Beschluß vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
    Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn entstanden ist, nicht geprüft (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544 und Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 unter C II. 3. der Gründe).
  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96

    Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten

    Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn tatsächlich entstanden ist, nicht geprüft (vgl. dazu u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1993 VIII R 66/92, BFH/NV 1994, 630, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1994 - X R 159/93

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahren

    Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).
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