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   BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79   

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https://dejure.org/1982,1177
BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79 (https://dejure.org/1982,1177)
BFH, Entscheidung vom 08.06.1982 - VIII R 68/79 (https://dejure.org/1982,1177)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 1982 - VIII R 68/79 (https://dejure.org/1982,1177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 69 Abs. 3, § 139 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren - Aufwendung des Vollziehungsaussetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 69 Abs. 3, § 139 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 65
  • BStBl II 1982, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.02.1972 - VII B 170/69

    Provisionen für Bürgschaften - Abgabenbescheid - Abwendung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
    Er berief sich hierfür auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Februar 1972 VII B 170/69 (BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429).

    Der VII. Senat des BFH hat in dem Beschluß in BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429 entschieden, daß Provisionen für Bürgschaften, durch die dem FA Sicherheit zur Abwendung der Vollziehung eines Abgabenbescheids geleistet worden ist, nicht als erstattungsfähige Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können.

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

    Auszug aus BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
    Ebenso wird im Zivilprozeß nur für vorläufige Sicherheitsleistungen - z. B. nach den §§ 709, 711, 712 der Zivilprozeßordnung (ZPO) - die Auffassung vertreten, daß die Kosten der als Sicherheit beigebrachten Bürgschaft erstattungsfähige Verfahrenskosten im weiteren Sinn seien (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1973 VI ZR 158/72, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1974, 573; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77, Betriebs-Berater - BB - 1978, 381).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1977 - 15 W 23/77
    Auszug aus BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
    Ebenso wird im Zivilprozeß nur für vorläufige Sicherheitsleistungen - z. B. nach den §§ 709, 711, 712 der Zivilprozeßordnung (ZPO) - die Auffassung vertreten, daß die Kosten der als Sicherheit beigebrachten Bürgschaft erstattungsfähige Verfahrenskosten im weiteren Sinn seien (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1973 VI ZR 158/72, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1974, 573; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77, Betriebs-Berater - BB - 1978, 381).
  • BFH, 19.04.1972 - VII B 123/70

    Bürgschaftsprovisionen - Sicherheitsleistung - Steuerbescheid - Abwendung der

    Auszug aus BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
    Er hat weiterhin in dem Beschluß vom 19. April 1972 VII B 123/70 (BFHE 105, 330, BStBl II 1972, 573) ausgeführt, daß solche Provisionen allenfalls als Aufwendungen für das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung angesehen werden könnten.
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03

    Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

    Soweit der BFH früher eine andere Auffassung zur Festsetzungs- und Erstattungsfähigkeit von Avalprovisionen in einem Kostenfestsetzungsbeschluss vertreten habe, habe er diese Auffassung im Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79 (BStBl II 1982, 602) der Sache nach aufgegeben; er habe darin nämlich die Auffassung vertreten, dass eine finanzgerichtliche Klage auf Erstattung von zur Abwendung der Vollstreckung aufgewendeten Bürgschaftskosten deshalb (mangels Rechtsschutzbedürfnisses) unzulässig sei, weil der Anspruch auf Erstattung der Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren betreffend AdV habe verfolgt werden können.

    Allerdings ist der BFH in seinem Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79 (BStBl II 1982, 602) ganz offenbar von der Möglichkeit einer Einbeziehung von Avalprovisionen in die Kostenfestsetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens ausgegangen.

  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11

    Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren

    Vielmehr seien die Kosten aufgrund der Erfüllung einer Sicherheitsanordnung im AdV-Verfahren erbracht worden oder mit anderen Worten zur Ausführung eines selbständig ergangenen Spruchs (BFH vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65, BStBl II 1982, 602; FG Hamburg vom 27. März 2007 4 K 195/06, Juris Rd. 17; Hessisches FG vom 21. Oktober 1996 12 KO 2206/96, EFG 1997, 179).
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05

    Keine Erstattung von Kosten für Sicherheitsleistung

    Da die Klägerin gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung in der Aussetzungsverfügung kein gerichtliches Verfahren angestrengt hat, in dem ein Anspruch auf Erstattung der Avalgebühren hätte geltend gemacht werden können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65; BStBl II 1982, 602), ist ein Rechtsschutzinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchführung des vorliegenden Verfahrens gegeben.
  • FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Sicherheitsleistung

    Die spätere Sicherheitsleistung war nicht geeignet, Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung auszuüben (BFH-Beschluss in BStBl II 1972, 429, bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65 , BStBl II 1982, 602).
  • VG Schwerin, 27.07.2018 - 2 A 448/14

    Im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähige Kosten; Kosten einer behördlich

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes sind zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendete Kosten einer Prozessbürgschaft als Verfahrenskosten im weiteren Sinn anzusehen, die wie Kosten des Erkenntnisverfahrens der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht nach § 104 ZPO zugänglich seien (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - juris), während Beschaffungskosten für eine vom Gläubiger zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung zu leistende Sicherheit Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO seien (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - VII ZB 56/13 - juris; sehr str. für Bürgschaftskosten zur Erlangung einer Vollziehungsaussetzung im steuerrechtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren: hierzu einerseits BFH, Urteil vom 8. Juni 1982 - VIII R 68/79 - (Kosten des AdV-Verfahrens); FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 3 KO 7/03 - (Kosten des Hauptsacheverfahrens); andererseits BFH, Beschluss vom 19. April 1972 - VII B 123/70 - (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens); FG Köln, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 10 KO 1883/12 (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens) - FG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 KO 220/11 - (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens) sämtlichst zitiert nach juris).
  • FG Köln, 24.07.2012 - 10 Ko 1883/12

    Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung

    Die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung war in dem Verfahren, für das die Kostenerstattung gefordert wird, unabhängig von der Sicherheitsleistung durch die Bankbürgschaft möglich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1972 - VII B 170/69, BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429 bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 - VIII R 68/79, BFHE 136, 65, BStBl II 1982, 602; ebenso FG Köln, Beschlüsse vom 9. Juni 2010 - 10 Ko 4258/09, EFG 2010, 1644 sowie vom 19. Oktober 1999 - 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 - 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654).
  • FG Hessen, 21.10.1996 - 12 Ko 2206/96

    Voraussetzung der Erstattung von Schreibauslagen und Kreditzinsen;

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  • FG Hamburg, 27.03.2007 - 4 K 195/06

    Bei Aussetzung der Vollziehung kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der

    So hat auch der Bundesfinanzhof (Urteil vom 8.6.1982, VIII R 68/79) entschieden, dass eine Bürgschaft, die in Erfüllung einer Sicherheitsauflage in einer Vollziehungsaussetzungsanordnung erbracht wird, nicht mehr der Rechtsverfolgung oder -verteidigung diene, sondern bereits den in einem abgeschlossenen selbstständigen Verfahren ergangenen Spruch ausführe.
  • FG Hessen, 05.08.1996 - 12 Ko 1918/96

    Notwendigkeit der Kosten der sogenannten Privatgutachten; Darlegungslast

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