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   BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05   

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https://dejure.org/2007,598
BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05 (https://dejure.org/2007,598)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2007 - VIII R 69/05 (https://dejure.org/2007,598)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - VIII R 69/05 (https://dejure.org/2007,598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40; ; EStG § 3c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 40 § 3c Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots ? § 3c Abs. 2 EStG durchbricht das objektive Nettoprinzip ? Vorschriften des Halbeinkünfteverfahrens sind nicht folgerichtig umgesetzt ? Vergleich mit Aufwendungen bei Beteiligungsveräußerungen ? Kein Vergleich mit Zinsabzug bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Halbabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halbabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Berücksichtigung von Einnahmen aus einem Geschäftsanteil sowie den zur Finanzierung des Geschäftsanteils aufgewendeten Schuldzinsen im Rahmen einer Steuerveranlagung für das Jahr 2002; Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip durch das Halbabzugsverbot für den ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hälftiges Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen verfassungsgemäß

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Das Halbabzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietklausel muss verständlich sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist verfassungsgemäß - Sachliche Rechtfertigung für Verstoß gegen das Nettoprinzip

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.9.2007)

    Besteuerung von Kapitaleinkünften verfassungsgemäß // umstrittenes "Halbabzugsverbot" gebilligt

Besprechungen u.ä.

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Halbeinkünfteverfahren: BFH hält halben Werbungskostenabzug für verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3c Abs 2, EStG § 3 Nr 40, GG Art 3 Abs 1
    Halbabzugsverfahren; Verfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 251
  • BB 2007, 2222
  • DB 2007, 2178
  • BStBl II 2008, 551
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    a) Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts und insbesondere für den des Einkommensteuerrechts vor allem durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27, 46, BStBl II 2003, 534, 540).

    Hiernach entfaltet das objektive Nettoprinzip Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen: Zu ihnen gehört die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer (vgl. Beschluss des BVerfG in BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502); Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung bedürfen eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; BVerfGE 107, 27, 48, BStBl II 2003, 534, 540).

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).

    Hiernach entfaltet das objektive Nettoprinzip Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen: Zu ihnen gehört die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer (vgl. Beschluss des BVerfG in BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502); Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung bedürfen eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; BVerfGE 107, 27, 48, BStBl II 2003, 534, 540).

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    aa) Für Veräußerungsvorgänge i.S. von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a bis c, j EStG ist der in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG vorgeschriebene nur hälftige Abzug der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der übrigen dort genannten Werte vor dem Hintergrund des Halbeinkünfteverfahrens und auch des Nettoprinzips folgerichtig (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171 zur Einkünfteermittlung gemäß § 23 Abs. 3, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG).

    Würden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder anderen Werte) in vollem Umfang zum Abzug zugelassen, die Veräußerungspreise aber nur zur Hälfte als Einnahmen angesetzt, so könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur noch erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; vgl. dazu im Einzelnen Heuermann, Der Betrieb --DB-- 2005, 2708).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    Diese sehr weitgehende begünstigende Typisierung auf der Einnahmenseite ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; denn der Gesetzgeber hat, indem er bei einer Anteilsveräußerung die Vergütung der auf der Gesellschaftsebene versteuerten offenen Rücklagen im Kaufpreis vorausgesetzt hat, keinen atypischen Fall als Leitbild gewählt (vgl. zu den Grenzen der Typisierung im Steuerrecht Beschluss des BVerfG vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    Zum objektiven Nettoprinzip hat das BVerfG bisher offen gelassen, ob die Geltung dieses Prinzips des Einkommensteuerrechts auch verfassungsrechtlich geboten ist; jedenfalls aber kann es der Gesetzgeber beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und darf sich generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 23. Januar 1990 1 BvL 4/87, BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).
  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Für Veräußerungsvorgänge i.S. von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG ist der in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG vorgeschriebene Abzug von nur 60 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der übrigen dort genannten Werte vor dem Hintergrund des Teileinkünfteverfahrens und auch des objektiven Nettoprinzips folgerichtig (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171 zur Einkünfteermittlung gemäß § 23 Abs. 3, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG im Halbeinkünfteverfahren; BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551, unter II.2.c zum Halbabzugsverbot; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2007 VIII R 51/06, juris; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2009 VIII B 59/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 641).

    Würden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder anderen Werte) in vollem Umfang zum Abzug zugelassen, die Veräußerungspreise aber nur zu 60 % als Einnahmen angesetzt, so könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur noch erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; BFH-Urteil in BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; vgl. auch Heuermann, Der Betrieb 2005, 2708).

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    cc) Wenn es FA und BMF (a.a.O.) in diesem Kontext für unerheblich ansehen, ob auf der   Ertragsebene   aus der Beteiligung Einnahmen (Gewinnausschüttungen) zugeflossen sind und damit implizit nur auf "Gewinne oder Verluste" auf der Vermögensebene abstellen wollen, so entspricht diese Aussage nicht der gesetzgeberischen Prämisse des Halbeinkünfteverfahrens, in typisierender Betrachtung Veräußerungsgewinn und Gewinnausschüttung gleich zu stellen (grundlegend BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551).
  • BFH, 18.07.2012 - X R 28/10

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen

    Obwohl die Kläger wegen § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 AO die von ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG nicht im Verfahren gegen die streitgegenständliche Änderung der Einkommensteuerfestsetzung 2004 und 2005 geltend machen können, weist der erkennende Senat darauf hin, dass das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nach ständiger Rechtsprechung des BFH mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BFH-Entscheidungen vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; vom 16. Oktober 2007 VIII R 51/06, nicht veröffentlicht, juris, und vom 5. Februar 2009 VIII B 59/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 641; vgl. auch BFH-Urteile vom 20. April 2011 I R 97/10, BFHE 233, 508, BStBl II 2011, 815, und vom 7. Februar 2012 IX R 1/11, BFH/NV 2012, 937).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Soweit das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) eingreift, hat der BFH dessen typisierende Verknüpfung mit dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) für verfassungsgemäß erachtet (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551), und zwar auch mit Blick auf die systematische Grundentscheidung des Halbeinkünfteverfahrens, Veräußerungsvorgänge den laufenden Gewinnausschüttungen gleichzustellen.
  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    c) Der BFH hat bereits entschieden, dass er das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) und dessen typisierende Verknüpfung mit dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) für verfassungsgemäß erachtet (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; Senatsurteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Februar 2010  2 BvR 2221/07).
  • FG Hessen, 30.01.2008 - 13 K 2170/05

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens

    Hinsichtlich des während der Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens ergangenen BFH-Urteils vom 19.06.2007, VIII R 69/05, juris, mit welchem ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 EStG bestätigt wurde, haben die Kläger mitgeteilt, dass sie dieses Urteil für unzutreffend erachteten und auf einen Aufsatz von Hamdan/Hamdan (DStZ 2007, 730) hingewiesen, der ihre Rechtsauffassung bestätige.

    Der Bundesfinanzhof - BFH - hat jedoch in der grundlegenden Entscheidung vom 19.06.2007, VIII R 69/05, juris, entschieden, dass das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG mit dem Grundgesetz - GG - vereinbar sei.

    Wegen weiterer Einzelheiten der Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das den Beteiligten bekannte Urteil des BFH vom 19.06.2007, VIII R 69/05, Bezug genommen.

  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07

    § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist bei Aufgabeverlusten und

    Die Berücksichtigung des Auflösungsverlustes nur zur Hälfte im Hinblick auf das sog. Halbeinkünfteverfahren verstoße - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05 - gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

    Zur Begründung seines Antrages trägt er nur vor, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05 entschieden habe, dass das Halbabzugsverbot - entgegen der Auffassung des Klägers - mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

    Der Beklagte regte das Ruhen des Verfahrens unter Verweis auf die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Urteil des BFH vom 19. Juni 2007 (Az.: VIII R 69/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 218, 251, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 551) eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Problematik der Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG (Az. des BVerfG: 2 BvR 2221/07) an.

  • FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 17 K 1039/08

    Gesetzeslücke bei Einführung des Halbeinkünfteverfahrens

    Werde der Veräußerungspreis, der die erzielten Wertsteigerungen widerspiegele, nur zur Hälfte steuerrechtlich berücksichtigt, könne ihm auch nur die Hälfte der korrespondierenden Anschaffungskosten gegenübergestellt werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19.06.2007, VIII R 69/05, unter II.2.c.aa).

    Wie der BFH in seiner Entscheidung vom 19.06.2007 zur Verfassungswidrigkeit von § 3 c Abs. 2 EStG festgestellt hat, kann, wenn der Veräußerungspreis nur zur Hälfte steuerrechtlich berücksichtigt wird, ihm auch nur die Hälfte der korrespondierenden Anschaffungskosten gegenübergestellt werden (BFH vom 19.06.2007, VIII R 69/05, BStBl II 2008, 551, 553; vgl. auch Heuermann, Der Betrieb DB 2005, 2708).

  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 51/06

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG

    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05 (BFH/NV 2007, 2173) entschieden hat, ist das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG verfassungsgemäß.

    Hinsichtlich der Begründung im Einzelnen nimmt der Senat auf das genannte Urteil in BFH/NV 2007, 2173 Bezug.

  • FG München, 29.07.2010 - 15 K 3156/08

    Halbeinkünfteverfahren bei Personengesellschaften - Halbabzugsverbot

    Im Übrigen sei die Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG von der Rechtsprechung (Urteile vom 19.6.2007, VIII R 69/05 und vom 16.10.2007 VIII R 51/06) bestätigt worden.

    Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß (vgl. BFH-Urteil vom 19.6.2007 VIII R 69/05, BStBl II 2008, 551 zu Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer GmbH-Beteiligung).

  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 -

  • FG Saarland, 01.02.2016 - 1 K 1145/12

    (Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 bei

  • FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07

    Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen

  • BFH, 05.02.2009 - VIII B 59/08

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG ist geklärt

  • BFH, 07.02.2012 - IX R 1/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Einbringung im Verlustfall

  • FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11

    Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen -

  • FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09

    Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an

  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot;

  • FG Düsseldorf, 06.06.2013 - 12 K 3905/12

    Systemwechsel vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer

  • FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05

    Veräußerungsverlust hindert nicht Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Hamburg, 09.04.2008 - 3 K 224/06

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste

  • FG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 K 4581/07

    Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung

  • FG Münster, 04.10.2012 - 9 K 3060/10

    Halbabzugsverbot bei ertraglosen Beteiligungen

  • FG Hamburg, 05.07.2013 - 3 K 218/12

    Einkommensteuer: Zinsen für durch Gesellschafter-Geschäftsführer von der

  • FG München, 26.07.2012 - 10 K 742/11

    Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß

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