Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1 und 2; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung - Rücktritt vom Vertrag in Ausübung vorbehaltener Option - Steuerliche Rückwirkung als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über eine wesentliche Beteiligung als rückwirkendes Ereignis

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 174, 324
  • BB 1994, 1485
  • DB 1994, 1701
  • BStBl II 1994, 648



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Wird zitiert von ... (72)  

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93  

    Berücksichtigung des Verlusts aus der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung

    Zu dem zweigliedrigen Tatbestand (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, 649) der Veräußerung gehört danach sowohl das entgeltliche Kausalgeschäft als auch das Erfüllungsgeschäft.
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10

    Eine Veräußerung i.S. von § 17 EStG ist mit der Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 648, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02  

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    b) Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher beschrieben, sondern richtet sich nach allgemeiner Meinung nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. c der Gründe; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vgl. BTDrucks VI/1982, S. 155).

    b) Der erkennende Senat hat in dem Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gelten: Der Tatbestand dieser Vorschrift entspreche in seinem Aufbau und seiner systematischen Stellung innerhalb der Besteuerungstatbestände des EStG demjenigen des § 16 EStG; in beiden Fällen handele es sich um die Besteuerung des Gewinns aus einem einmaligen, punktuellen Ereignis.

    Nach dem Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung in dem Fall vor, dass der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wegen einer in einem späteren Veranlagungszeitraum geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet wird.

    Der Große Senat und das Senatsurteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 setzen sich aber nicht mit der für die Entscheidung des Streitfalles erheblichen Frage auseinander --und lassen damit offen (vgl. HG, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 1230 f.; Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 602)--, ob auch ein nach der vollständigen Begleichung des Kaufpreises geschlossener Vergleich über eine Rückgewähr der jeweils empfangenen Leistungen ein "rückwirkendes Ereignis" i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 sein kann.

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